Soziales Leben und Werden - Die Siedelungs- und Produktionsförderungsgenossenschaft "Neue Gesellschaft"

In "E.u.B." wurde bereits mehrmals über die Bestrebungen auf dem Gebiete der Innenkolonisation und über die Gründung eines Zweckverbandes für Siedlungsgründung berichtet (1. Jahrgang, Nr. 38, 44, 48, 50). Als letztes Ergebnis dieser Bewegung wäre nun die Gründung der Siedlungs- und Produktionsförderungsgenossenschaft "Neue Gesellschaft" zu melden. Es sei über die Entstehungsgeschichte dieser Vereinigung den Kameraden das Folgende zusammenfassend berichtet.

Am 31. August 1919 versendete das föderative Aktionskomitee der Ortsgruppe Wien des Bundes herrschaftsloser Sozialisten ein Rundschreiben an eine Anzahl Vereinigungen, welche für die Siedlungsfrage Interesse hegen, und forderte sie auf, je zwei Abgeordnete zu einer Tagung zu entsenden, die für den 14. September im Café "Stallburg" von dem genannten Ausschuß einberufen war. Die Tagung nahm einen sehr anregenden Verlauf. Es konnte aber kein endgültiger Beschluß gefaßt werden, weil sich die meisten Abgeordneten für nicht berechtigt erklärten, in für ihre Vereinigungen verbindliche Verhandlungen einzutreten. Daher wurde der einberufende Ausschuß beauftragt, eine zweite Tagung ehestens zu veranstalten.

Diese zweite Siedlungstagung fand am 28. September statt. Vertreten waren 25 Vereinigungen mit zusammen mindestens 40.000 Mitgliedern. 20 der vertretenen Vereinigungen erklärten sich bereit, sich zu einem "Zweckverband für Siedlungswesen" zusammenzuschließen. Es wurde ein Arbeitsausschuß gewählt, der den Auftrag erhielt, innerhalb eines Monats eine Satzung und leitende Grundsätze einer neuen Tagung vorzulegen.

Der Ausschuß arbeitete in 7 Sitzungen die allgemeinen leitenden Grundsätze des Bundes österreichischer Sied1ungsvereinigungen aus. Bei diesen mühevollen Arbeiten des Ausschusses nahm der Zweck des Bundes allmählich eine weit umfassendere Gestalt an, als sie den ersten zwei Siedlungstagungen im allgemeinen vorgeschwebt hatte. Während der Bund ursprünglich den angeschlossenen Vereinigungen nur helfen sollte, ihren Forderungen nach Land, Kredit, Maschinen, Sachdemobilisierungsgütern usw. bei den Behörden größeren Nachdruck zu verleihen, boten nun nach Vollendung der Arbeit des Ausschusses die Satzung und die leitenden Grundsätze nicht nur die Grundlage zur Lösung der Bodenfrage, sondern zur Lösung der sozialen Frage überhaupt dar, und zwar beruhend auf den Grundsätzen der wirtschaftlichen Freizügigkeit des Menschen und der Vergesellschaftung der Arbeitsmittel einschließlich Boden und Geldkapital.

Die dritte Siedlungstagung, welche am 26. Oktober stattfand, nahm nach langem Rede-Wechsel die vorgelegten Grundsätze mit geringen Formänderungen an. In der am Nachmittag folgenden Sitzung wurde auch die Satzung fast unverändert genehmigt und der Ausschuß beauftragt, in die praktische Arbeit einzutreten.

Der Arbeitsausschuß stellte nun aber fest, daß die von der dritten Siedlungstagung angenommene Satzung es dem Bunde nicht ermögliche, in die praktische Betätigung einzutreten, da ihn die geltenden Gesetze daran hinderten. Die vorgesteckten Ziele sind heute auf gesetzlichem Wege nur im Rahmen einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft durchzuführen. Der Ausschuß beauftragte daher sein Mitglied Georg Hanisch, den bekannten Verfasser volkswirtschaftlicher Schriften, mit der Ausarbeitung der Satzung einer solchen Genossenschaft. Dies war eine schwierige Aufgabe, da es galt, die Ziele des Bundes in den engen Rahmen des herrschenden Gesetzes vom Jahre 1873 zu bringen, welches noch durch die Spruchpraxis des Obersten Gerichtshofes verschlechtert worden ist. Wie schwierig diese Arbeit war, ergibt sich daraus, daß zwei von mir eingereichte Satzungsentwürfe eines Kameraden, die ähnliche Ziele aufweisen, im Sommer 1919 vom Wiener Registergericht als nicht dem Gesetze entsprechend zurückgewiesen wurden.

In wochenlangen Beratungen des Bundesbevollmächtigten Georg Hanisch mit dem bekannten Genossenschaftspraktiker Dr. Neudörfer und dem Referenten des Registergerichtes Oberlandesgerichtsrat Dr. Zechmeister gelang es aber doch, der neuen Satzung eine Form zu geben, welche einerseits die Genehmigung des zuständigen Gerichtes fand, andererseits aber von den von der dritten Siedlungstagung angenommenen allgemeinen leitenden Grundsätzen nichts aufgab.

Die neue Genossenschaft trägt den etwas langatmigen obigen Namen; sie ist eine registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Sie stellt sich in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der dritten Siedlungstagung die Aufgabe, Wohnboden und Produktionsmittel zu erwerben und ihren Mitgliedern unter Wahrung des gemeinschaftlichen Verfügungsrechtes nach dem Grundsatze politischer und wirtschaftlicher Freizügigkeit zugänglich zu machen.

Zur Beschaffung billiger und gesunder Wohnungen oder Familienhäuser (allenfalls mit Kleinbetriebsstätten und Gärten) können sich die Genossenschafter zu Siedlungsgruppen zusammenschließen. Jeder Genossenschafter hat das Recht, im Wege seiner Siedlungsgruppe für sich und seine Familienangehörigen behufs Errichtung einer eigenen Heimstätte (allenfalls mit Kleinbetriebsstätte und Garten) ein Stück Boden anzusprechen. Hingegen wird niemandem außerhalb seiner Heimstätte ein ausschließliches Verfügungsrecht über genossenschaftlichen Boden eingeräumt.

Außerhalb der Familienwirtschaft wird die Gütererzeugung von Arbeitsgruppen in freier Vereinigung betrieben. Die Genossenschaft stellt ihnen nebst dem Boden die erforderlichen Betriebsmittel gegen Ersatz des Wertes der verbrauchten Bestandteile unentgeltlich zur Verfügung oder streckt ihnen die zur Anschaffung dieser Arbeitsmittel nötigen Geldkapitalien zinslos vor. In beiden Fallen stellt die Genossenschaft die Bedingung, daß es jedem Genossenschaftsmitgliede freistehe, jederzeit sich jeder beliebigen Arbeitsgruppe anzuschließen oder sie zu verlassen, jeder Genossenschafter hat demnach das gleiche Anrecht auf Benützung des genossenschaftlichen Bodens sowie der genossenschaftlichen Arbeits- und Geldmittel.

In Erfüllung ihrer Aufgaben erwirbt die Genossenschaft Grund und Boden und stellt ihn nach Maßgabe der in ihrer Satzung enthaltenen Bestimmungen den sich bildenden Siedlungsgruppen zur Verfügung. Sie kauft ferner Betriebe aller Art und überlaßt sie den in ihnen beschäftigten Arbeitern und Angestellten zur Nutzung, wenn sich diese bereit erklären, der Genossenschaft beizutreten und die Betriebe im Sinne der Genossenschaftssatzung als Arbeitsgruppen auf eigene Rechnung weiterzuführen. Die Organisierung der Produktion sowie die Verteilung des Produktionsertrages überläßt die Genossenschaft den Arbeitsgruppen.

Die Bildung und Vermehrung des Genossenschaftsvermögens erfolgt dadurch, daß ein von der Vollversammlung alljährlich zu bestimmender, für alle Arbeitsgruppen prozentuell gleicher Teil des Arbeitsertrages an die Genossensehaft abgeführt wird.

Um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, fand bereits am 28. Jänner die erste Vollversammlung der "Neuen Gesellschaft" statt, in der die satzungsgemäßen Geschäfte erledigt wurden. Die Genossenschaft besitzt bereits eine Kanzlei in Wien, I., Himmelpfortgasse 9, (1. Stock), wo werktags von 3 bis 5 Uhr Auskünfte erteilt werden und die Satzung (zum Preise von 2 Kronen) sowie Werbeblätter und Beitrittserklärungen erhältlich sind. Schriftlichen Anfragen ist das Rückporto beizulegen (städtische und Landeskassen: scheine aus ganz Österreich werden nur angenommen, wenn sie neu und ungebrochen sind).

Wir haben hier eine Organisation vor uns deren Satzung von wahrhaft sozialschöpferischem Geist erfüllt ist. Sie bietet uns eine Plattform, eine "Magna Charta" (Gemeinschaftsgrundverfassung) dar, auf der alle sich einigen können, welche am Neubau der Gesellschaft teilnehmen wollen. Die meisten der im Siedlungsbunde zusammengeschlossenen Vereinigungen finden hier ihren gesetzlichen Rahmen und können sich als Siedlungs- oder Arbeitsgruppen einordnen.

Der "Ausschuß des Bundes österreichischer Siedlungsvereinigungen" wird nun in den nächsten Wochen eine vierte Siedlungstagung einberufen und fordert daher alle Vereinigungen, welche daran teilnehmen wollen auf, ihm dies bekanntzugeben und einen bis drei Abgeordnete namhaft zu machen. Alle Zuschriften sind an den Geschäftsführer Georg Hanisch, Wien, VIII., Lerchenfelderstraße 124 zu richten. Der Bundesausschuß wird der Versammlung über das Ergebnis seiner Arbeiten sowie über die bisherigen Schritte der "Neuen Gesellschaft" Bericht erstatten und Vorschläge bezüglich der weiteren Arbeit machen. Sollte die eine oder andere der angeschlossenen Vereinigungen wünschen, daß bestimmte Gegenstände auf die Tagesordnung der Tagung geseilt werden, so wären hierauf bezügliche Anträge ehestens an den genannten Geschäftsführer zu melden.

Inzwischen wird aber die "Neue Gesellschaft" ihre bereits begonnene Arbeit fortsetzen. Hiezu benötig sie von Anfang an Leihkapital. Das bei ihr angelegte Kapital ist viel sicherer untergebracht als bei den jetzt zusammenbrechenden, auf papierenen Füßen Gehenden Bankhäusern und Wechselstuben. Denn die Genossenschaft setzt das Geldkapital sofort in reale Werte (Boden, Maschinen, Gebäude usw.) um, welche eine sichere Deckung für das Leihkapital darbieten. Ferner untersteht die geschäftliche Gebarung ständig der Überwachung durch den Aufsichtsrat und die Vollversammlung und der Revision durch den "Allgemeinen Verband der auf Selbsthilfe beruhenden deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Österreich", dem die Genossenschaft sich angeschlossen hat.

Die "Neue Gesellschaft" braucht aber auch eine größere Anzahl freiwilliger Mitarbeiter. Sie lädt daher alle, die Zeit und Arbeitsfreude haben, ein, sich bei ihr zu melden, damit bald des Dichters Wort ("Faust", II. Teil) in Erfüllung gehe:

Solch ein Gewimmel möcht ich sehn,
auf freiem Grund mit freiem Volke stehn.
Zum Augenblicke dürft ich sagen:
Verweile doch, du bist so schön!
Es kann die Spur von meinen Erdentagen nicht in Aeonen untergehn.
Im Vorgefühl von solchem hohen Glück
Genieß ich jetzt den schönsten Augenblick !

Karl Janotla

Aus: "Erkenntnis und Befreiung", 2. Jahrgang, Nr. 17 (1920). Digitalisiert von der Anarchistischen Bibliothek und Archiv Wien. Nachbearbeitet (Scanungenauigkeiten entfernt, ae zu ä, That zu Tat usw.) von www.anarchismus.at


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