William Godwin - Über die politische Gerechtigkeit (Auszüge)
Herrschaft - eine Folge der Unwissenheit: Freiheit - ein Problem der Erziehung
Verehrt nur die Weisheit und das Können; Herrschaft mag den ihrer Würdigsten übertragen werden; dann haben sie einen Anspruch auf Verehrung, weil sie weise, nicht weil sie Herrschende sind: und sie mag den Unwürdigsten übertragen werden ... Hütet euch, einen rein politisch bedingten Gehorsam mit Achtung zu verwechseln. Die beiden sind völlig verschieden voneinander. Herrschaft ist nichts als regulierte Gewalt; Gewalt ist der ihr angemessene Anspruch auf eure Aufmerksamkeit. Es ist das Anliegen von Individuen, zu überzeugen; die Tendenz konzentrierter Macht ist nur, einem Einfluß Konsistenz und Dauer zu verleihen, der kurzatmiger ist als eine Überzeugung.
All das wird deutlicher werden, wenn wir über die Autorität, das passende Korrelat des Gehorsams, nachdenken ... Die erste Art der Autorität ist die Vernunft ... Die zweite ist jene, deren Gültigkeit von dem Vertrauen dessen abhängt, der sie anerkennt, und sie besteht, wo ich, da ich nicht selbst die Information habe erwerben können, die mich befähigt hätte, mir ein verständiges Urteil zu bilden, der mir bekannten Entscheidung eines anderen mehr oder weniger Ehrerbietung zolle ... Autorität im letzten der drei erwähnten Sinne besteht, wo ein Mann, indem er seine Vorschrift erläßt, nicht auf das hinweist, was ungestraft mißachtet werden kann; seine Vorschrift aber ist von einer Sanktion begleitet und ihre Verletzung zieht Strafe nach sich. Diese Art der Autorität wird zu Recht mit der Vorstellung von Herrschaft verbunden. Man tut der politischen Gerechtigkeit ganz einfach Gewalt an, verwechselt man eine sich auf Macht gründende Autorität mit jener anderen Autorität, die ihren Ursprung in Ehrerbietung und Achtung hat ... Die Konsequenz ihrer Verwechslung ist eine größere Erniedrigung des Menschen gewesen, als jene, die aus unmittelbarer und uneingeschränkter Sklaverei hätte folgen können ... Wo ich freiwillig auf meine Verstandestätigkeit verzichte und mein Gewissen in die Obhut eines anderen stelle, liegt das Ergebnis auf der Hand. Ich werde dann zum bösesten und verderbtesten aller Tiere. Ich zerstöre meine Individualität als Mensch ... Ich kann kein Bewußtsein meiner Integrität mehr besitzen, denn ich verstehe meine eigenen Prinzipien nicht und habe sie nie dem Test einer Überprüfung unterworfen. Ich bin das willige Werkzeug von Ungerechtigkeit, Grausamkeit und Verschwendung; und wenn ich einmal nicht im Sinne dieser Laster beschäftigt werde, so geschieht es per Zufall und nicht dank meiner eigenen Vorsichtsmaßnahme und Ehrenhaftigkeit.
Eine der Lektionen, die der Menschheit in allen Ländern und zu allen Zeiten mit dem größten Nachdruck eingebläut wird, ist, daß wir den uns Überlegenen Verehrung schulden. Wenn diese Maxime auf die uns an Weisheit Überlegenen hinzielte, wäre sie, wenn auch mit gewissen Einschränkungen, anzuerkennen. Wenn sie aber nur die uns ihrem sozialen Status nach Überlegenen meint, kann nichts mehr wider alle Vernunft und Gerechtigkeit sein. Ist es nicht genug, daß sie sich gewisse Vorteile über uns ergaunert haben, für die sie keinen rechtmäßigen Anspruch nachweisen können; müssen wir in ihrer Gegenwart auch noch unseren Mut verleugnen und auf unsere Unabhängigkeit verzichten? Warum einen Mann ehren, der zufällig in gewisse Privilegien hineingeboren wurde; oder den ein günstiges Zusammentreffen von Umständen mit der Teilhabe an der Legislative oder Exekutive ausgestattet hat? Möge er sich mit dem Gehorsam begnügen, der aus der Macht resultiert, denn darauf allein hat er Anspruch.
Den uns an Weisheit Überlegenen gebührt unsere Verehrung, aber mit gewissen Einschränkungen. Ich bin, wie schon deutlich wurde, gezwungen, für gewisse Funktionen, wie zum Beispiel den Bau eines Hauses oder die Erziehung meines Kindes auf jene zu rekurrieren, die diese Funktionen am besten erfüllen werden. In solchen Fällen, in denen ich Grund habe, von ihrer Geschicklichkeit überzeugt zu sein, und nicht erwarten kann, die notwendige Geschicklichkeit selbst zu erwerben, mag es richtig sein, daß ich unter der Anleitung jener Person handle, der ich bei der Wahl meine Stimme gegeben habe. Aber in allen Fällen, die die Gerechtigkeit im allgemeinen betreffen und die damit zu gleichem Recht in den Zuständigkeitsbereich eines jeden einzelnen fallen, fliehe ich die Anforderungen der Pflicht, wenn ich nicht fleißig meine Fähigkeiten übe oder wenn ich im Widerspruch zu ihren Schlußfolgerungen handle, bloß damit ich den Meinungen eines anderen Ehrerbietung zolle ...
Der Geist des einen ist wesensmäßig verschieden von dem Geiste des anderen. Wenn nicht jeder seine Individualität bewahrt, wird das Urteil aller schwach sein und der Fortschritt unseres gemeinsamen Verständnisvermögens unaussprechlich verzögert werden. Daraus folgt, daß die Ehrerbietung eines Kindes zum Laster wird, wann immer es Grund hat zu bezweifeln, daß die Eltern eine wesentliche Information besitzen, die ihm abgeht. Nichts ist um des allgemeinen Wohles willen notwendiger, als daß wir uns, sobald der geeignete Zeitpunkt gekommen ist, der Fesseln der Kindheit entledigen; daß das menschliche Leben nicht in einer ewigen Kindheit befangen bleibe; sondern daß die Menschen jeder für sich urteilen, unverbildet durch die Vorurteile der Erziehung oder der Institution ihres Landes.
Einer Regierung, die uns von Verehrung der politischen Autorität und Ehrerbietung den uns Überlegenen gegenüber spricht, sollten wir daher antworten: »Es liegt in eurer Macht, unseren Körper zu fesseln und unsere äußeren Handlungen unter Zwang zu stellen; diese Art Zwang erkennen wir an. Kündigt eure Strafen an; und wir werden wählen, ob wir uns unterwerfen oder leiden wollen. Aber sucht nicht, unseren Geist zu versklaven. Zeigt eure Macht in ihrer einfachsten Form, denn das ist euer Bereich; aber sucht nicht, uns zu verlocken oder zu verleiten. Gehorsam und äußere Unterwerfung ist alles, worauf ihr einen berechtigten Anspruch habt; ihr habt jedoch kein Recht, unsere Ehrerbietung zu erpressen oder von uns zu verlangen, daß wir eure Fehler nicht sehen und sie nicht ablehnen« ...
Eine Folge dieser Prinzipien verdient unsere Aufmerksamkeit. Vertrauen ist in allen Fällen ein Kind der Unwissenheit. Es muß daher ... in demselben Maße abnehmen, wie Weisheit und Tugend zunehmen. ... Das Verhalten eines aufgeklärten und tugendhaften Mannes kann nur so weit mit den Vorschriften der Regierung konform gehen, als diese Vorschriften zufällig mit seinem privaten Urteil koinzidieren oder als er mit vorsichtiger und überlegter Unterwerfung unter die Notwendigkeit des Falles handelt. Er wird nicht auf Grund von Vertrauen handeln; denn er hat selbst, wie es seine Pflicht ist, die Vorzüge der Handlung überprüft: Und er hat nicht verfehlt, die Lüge aufzudecken, die uns überreden möchte zu glauben, in der Herrschaft stecke ein Mysterium, in das uneingeweihte Sterbliche sich nicht anmaßen dürfen einzudringen. Nun ist aber zur Genüge bekannt, daß das Reich der Herrschaft auf der öffentlichen Meinung beruht; und es ist für diesen Zweck unzureichend, daß wir uns weigern, sie gewaltsam zu stürzen, die Meinung muß so weit gehen, uns zu aktiver Unterstützung der Herrschaft anzuregen. Keine Regierung kann an der Macht bleiben in einer Nation, deren Mitglieder sich nur eines gewaltsamen Widerstandes enthalten, die aber ihren genuinen Empfindungen nach ihre Einrichtung kritisieren und verachten. Mit anderen Worten, Herrschaft kann nur bestehen auf der Grundlage des Vertrauens, sowie Vertrauen andererseits nicht existieren kann ohne Unwissenheit. Die wahren Stützen der Herrschaft sind die Schwachen und Ungebildeten. In dem Maße, wie Schwachheit und Unwissenheit abnehmen werden, wird auch die Grundlage der Herrschaft schwinden. Das jedoch ist ein Ereignis, das uns nicht erschrecken sollte. Eine Katastrophe dieser Art wäre die wahre Sterbehilfe für die Herrschaft. Wenn die Vernichtung des blinden Vertrauens und des unbedingten Glaubens jemals bewirkt werden kann, so wird an ihre Stelle notwendigerweise die freie Konkurrenz aller bei der Förderung des Allgemeinwohls treten ... Wir werden gut daran tun, dies Charakteristikum der Herrschaft im Gedächtnis zu bewahren und es als generellen Prüfstein der Institution als solcher zu verwenden. Wie wir zu Beginn dieses Buches herausfanden, daß die Herrschaft ihre Existenz den Irrtümern und Perversitäten einiger weniger verdankt, so zeigt sich nun, daß sie sich nicht anders perpetuieren läßt als durch das infantile und unaufgeklärte Vertrauen der Vielen. (P. J., I, pp. 230-39)
Macht die Menschen weise, und ihr macht sie dadurch frei. Bürgerliche Freiheit wird als notwendige Konsequenz folgen, denn keine usurpierte Gewalt vermag der Artillerie der öffentlichen Meinung standzuhalten ...... niemand ist reif für die Teilhabe an einem Gut, dessen Vorteil er nicht versteht. Niemand ist kompetent, einen Zustand der Freiheit zu genießen, der nicht schön erfüllt ist von einer Liebe zur Freiheit. Die schrecklichsten Tragödien werden unfehlbar das Ergebnis des Versuchs sein, die Menschheit in eine abstrakt gesehen noch so ausgezeichnete Stellung hineinzumanövrieren, für die sie in keiner Weise vorbereitet ist ... Es ist die abscheulichste Art der Verfolgung, wenn man unsere Gefühle mit Gewalt zu etwas zu zwingen sucht. Andere haben denselben Anspruch, sich im Rechte zu wähnen, wie wir selbst ... Menschen zur Annahme dessen zu zwingen, was wir für richtig halten, ist eine unerträgliche Tyrannei ... Wir werden viele Reformen haben, aber keine Revolutionen. Da die Öffentlichkeit nur langsam und allmählich aufgeklärt werden kann, ist es ziemlich unwahrscheinlich, daß es in Folge von Aufklärung zu einer gewaltsamen Explosion der Gesellschaft kommen wird. Revolutionen sind das Produkt der Leidenschaft, nicht aber der nüchternen und ruhigen Vernunft... Revolutionen werden begonnen auf Grund eines Horrors vor der Tyrannei, doch ist ihre eigene Tyrannei nicht ohne besondere Grausamkeiten. Nie ist die Freiheit mehr bedroht als während einer Periode der Revolution ... Ist Sklaverei wirklich das beste Mittel, das man empfehlen kann, um den Menschen frei zu machen? Ist eine Anwendung von Terror die geeignetste Methode, um ihn furchtlos, unabhängig und unternehmend zu machen? ... Revolutionen sind ein Kampf zwischen zwei Parteien, von denen jede von der Gerechtigkeit ihrer Sache überzeugt ist, ein Kampf, der nicht durch einen Kompromiß oder geduldige Ermahnungen entschieden wird, sondern allein durch die Gewalt. Von einer solchen Entscheidung kann kaum erwartet werden, daß sie der gegenseitigen Feindseligkeit und Uneinigkeit ein Ende setzt... Die einzige Methode, mit deren Hilfe soziale Verbesserungen mit einiger Aussicht auf Erfolg durchgeführt werden können, ist diejenige, bei der die Verbesserung unserer Institutionen im gleichen Maße voranschreitet wie die Erhellung des Bewußtseins der Menschen. (P. J., II, pp. 244-73)
Über die Übel eines Systems nationaler Erziehung
An erster Stelle der Schäden, die sich aus einem nationalen Erziehungssystem ergeben, wäre die Vorstellung der Dauer zu nennen, die alle öffentlichen Einrichtungen implizieren. Sie bemühen sich möglicherweise, all das an für die Gesellschaft Vorteilhaftem zu sichern und zu verbreiten, was bereits bekannt ist, aber sie vergessen, daß es das meiste erst zu erkennen gilt. Sie mögen zur Zeit ihrer Etablierung die Verwirklichung der allergrößten Wohltaten nach sich gezogen haben, je länger sie aber dauern, desto nutzloser müssen sie unvermeidlich werden. Dabei ist, sie als nutzlos zu bezeichnen, noch ein sehr schwacher Ausdruck für ihre Mängel. Sie wirken aktiv auf eine Unterdrückung der Gedankenflüge hin und fixieren den Geist in seinem Glauben an die Irrtümer vergangener Zeiten. Es ist oft über Universitäten und andere große Erziehungsanstalten bemerkt worden, daß das Wissen, das sie lehren, um ein Jahrhundert hinter dem Wissensstand herhinkt, der unter den ungefesselten und vorurteilsfreien Mitgliedern derselben politischen Gemeinschaft erreicht ist. In dem Augenblick, da irgendein Verfahrensschema in die Obhut einer dauerhaften Einrichtung gerät, wird ihm eine Abneigung der Veränderung gegenüber als eines seiner charakteristischen Züge aufgeprägt. Irgendeine gewaltsame Erschütterung mag die Vertreter eines alten philosophischen Systems zwingen, es für ein weniger veraltetes auszutauschen; aber sie werden dann dieser zweiten Doktrin ebenso beharrlich anhängen, wie vordem der ersten. Wahrer geistiger Fortschritt verlangt, daß das Bewußtsein so rasch als möglich auf den Höchststand des Wissens gehoben werde, der von den aufgeklärten Mitgliedern der Gesellschaft schon erreicht ist, und daß es von dort aus beginne, nach neuen Erkenntnissen zu trachten. Die öffentliche Erziehung aber hat seit jeher ihre Energien darauf verschwendet, Vorurteile zu unterstützen; sie lehrt ihre Schüler nicht den unerschütterlichen Gleichmut, der jede Behauptung dem Test einer Überprüfung unterzieht, sondern die Kunst, jene Lehrsätze zu rechtfertigen, die zufällig zum etablierten Wissen zählen. Wir studieren Aristoteles oder Thomas von Aquin oder Bellarmine oder Richter Coke nicht, um hinter ihre Irrtümer zu gelangen, sondern damit unser Geist sich vollsaugen möge mit ihren Absurditäten. Dieser Zug läuft kennzeichnend durch jede Art öffentlicher Einrichtung; und, sogar in der so unbedeutenden Institution der Sonntagsschulen sind abergläubische Verehrung der Kirche von England und das Verbeugen vor jedem ansehnlich gekleideten Herrn die Hauptlektionen, die man zu erteilen pflegt. All das steht in diametralem Gegensatz zu den wahren Interessen der Menschheit. All das muß verlernt werden, ehe wir beginnen können, weise zu werden.
Es ist ein Charakteristikum des Geistes, daß er der Verbesserung fähig ist. Das Individuum verzichtet auf das höchste Attribut des Menschen in dem Augenblick, da es sich entschließt, ganz bestimmten, unveränderlichen Prinzipien anzuhängen, und zwar aus Gründen, die seinem Bewußtsein jetzt nicht mehr gegenwärtig sind, es früher aber einmal waren. Der Moment, in dem er sich selbst der Tätigkeit des Forschens verschließt, ist auch der Moment seines geistigen Todes. Er ist nicht länger Mensch, er ist das Gespenst eines Verstorbenen. Kein Verfahren kann haarsträubender vor Dummheit strotzen denn jenes, welches eine These von dem Beweise trennt, auf dem ihre Gültigkeit beruht. Wenn die Gewöhnung an einen Lehrsatz mir die Fähigkeit nimmt, mir seinen Beweis ins Gedächtnis zurückzurufen, so entspricht mein Glaube nicht länger einer Wahrnehmung, sondern ist zum Vorurteil pervertiert: Er mag mich wie ein Vorurteil beeinflussen, wird mich aber nicht mit Leben erfüllen wie ein wirkliches Verständnis der Wahrheit. Der Unterschied zwischen einem so geleiteten Manne und einem, der seinen Geist unentwegt lebendig erhält, ist der Unterschied zwischen Feigheit und Standhaftigkeit. Der Mensch, der im besten Sinne ein geistiges Wesen ist, hat seine Freude daran, sich der Gründe, die ihn überzeugten, zu erinnern und sie anderen zu wiederholen, damit ihre Überzeugungskraft auch in ihnen wirke und damit sie deutlicher und klarer vor dem eigenen Bewußtsein stehen; und dem fügt er die Bereitschaft hinzu, Gegenargumente zu überprüfen, denn er setzt keinerlei Stolz in konsequenten Irrtum. Zu welch wertvollem Zweck kann wohl ein Mensch gebraucht werden, der dieser heilsamen Übung nicht fähig ist? So folgt denn daraus, daß kein Laster zerstörerischer wirkt als jenes, das uns lehrt, irgendein Urteil als endgültig und weiterer Überprüfung unzugänglich anzusehen. Dasselbe Prinzip, das für Individuen seine Gültigkeit besitzt, gilt auch für Gemeinwesen. Keine der gegenwärtig als wahr angenommenen Hypothesen ist so wertvoll, daß sie die Errichtung einer Institution rechtfertigte, die dem Zwecke diente, sie der Menschheit einzubläuen. Verweist sie auf Lesen, Diskussion und Meditation, aber lehrt sie weder moralische noch politische Glaubensbekenntnisse oder Katechismen.
Zweitens basiert die Vorstellung einer nationalen Erziehung auf einer Unachtsamkeit gegenüber der Natur des Geistes. Was immer der einzelne für sich selbst tut, ist wohlgetan; was immer seine Nachbarn oder sein Land für ihn zu tun unternehmen, ist schlecht getan. Unsere Weisheit besteht darin, andere anzuregen, für sich selbst zu handeln, nicht aber sie in einem Zustande andauernder Unmündigkeit zu halten. Wer lernt, weil er zu lernen begehrt, wird den Belehrungen, die er erhält, lauschen und ihre Bedeutung verstehen. Wer lehrt, weil er zu lehren begehrt, wird seiner Beschäftigung mit Enthusiasmus und Energie nachkommen. In dem Augenblick aber, da eine politische Institution es unternimmt, jedermann seinen Platz zuzuweisen, werden alle ihre Funktionen nur noch nachlässig und träge erfüllen. Universitäten und andere teure Erziehungsanstalten sind seit langem bekannt für ihre stumpfsinnige Förmlichkeit. Bürgerliche Politik hat mir die Macht gegeben, über meinen Besitz nach gewissen theoretischen Zwecken zu verfügen; es wäre aber eine eitle Mutmaßung anzunehmen, ich könne meine Ansichten auf dieselbe Weise vererben wie meinen Besitz. Räumt die Hindernisse beiseite, die es den Menschen unmöglich machen, ihren wahren Vorteil zu erkennen und zu verfolgen; aber unternehmt nicht absurderweise, sie von jener Tätigkeit zu befreien, die die Verfolgung ihres Vorteils notwendig macht. Was ich verdiene, was ich erwerbe aus keinem anderen Grund, als weil ich es zu erwerben begehre, schätze ich nach seinem wahren Wert ein; was mir aber in den Schoß fällt, mag mich faul und träge, gewiß aber nicht achtbar machen. Es ist eine unglaubliche Dummheit, danach zu trachten, anderen, unabhängig von ihrer eigenen Anstrengung, die Mittel zu verschaffen, glücklich zu sein. - Dieser ganze Vorschlag einer nationalen Erziehung gründet sich auf eine Annahme, die mehrfach in diesem Werk zurückgewiesen wurde, die aber in tausenderlei Gestalt wiederzukehren beliebte, - auf der falschen Annahme nämlich, daß die ungeschützte Wahrheit nicht geeignet sei für den Zweck, die Menschheit zu erleuchten.
Drittens sollte das Projekt einer nationalen Erziehung deshalb entmutigt werden, weil es sich in offensichtlicher Allianz mit der nationalen Regierung befindet. Diese Allianz ist von weit gefährlicherer Natur als die alte und viel bestrittene Allianz von Kirche und Staat. Bevor wir ein so mächtiges Instrument unter die Obhut eines so zweideutigen Bevollmächtigten stellen, steht es uns sehr wohl an, genau zu überlegen, was wir damit zu tun im Begriffe sind. Die Regierung wird nicht verfehlen, es zu benutzen, um ihre Macht zu stärken und ihre Institutionen zu perpetuieren. Selbst wenn wir annehmen könnten, daß die Regierungsbeauftragten sich nicht dies Ziel setzten, das in ihren Augen nicht nur unschuldig, sondern sogar verdienstvoll erscheinen muß; selbst dann wird das Unglück geschehen. Die Ansichten, die sie als Initiatoren eines Erziehungssystems vertreten, werden sicherlich denen analog sein, die sie in ihrer politischen Funktion bejahen: Die Daten, auf die sie ihr Verhalten als Staatsmänner stützen, werden auch die Daten sein, auf denen sie ihr Erziehungssystem gründen. Es ist nicht wahr, daß unsere Jugend gelehrt werden sollte, die Verfassung zu ehren, wie ausgezeichnet sie immer sein mag; sie sollte gelehrt werden, die Wahrheit zu ehren und die Verfassung nur insoweit als sie mit ihren unbeeinflußten Deduktionen der Wahrheit harmoniert. Es ist unwahrscheinlich, daß, wäre der Plan einer nationalen Erziehung angenommen worden, als der Despotismus noch in vollster Blüte stand, die Stimme der Wahrheit für immer hätte erstickt werden können. Aber es wäre die fürchterlichste und gefährlichste Erfindung gewesen, die die Phantasie zu diesem Zwecke hätte aushecken können. Doch auch in den Ländern, in denen die Freiheit gewöhnlich die Oberhand hat, ist es vernünftig anzunehmen, daß bedeutende Fehler gemacht werden, und eine nationale Erziehung hat die unmittelbare Tendenz, solche Fehler zu perpetuieren, und jeden Geist, jedes Bewußtsein nach demselben Modell zu formen. (P.J., II, pp. 298-303)
Über das Problem des Strafrechts
Der Gegenstand des Strafrechts ist vielleicht das Fundament der politischen Wissenschaft. Die Menschen schlössen sich um des gegenseitigen Schutzes und der gegenseitigen Hilfe willen zusammen ...
Es hat sich erwiesen, daß die Handlungsweise der Gesellschaft, Belohnungen zu verteilen und die Meinungen zu überwachen, von schädlicher Wirkung ist. Daraus folgt, daß die Regierung oder die Gesellschaft in ihrer Funktion als Kooperation kaum von Nutzen sein kann, es sei denn insoweit sie für die Unterdrückung von Gewalt mit Gewalt unerläßlich ist; d. h. für die Verhinderung eines feindlichen Angriffs von Seiten eines Mitglieds der Gesellschaft auf Person oder Eigentum eines anderen, eine Verhinderung, die gewöhnlich mit dem Namen Strafrecht oder Bestrafung belegt wird ...
Strafe wird häufig auch in dem Sinne verwandt, als sei die willentliche Verhängung von Übel über ein bösartiges Wesen nicht nur um des öffentlichen Vorteils willen notwendig, sondern wegen einer gewissen, in der Natur der Dinge liegenden Eigengesetzlichkeit, die Leiden, unabhängig davon, ob ihre Wirkung vorteilhaft zu nennen ist, zum geeigneten Begleiter des Lasters mache.
Ob wir nun die philosophischen Prinzipien menschlichen Handelns untersuchen oder nur die Vorstellungen der Aufrichtigkeit und Gerechtigkeit untersuchen, die die Zustimmung der gesamten Menschheit hinter sich haben, so scheint es, daß in dem subtilen und absoluten Sinne, in dem der Begriff des »Verdienstes« häufig verwandt wurde, die Sache, die er meint, nicht existiert; mit anderen Worten, daß es nicht gerecht sein kann, daß wir Leiden über irgendeinen Menschen verhängen, außer wenn es eine Tendenz zum Guten hat... Es ist richtig, Leiden aufzuerlegen in jedem Fall, bei dem klar nachgewiesen werden kann, daß ein solches Tun ein Übergewicht zum Guten hin zur Folge hat. Aber dies Vorgehen steht in keiner Beziehung zur bloßen Schuld oder Unschuld der Person, die es betrifft. Ein Unschuldiger ist sein geeignetes Objekt, wenn es ihm zum Wohle gereicht. Ein Schuldiger ist unter keiner anderen Betrachtungsweise sein geeignetes Objekt. Ihn unter irgendeinem Vorwand für etwas zu bestrafen, das vergangen und unwiderruflich verloren ist, muß unter die verderblichsten Schaustellungen eines ungezügelten Barbarismus eingereiht werden... Der einzige Sinn, in dem das Wort Bestrafung mit den Prinzipien des vorliegenden Werkes in Einklang zu bringen ist, ist, daß Schmerz einer Person zugefügt wird, die vergangener schädlicher Handlungsweise überführt ist und allein mit dem Ziele, zukünftige Untaten zu verhindern ... Laßt uns mit der Betrachtung der drei Hauptziele fortfahren, die ein Strafsystem sich setzt: Nötigung, Besserung und Abschreckung. Unter jeder dieser Kategorien werden sich die positiven Argumente als schlüssig, nicht aber als unwiderstehlich erweisen. Unter jeder werden Betrachtungen auftauchen, die uns zu einem fundamentalen Zweifel an der Eignung der Strafe zwingen werden ...
Zunächst zur Nötigung. Nötigung wozu? »Zur zukünftigen Unterlassung von Verbrechen, von denen man befürchtet, daß er sie begehen werde«. Dies ist ein Argument gewesen, das benutzt wurde, die abscheulichsten Tyranneien zu rechtfertigen. Mit welchen Gründen sind die gerichtliche Untersuchung, der Einsatz von Spitzeln und die verschiedenen anderen Formen öffentlicher Zensur, denen man die Meinung unterwarf, verteidigt worden? Durch die Erinnerung daran, daß eine enge Beziehung bestehe zwischen den Meinungen der Menschen und ihrem Verhalten; daß die ziemlich wahrscheinliche Konsequenz unmoralischer Empfindungen unmoralische Handlungen seien. In vielen Fällen besteht jedoch nicht mehr Grund zu der Annahme, daß ein Mann, der einmal einen Diebstahl beging, ihn wieder begehen werde, als zu der, daß der Mann, der sein Gut am Spieltisch vergeudet hat, es ein zweites Mal tun werde, oder daß derjenige, der gewöhnt ist, zu beteuern, im Dringlichkeitsfalle ohne Skrupel Zuflucht bei diesem Hilfsmittel zu suchen, dann auch tatsächlich auf es rekurriert. Welche Vorsichtsmaßnahmen für die Zukunft auch immer erlaubt zu sein scheinen, nichts kann offensichtlicher sein, als daß die Gerechtigkeit nur sehr zögernd eine an meinem Nachbarn zu begehende Gewalttätigkeit unter diese Vorsichtsmaßnahmen zählen wird. Übrigens ist es noch häufiger überflüssig als ungerecht. Warum nicht mich mit Wachsamkeit und Energie wappnen, anstatt jeden Mann, den meine Phantasie mich zu fürchten auffordert, einzusperren, damit ich meine Tage in ungestörter Passivität verbringen kann? Wenn Gemeinschaften, nicht wie bisher, anstrebten, ein riesiges Gebiet zu umfassen und ihre Eitelkeit mit Empire-Ideen zu übersättigen, sondern sich stattdessen mit einem kleinen Gebiet begnügten, wenn nötig auch mit einer Konföderation auf Vorbehalt, dann lebte jedes Individuum unter dem Auge der Öffentlichkeit; und die Mißbilligung seiner Nachbarn, eine Form des Zwanges, die sich nicht aus der menschlichen Launenhaftigkeit herleitet, sondern vom System des Universums selbst, diese Mißbilligung würde ihn entweder zwingen, sich zu bessern oder aber zu emigrieren. - Die Konsequenz der Argumentation unter dieser Kategorie ist, daß alle Strafe zum Zwecke der Nötigung, Strafe auf Grund von Verdacht ist, die vernunftwidrigste und in ihrer Anwendung willkürlichste Form der Strafe also, die man empfehlen kann.
Das zweite Ziel, das Strafe sich setzen könnte, ist das der Besserung. Wir haben schon verschiedene Einwände gesehen, die diesem Standpunkt widersprechen. Zwang kann nicht überzeugen, kann nicht versöhnen, sondern entfremdet ganz im Gegenteil den Geist dessen, gegen den er verwandt wird. Zwang hat mit der Vernunft nichts gemeinsam und kann daher keine immanente Tendenz zur Kultivierung der Tugend besitzen. Es ist wahr, daß Vernunft nicht mehr ist als ein Vergleich verschiedener Empfindungen und Gefühle; aber es müssen die Gefühle sein, die ursprünglich zur Sache gehören, nicht solche, die der Besitz von Macht einen launenhaften Willen anregen mag, ihr zuzuschreiben. Die Vernunft ist allmächtig: Wenn mein Verhalten falsch ist, wird eine einfache Feststellung, die aus einer klaren und verständlichen Argumentation resultiert, mich von meinem Irrtum überzeugen; auch ist es unwahrscheinlich, daß irgendeine Perversität angesichts all der Empfehlungen, mit denen die Tugend versehen, und all der Schönheit, mit der sie umgeben werden kann, in ihrer Lasterhaftigkeit beharren würde ...
Das letzte Ziel, das sich die Strafe steckt, ist die Abschreckung. Hätten die Gesetzgeber ihre Ansichten auf Besserung und Nötigung beschränkt, so hätte ihre Ausübung von Macht, obwohl sie falsch ist, immer noch den Stempel der Menschlichkeit getragen. In dem Augenblick aber, da Rache sich einerseits als Antriebskraft und andererseits als Schaustellung eines abschreckenden Beispiels geben konnte, wurde keine Barbarei mehr als zu abscheulich erachtet. Der Einfallsreichtum der Grausamkeit wurde bemüht, neue Mittel für die Folterung des Opfers zu ersinnen oder für die eindrucksvolle und schreckliche Gestaltung des Schauspiels. - Es ist seit langem beobachtet worden, daß dies Verfahrenssystem beständig seinen Zweck verfehlt. Weitere Raffinessen der Barbarei machen, solange sie neu sind, einen gewissen Eindruck, aber dieser Eindruck schwindet bald, und der ganze Spielraum einer finsteren Erfindung wird umsonst ausgeschöpft. (P. J., II, pp. 321-44)
Gesellschaftliche Institutionen als Quelle des Verbrechens und das Unrecht der verschiedenen Strafmaße
Einen Delinquenten mit dem Tode zu bestrafen, gleich welche Todesart gewählt wird, muß ungerecht erscheinen, da es immer auch auf andere Weise möglich sein wird, ihn zu hindern, weiterhin zu schaden. Obwohl die Todesstrafe durchaus nicht das größte Unrecht ist, das an einem Menschen begangen werden kann, muß sie auf alle Fälle als gravierendes Unrecht betrachtet werden, da sie einen unbedingten Schlußpunkt unter alle Zukunftsaussichten des Leidtragenden, auf die Freuden, die Tugenden und die Vortrefflichkeit eines menschlichen Wesens setzt. Die wahren Ursachen, auf Grund derer diese verlorenen und verlassenen Mitglieder der Gesellschaft eines unwürdigen Todes sterben müssen, sind erstens zu suchen in der besonderen Ungerechtigkeit der bürgerlichen Institutionen dieser Gesellschaft und zweitens in der apathischen Gleichgültigkeit der Herrschenden. In republikanischen und einfachen Formen der Regierung sind Bestrafungen selten und ist die Todesstrafe fast unbekannt. Je mehr hingegen in einem Lande Ungleichheit und Unterdrückung herrschen, desto mehr häufen sich die Bestrafungen. Je stärker die Institutionen einer Gesellschaft den natürlichen Anlagen (genuine sentiments) des menschlichen Geistes widersprechen, desto härter muß notwendigerweise ihre Verletzung gerächt werden. Gleichzeitig betrachten die Reichen und die anderen privilegierten Mitglieder der Gesellschaft, stolz auf ihre eingebildete hervorragende Bedeutung, mit völliger Gleichgültigkeit die Vernichtung der Notleidenden und Elenden und verschmähen es, sich klar zu machen, daß, wenn jene sich überhaupt innerlich von ihnen unterscheiden, es die Folge ihrer unterschiedlichen Lebensumstände ist, und daß der Mann, den sie heute so sehr verachten, hätte er nur seine Verhältnisse mit den ihren vertauscht, denselben Grad an Bildung und Empfindungsvermögen hätte erreichen können wie sie selbst. Wenn wir eine Gruppe armer Teufel sehen, die zur Exekution geführt werden, wird die Reflexion unserer erschrockenen Phantasie all die Hoffnungen und Möglichkeiten ausmalen, die so brutal zerstört werden, den Genius, den wagemutigen Erfindungsgeist, die unerschrockene Festigkeit, die zartfühlende Nächstenliebe und das glühende Wohlwollen, die unter dem gegenwärtigen System nicht selten geopfert werden vor dem Schrein eines trägen Luxus und erbarmungslosen Geizes ...
Körperliche Züchtigung, außer insoweit sie als abschreckendes Beispiel gedacht ist, muß in einer Hinsicht außerordentlich lächerlich erscheinen. Sie ist ein Schnellverfahren, das erfunden wurde, um innerhalb sehr kurzer Zeit zu erreichen, was auf dem Wege der Inhaftierung zum Zwecke vernünftiger Aufklärung ein langwieriger Prozeß gewesen wäre. Unter einem anderen Aspekt betrachtet, ist es schwer, die Abscheu in Worte zu kleiden, die sie wecken sollte. Die genuine Neigung des Menschen ist es, den Geist in seinem Mitmenschen zu ehren. Mit welcher Freude beobachten wir den Fortschritt der Vernunft, ihre Bemühungen, die Wahrheit zu entdecken, den Ertrag der Tugend, der aus dem wohltuenden Einfluß der Unterweisung erwächst, die Weisheit, die durch das Medium ungehinderter Kommunikation entsteht? Wie vollständig verkehren doch Gewalttätigkeit und körperliche Züchtigung dieses Bild! Von diesem Augenblick an sind alle moralisch förderlichen Pfade des Geistes verschlossen, und wir sehen sie anstatt dessen bewacht von schändlichen Leidenschaften: Haß, Rachsucht, Despotismus, Grausamkeit, Heuchelei, Verschwörungsgeist und Feigheit. Der Mensch wird zum Feinde des Menschen; die Stärkeren ergreift die Begierde nach ungezügelter Herrschaft, und die Schwächeren schrecken in hilflosem Entsetzen vor der Annäherung eines Mitmenschen zurück ...
Die Gerechtigkeit der Strafe basiert auf einem einfachen Prinzip: Jedermann ist verpflichtet jene Mittel anzuwenden, die sich empfehlen, um Übel, die die allgemeine Sicherheit bedrohen, zu verhindern; wobei zuerst sichergestellt sein muß, daß alle weniger strengen Methoden ungeeignet sind für die Erfordernisse dieses Falles. Die Schlußfolgerung aus diesem Prinzip ist, daß wir, unter gewissen dringenden Umständen, gezwungen sind, den Delinquenten der Freiheit zu berauben, die er mißbraucht hat. Weiter als bis dahin erlaubt uns vielleicht kein einziger Umstand zu gehen. Wessen Person inhaftiert ist (wofern Inhaftierung die rechte Form der Absonderung ist), kann den Frieden seiner Mitmenschen nicht mehr stören; und die Verhängung weiterer Strafe, nachdem seine Macht zu schaden beseitigt ist, ist das zügellose und nicht autorisierte Diktat von Rachsucht und Rage, die mutwillige Kurzweil blind akzeptierter Überlegenheit...
Die übelste Methode, den Missetäter jener Freiheit zu berauben, die er mißbraucht hat, ist die Errichtung eines öffentlichen Gefängnisses, in dem Verbrecher aller Art zusammengepfercht werden und wo es ihnen selbst überlassen bleibt, die Form der Gesellschaft zu bilden, die ihnen möglich ist. Verschiedene Umstände tragen dazu bei, sie mit den Gewohnheiten der Faulheit und des Lasters zu durchtränken und ihren Fleiß zu entmutigen; und es wird keinerlei Anstrengung gemacht, diese Umstände beiseite zuräumen oder wenigstens zu mildern. Es ist unnötig, sich weiter über die Abscheulichkeit dieses Systems zu verbreiten. Gefängnisse sind, einem Sprichwort nach, die Brutstätten des Lasters; und derjenige, der aus ihnen nicht viel schlechter wieder herauskommt, als er in sie hineinging, muß entweder ungewöhnlich geübt in der Leidenschaft und der Praxis der Ungerechtigkeit oder aber ein Mann von erhabener Tugend sein.
Ein versierter Beobachter der Menschheit, der die reinsten Absichten verfolgte und der diesem Gegenstand seine besondere Aufmerksamkeit gewidmet hatte, war bestürzt über die bösartige Tendenz des herrschenden Systems und lenkte die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf seinen Vorschlag eines Systems der Einzelhaft. Aber gegen diese, obwohl sie frei ist von den Mängeln der gegenwärtigen Methode, lassen sich schwerwiegende Bedenken ins Feld führen.
Sie muß jedem denkenden Bewußtsein als ungewöhnlich tyrannisch und hart erscheinen. Sie kann nicht in einem System milden Zwangs zugelassen werden, wie es der Gegenstand unserer Untersuchung ist...
Werden wir in einem Zustand der Einsamkeit am wirkungsvollsten auf einen gerechten, wohlwollenden und rücksichtsvollen Umgang miteinander vorbereitet? Werden nicht unsere selbstischen und ungeselligen Neigungen stetig stärker werden? Was soll denjenigen zu Wohlwollen und Gerechtigkeit verleiten, der keine Möglichkeit hat, sie zu üben? Der wahre Boden, auf dem grauenvolle Verbrechen zu gedeihen pflegen, ist eine düstere und mürrische Sinnesart. Wird das Herz desjenigen, der die Luft des Kerkers atmet, besänftigt und geweitet werden? In dieser Hinsicht wäre es sicher viel besser, das System des Universums nachzuahmen und diejenigen, die wir Gerechtigkeit und Menschlichkeit lehren wollen, in einen einfachen und vernünftigen Gesellschaftszustand zu verpflanzen. Einsamkeit, absolut betrachtet, mag uns anregen, uns selbst, aber gewiß nicht unserem Nachbarn zu dienen. Unbeschränkte Einsamkeit mag ein Heilmittel für Verrückte, nicht aber für nützliche Mitglieder der Gesellschaft sein.
Eine andere Vorstellung, die sich herausgebildet hat bezüglich der Entfernung von Verbrechern aus der Gemeinschaft, die sie verletzt haben, ist die, sie auf einen Zustand der Sklaverei oder der Zwangsarbeit zu reduzieren ... Für die Sicherheit der Gemeinschaft ist diese Maßnahme unnötig. Als ein Mittel der Besserung des Verbrechers ist sie unglaublich schlecht ersonnen. Der Mensch ist ein Verstandeswesen. Es gibt keinen anderen Weg, ihn tugendhaft zu machen als durch Weckung seiner intellektuellen Fähigkeiten. Es gibt keinen Weg, ihn tugendhaft zu machen als den, der ihn frei macht. Er muß die Gesetze der Natur studieren und die notwendige Folge seiner Handlungen, nicht aber die willkürliche Laune seines Vorgesetzten. Du möchtest, daß ich arbeite? Treibe mich nicht mit der Peitsche dazu an; denn, wenn ich schon vorher das Nichtstun als besser erachtete, so wird die Peitsche meine Entfremdung noch verstärken. Überzeuge mich durch Vernunftgründe, und überlasse meinem Einsichtsvermögen die Wahl. Es muß sich um die bedauerlichste Perversion der Vernunft handeln, wenn wir zu dem Glauben verführt werden können, daß irgendeine Art der Sklaverei, angefangen von der Sklaverei des Schuljungen bis hin zu der des unglücklichsten Negers in unseren westindischen Plantagen, der Tugend dienlich sei... (P.J., II, pp. 379-93)
Aus: Achim v. Borries / Ingeborg Brandies: Anarchismus. Theorie, Kritik, Utopie. Joseph Melzer Verlag, Frankfurt 1970
Alle Texte aus: An Enquiry Concerning Political Justice. 1793. Nach dem Nachdruck der 3. Auflage von 1798, Toronto 1946. Aus dem Englischen von Ingeborg Brandies.
Mit freundlicher Erlaubnis des Abraham Melzer Verlag´s
Gescannt von anarchismus.at