Pierre Ramus - Anarchismus und Gewaltfreiheit (Auszug, 1928)

In jedem Staat stehen nur Herrscher und Beherrschte gegenüber. Ein Staatsverband ist ein Herrschaftsverband auf einem bestimmten Landgebiete.

Was ist das wesentliche Charakteristikum jedweder Herrschaft? Die Gewalt. Der Staat bedarf zur Ausübung seiner Herrschaft der Gewalt, und ohne Gewalt gibt es keine Herrschaft. Wenn behauptet wird, daß die Herrschaft auf einer Gewalt beruhe, deren Notwendigkeit bei den Beherrschten Anerkennung finde, so ist diese Auffassung schon deshalb unrichtig, weil ein derartiges Bewußtsein durch die Staatsgewalt, durch Erziehung, öffentliche Meinung und Lebensumstände erst künstlich geschaffen wird.

Die Staatsrechtstheorie hat sich allerdings seit jeher zu beweisen bemüht, daß die Staatsgewalt in einem Rechtsboden wurzelt und aus ihm emporwächst. Dieser Versuch ist naheliegend, da, sobald bewiesen ist, daß wir es im Staate nur mit einem Gewaltverband zu tun haben, jede Rechtfertigung des Staates, die sich nicht auf die Machttheorie (...) stützt, versagen muß. Allein Staat und Recht sind nicht miteinander identisch. Dies beweist die Tatsache, daß der Rechtszwang, den der Staat gegen jedes Individuum ausübt, gegenüber dem Inhaber der Herrschergewalt aufhört. Wir finden diese Erscheinung in despotischen Staaten wie in den ausgebildeten Republiken. In allen Staaten gibt es einen Punkt, wo der Staat die ultima ratio seiner Existenz heranzieht und der Gesellschaft eine Gewalt auferlegt, der gegenüber jeder Rechtsschutz ihr versagt und vom Staate souverän vernichtet wird. (...)

Der Anarchismus fußt auf der Erkenntnis, daß das staatliche Recht in seinen Wesenselementen ein systematisierter Zustand der Gewalt ist. Wir finden nirgends, daß das staatliche Recht dem Individuum die Sicherung seiner Lebensbedingung, der Gesellschaft die Wahrung ihrer Gemeinschaftsinteressen verbürgt.

Die Behauptung, daß diese - eben die Form des Zwanges - durch das staatliche Recht geschehe, ist irrig. Dies ergibt sich schon daraus, daß die Rechtsquellen, aus denen die Staatstheorien die sog. "originäre Rechtsentstehung" schöpfen, durchaus mythisch sind, während das wahre Recht ausschließlich im Gewohnheitsrecht der Gesellschaft wurzelt. Was wir staatliches Recht nennen, besteht in der Festsetzung einer Gewaltregel durch einen bewußten Zwangsakt.

In dieser Behauptung wird der Anarchismus sogar unterstützt durch das unfreiwillige Geständnis der Staatsrechtstheorie. Diese begründet den Rechtszwang damit, daß eine vernünftige Ausgestaltung des Lebens nur möglich sei durch ein von einem einheitlichen Gesichtspunkt ausgehendes, für das gesamte gesellschaftliche Dasein gültiges und ihm auferlegtes Gesetz. Eine äußerliche Regelung des menschlichen Verhaltens aufzurichten, ohne das selbständige Wollen des Individuums zu beachten, bedeutet jedoch dessen Vergewaltigung und die Verneinung der ethischen Erhebung des Individuums, die nur in freier Entwicklung seines Innenlebens gelegen sein kann.

Von der freien Entwicklung und der durch sie beflügelten ethischen Hebung des Individuums behauptet eben der Anarchismus, daß sie vollauf genügen, um die Gesellschaft zu einem immer höher kultivierten und reiner sich äußernden Rechtsbewußtsein zu geleiten.

Es wäre falsch anzunehmen, daß der Anarchismus, weil er einen Zustand der Gewaltlosigkeit erstrebt, sich auf den Standpunkt der Duldung des Übels und der Widerstandslosigkeit überhaupt stelle. Wohl vertritt der Anarchismus auch in der Praxis des sozialen Handelns das Prinzip der Gewaltlosigkeit, aber dieses wird von ihm im Sinne der Gegensätzlichkeit zu der vom Staate geübten Gewalt verstanden. Diese erkennt der Anarchismus in der Waffengewalt. Im Gegensatz zu allen anderen revolutionären Bestrebungen der Neuzeit verfolgt der Anarchismus nicht die Eroberung dieser Gewalt, er bedarf darum auch keiner Waffengewalt und bedient sich ihrer nicht zur Verwirklichung seiner Bestrebungen. Sein Ziel und Zweck besteht im Gegenteil darin, die Zerstörung der Waffenorganisation innerhalb der Gesellschaft durchzusetzen. Sein Grundsatz ist: "Widerstrebe der Gewalt nicht mit Gewaltmitteln des Staates - mit Waffen!" Statt dieser bedient sich der Anarchismus in seiner modernen Entwicklungsphase derjenigen sozialwirtschaftlichen Aktionsmittel (d.h. Streiks, Boykott, Nichtzusammenarbeit und dergl.), die im Bewußtsein und in der Arbeitskraft der Menschen gelegen sind.

Aus: Franz Kobler (Hrsg.): Gewalt und Gewaltlosigkeit. Handbuch des aktiven Pazifismus, Rotapfel Verlag, Zürich/Leipzig 1928, S. 94-96

Originaltext: Degen, Hans-Jürgen: „Tu was du willst“. Anarchismus – Grundlagentexte zur Theorie und Praxis. Verlag Schwarzer Nachtschatten 1987. Digitalisiert von www.anarchismus.at


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