Erich Mühsam - Was ist unsittliche Kunst? (1927)

Vor einigen Jahren veranstaltete der Malik-Verlag ein Preisausschreiben für die beste Beantwortung dieser Frage. Ich beteiligte mich von der Festung aus an dem Wettbewerb, von dem aber niemals wieder zu hören war. Da die lex Külz die Frage neu akut gemacht hat, sei mein Beitrag jetzt mitgeteilt.

Erste Unterfrage: Was ist Kunst?

Etwa: Die Formgebung konzentrierten seelischen Erlebens mit den Ausdrucksmitteln metaphorischer Verständigung (Sprache, Bildnis, Ton). Der Wert eines Kunstwerks bestimmt sich aus der Kenntlichkeit der gesteigerten seelischen Kraft des Künstlers.

Zweite Unterfrage: Was ist unsittlich?

Alles, was den Begriffen der Sittlichkeit widerspricht.

Die Frage ist also zu formulieren: Was ist Sittlichkeit?

Sittlichkeit ist, nach dem natürlichen Sinn des Wortes, die Summe der Eigenschaften, die einer Persönlichkeit den Charakter der Anständigkeit verleihen, wobei als Wertmaß die Einwirkung der Äußerungen der Persönlichkeit auf Geschmack, Verhalten und Ethos der menschlichen Sozietät und umgekehrt die Reaktion der Persönlichkeit auf Erscheinungen und Zustände der sozietären Kollektivität anzulegen ist. Sittlichkeit ist somit ein sozialer Wert. Je aufnahmewilliger ein Charakter sich den positiven, gesellschaftsstärkenden, ethisch-verbindenden Einflüssen der Gesellschaft hingibt, und umgekehrt, je ethosfördernder, geistklärender, geschmackverbessernder er an der Formung der Gesellschaft teilnimmt, umso höher steht seine Sittlichkeit.

Das Wesen der Unsittlichkeit ergibt sich aus der Negation.

Sozial bedingte Begriffsverbildung und Urteilsverrottung hat die Erkennungsmerkmale von Sittlichkeit und Unsittlichkeit aus der Sphäre des Allgemein-Gesellschaftlichen in die Ebene des Speziell-Sexualen hinabgezogen. Kundgebung und Betätigung der Geschlechtlichkeit steht nicht außerhalb der sittlichen Würdigung, kann von ihr aber erst beansprucht werden, wenn die Sozietät als Ganzes betroffen wird, etwa, wo es sich um Erörterungen allgemeiner Einrichtungen - Ehe, Prostitution, Mutterrecht, Wertung der Virginität - oder wo es sich um Gefährdungen der Sozietät - Notzucht, Kinderschändung, Mädchenhandel, Exhibitionismus - handelt. Sexuelle Betätigung Erwachsener im gegenseitigen Einverständnis kann rechtens keiner gesellschaftlichen Kontrolle unterworfen werden, steht daher außerhalb der Begriffe Sittlichkeit und Unsittlichkeit.

Sind diese Definitionen zutreffend, dann ist Kunst, wo immer ihre Kriterien gegeben sind, schlechthin sittlich. Denn die gesteigerte seelische Kraft eines Künstlers, welche ihre Nahrung nur aus den ethisch-verbindenden Einflüssen der Umwelt ziehen konnte, kann sich rückwirkend nur kennntlich machen durch ethosfördernde metaphorische Ausstrahlungen. Bleibt die gesteigerte Innerlichkeit des Künstlers unkenntlich, so ist sein Werk eben nicht Kunst, sondern Unkunst.

Der künstlerisch zur Form gebrachte Gegenstand läßt eine Abschätzung unter dem Maßstab der Sittlichkeit und Unsittlichkeit keinesfalls zu. Erst der Betrachter (Leser, Hörer) des Kunstwerks kann diese Begriffe aus dem Kunstwerk ableiten, aber nicht, ehe er es nicht im Aufnahmeapparat seiner Sinne als Kunstwerk zerstört hat. Er erkennt nicht die Metapher, mit der der Künstler sich verständlich macht, ihm manifestiert sich keine Steigerung seelischen Erlebens, sondern er abstrahiert vom Kunstwerk den dargestellten Gegenstand und legt an ihn Maßstäbe an, die ihn moralisch dünken. Empfängt der Betrachter (Leser, Hörer) von einem Kunstwerk den Eindruck, es sei unsittlich, so sind hieraus keine anderen Folgerungen zu ziehen, als solche, die sich auf des Dritten Aufnahmefähigkeit für gesellschaftlich positive Werte beziehen. Nicht der sittliche Charakter des Künstlers und seines Werkes wird mit seiner Verurteilung als unsittlich gekennzeichnet, sondern der Verurteilende erweist die Schwäche seiner sittlichen Persönlichkeit im Hinblick auf das Ethos der sozietären Kollektivität.

Antwort: Unsittliche Kunst ist somit eine contradictio in adjecto (zu deutsch: hölzernes Blech). Wird Unsittlichkeit in ein Kunstwerk hineingeurteilt, so stammt sie vom Urteilenden, dessen urteilende Sinne zugleich das Kunstwerk als solches vernichten. Er wende sich fort - und alsbald wird die Unsittlichkeit verschwunden und die Kunst wieder reinigend und sittlichend wirksam sein.

Aus: Fanal, 1. Jahrgang, Nr. 4, Januar 1927. Digitalisiert von www.anarchismus.at anhand eines PDF der Anarchistischen Bibliothek und Archiv Wien (bearbeitet, Ue zu Ü usw.)


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