Peter Kropotkin - Die Rolle des Gesetzes im Gesellschaftsleben

Unsere ganze religiöse, historische, juristische und soziale Erziehung ist von der Idee durchdrangen, dass der Mensen, wenn er sich selber überlassen bliebe, bald zum wilden Tier herabsinken würde. Ohne das Bestehen einer Autorität würden die Menschen einander verschlingen. Von der „Masse" darf man nichts anderes erwarten als Brutalität und den Krieg aller gegen alle. Die Masse würde zu Grunde gehen, wenn es nicht über ihr Auserwählte gäbe — den Priester, den Richter mit Gehilfen, den Polizisten und den Henker, — welche diesen allgemeinen Kampf verhinderten, welche die Menschen in der Achtung vor dem Gesetz erzögen und sie mit weiser Hand der Zeit entgegenführten, da bessere Regungen in den „verhärteten Menschenherzen" Platz gegriffen haben, und dadurch die Knute, das Gefängnis und der Galgen weniger nötig geworden sind als heute.

Wir lachen über jenen König, der im Jahre 1848 in der Verbannung sagte: „Meine armen Untertanen! Ihr werdet jetzt ohne mich verderben!" Wir lächeln über jenen englischen Kaufmann, welcher allen Ernstes die Engländer für den verlorenen Stamm Israels, und sie von Gott dazu berufen hielt, den „inferioren" Rassen eine gute Regierung zu geben. Aber begegnen wir nicht derselben übertriebenen Wertschätzung ihrer selbst bei jeder Nation, selbst bei der grossen Majorität der Gebildeten?

Und doch führt das wissenschaftliche Studium einer Entwicklung der menschlichen Gesellschaft und ihrer Institutionen zu ganz anderen Ansichten. Es zeigt uns, dass die Gewohnheiten und Gebräuche, welche die Menschen zum Zwecke der gegenseitigen Hilfe, der gegenseitigen Verteidigung und zur Aufrechterhaltung des allgemeinen Friedens schufen, gerade von der namenlosen „Masse" ausgearbeitet wurden. Und gerade erst diese Gebräuche machten es dem Menschen möglich, im Kampf ums Dasein inmitten sehr schwieriger Bedingungen zu überleben.

Die Wissenschaft beweist uns, dass die sogenannten Führer, Heroen und Gesetzgeber der Menschheit im Laufe der Geschichte nichts eingeführt haben, was nicht schon vorher durch Gewohnheitsrecht entwickelt worden wäre. Gerade die besten unter ihnen haben nichts anderes getan, als die Institutionen des letzteren zu formulieren und zu sanktionieren. Aber andererseits hat eine grosse Zahl dieser vermeintlichen Wohltäter gleichzeitig den Versuch gemacht, diejenigen Institutionen des Gewohnheitsrechtes, welche die Bildung einer persönlichen Autorität verhinderten, zu zerstören oder sie in einer Weise zu handhaben, die ihrem persönlichen Vorteil oder dem Interesse ihrer Kaste, diente.

Schon im entferntesten Altertum, das sich in den Nebeln der Eisperiode verliert, lebte die Menschheit in Gesellschaften. Und in diesen Gesellschaften wurde eine ganze Reihe von Gebräuchen und religiös gewissenhaft beobachteten Institutionen geschaffen, die ein Leben in Gemeinschaften erst ermöglichten. Und später, im Verlaufe der Entwicklung des Menschengeschlechts hat die gleiche schöpferische Kraft der anonymen „Masse", entsprechend den wechselnden Bedingungen, immer neue Formen für ein gesellschaftliches Leben, für eine gegenseitige Hilfe und für eine Sicherung des Friedens gefunden.

Andererseits beweist die moderne Wissenschaft zur Evidenz, dass das Gesetz, welchen Ursprungs es auch sein mochte — mochte es göttlichen Ursprungs gelten oder der Klugheit eines Gesetzgebers entsprungen sein — niemals anderes getan hat, als bereits bestehenden Gebräuchen eine Fixierung, eine Krystallisation unter dauernder Form, oder allenfalls eine Ausbreitung zu geben. Aber hierbei fügte es stets den allgemein befolgten Gebräuchen einige neue Regeln zu, die im Interesse der Minorität der bewaffneten Reichen und Krieger lagen, — Regeln, welche die ersten Ansätze für die Institutionen eines ungleichen Rechts und einer Sklaverei bildeten.

„Du sollst nicht töten," sagte das mosaische Gesetz, „Du sollst nicht stehlen", „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten". Aber es fügte diesen ausgezeichneten Ermahnungen noch hinzu: „Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Vieh ..." Damit legalisierte es für lange Zeiten die Sklaverei und stellte die Frau dem Sklaven und dem Lasttier gleich. „Du sollst Deinen Nächsten lieben wie Dich selbst", sagte später das Christentum, fügte aber zur selben Zeit durch den Mund des Apostels Paulus hinzu: „Ihr Knechte, seid untertan euren Herren" und „es gibt keine Obrigkeit, sie sei denn von Gott". Hiermit rechtfertigte es von Gottes wegen eine Trennung der Gesellschaft in Herren und Sklaven, und erkannte die Obrigkeit der römischen Herrscher an. Und obgleich die Evangelien die erhabene Idee von der Sündenvergebung, welche das Wesen des Christentums ausmacht, lehren, sprechen sie andererseits fortwährend von einem rächenden Gott und predigen damit die Rache.

Dasselbe Schauspiel wiederholte sich in den Gesetzbüchern der „Barbaren", der Gallier, Longobarden, Alemannen und Sachsen nach dem Sturz des römischen Kaisertums. Sie erhoben einen zweifellos ausgezeichneten Gebrauch, der damals gerade sich einführte, zum Gesetz, nämlich den Gebrauch, eine Entschädigung für Verwundungen und Tötungen zu zahlen, anstatt das bisher geltende Recht der Wiedervergeltung (Auge um Auge, Zahn um Zahn, Wunde für Wunde, Tod um Tod) zu üben. Insofern bedeuteten die Gesetzbücher der Barbaren einen Fortschritt gegenüber der im Stamme üblichen Rache.

Aber zur gleichen Zeit begründete sie auch für die Zukunft die Trennung der freien Menschen in Klassen, welche damals kaum bemerkbar war. Sie bestimmte nämlich für verschiedene Personen verschiedene Entschädigungssätze: soviel für einen Sklaven (welche Entschädigung natürlich an seinen Herrn gezahlt wurde), soviel für einen Freien und soviel für einen Führer. In letzterem Falle war aber die Entschädigung so hoch, dass sie die Sklaverei auf Lebenszeit bedeutete. Die Idee, welche diesen Unterscheidungen zu Grunde lag, war zweifellos die, dass die Familie eines Fürsten in ihrem Oberhaupt bedeutend mehr verlor als die Familie eines gewöhnlichen freien Mannes. Folglich hatte erstere das Recht auf eine höhere Entschädigung als letztere. Aber indem man diesen Gebrauch der Zeit zum Gesetz erhob, begründete das Gesetzbuch dadurch für ewig eine Trennung der Menschen in verschiedene Klassen, und dies in so vollkommener Weise, dass wir uns ihrer bis beute noch nicht entledigen konnten.

Das Gleiche gilt für die Gesetzgebung jeder Zeit bis auf den heutigen Tag, das Prinzip der Unterdrückung wurde vom vorhergehenden Zeitalter durch das Gesetz stets auf die folgenden Epochen verpflanzt ; die Unterdrückungsform des persischen Kaisertums ging auf Griechenland über; diejenige Macedoniens übertrug sich auf Rom; die Unterdrückungsmethoden und die Grausamkeit des römischen Reiches und der orientalischen Tyranneien gingen auf die jungen, in der Bildung begriffenen barbarischen Staaten und auf die christliche Kirche über. Mittels des Gesetzes legt die Vergangenheit der Zukunft Fesseln an.

Alle Schutzgarantieen, deren das Leben in den Gesellschaften bedurfte, all die verschiedenen Formen des gesellschaftlichen Lebens im Stamm, in der Dorfgemeinschaft, in der mittelalterlichen Stadt, alle Formen für die Beziehungen der Stämme, und späterhin der Städterepubliken untereinander, welche als Grundlage für ein späteres Völkerrecht dienten, alle Formen gegenseitiger Hilfeleistung und der Wahrung des Friedens — samt Gerichtshof und Geschworenenschaft — wurden durch das schöpferische Genie der namenlosen Masse geschaffen. Demgegenüber enthalten alle Gesetze von den ältesten Zeiten bis auf den heutigen Tag zwei Elemente: das eine bedeutete eine Stärkung (gleichzeitig aber auch ein Erstarren) gewisser zur Gewohnheit gewordener und allgemein als nützlich anerkannter Lebensformen, das andere bedeutete einen Zusatz (vielfach auch eine einfache, gewissenlose Auslegung eines Gebrauches) zum Zweck der Einsetzung oder Stärkung der aufkeimenden Autorität des Lehnsherrn, des Soldaten, des Königs oder des Priesters, kurz: eine Befestigung und Sanktionierung der Autorität.

Zu diesen Anschauungen führen uns die Ergebnisse wissenschaftlichen Studiums der gesellschaftlichen Entwicklung, wie es in den letzten zwanzig oder dreissig Jahren durch eine grosse Anzahl gewissenhafter Gelehrten geleistet wurde. Allerdings wagen jene Gelehrten häufig nicht selbst derartige ketzerische Schlussfolgerungen klar zu formulieren. Aber der denkende Leser gelangt notwendiger Weise zu ihnen durch die Lektüre ihrer Arbeiten.

Anmerkung: Dieser Abschnitt ist der soeben erschienenen Schrift „Moderne Wissenschaft und Anarchismus" entnommen.

Aus: Der Freie Arbeiter, 1. Jahrgang, Nr. 15, 1904. Digitalisiert von der Anarchistischen Bibliothek und Archiv Wien. Nachbearbeitet (Scanungenauigkeiten entfernt, ae zu ä, That zu Tat usw.) von www.anarchismus.at.


Creative Commons - Infos zu den hier veröffentlichten Texten / Diese Seite ausdrucken: Drucken



Email