Ralf Burnicki - Keine Macht für Alle, keine Macht für Niemand? Herrschaft, Antiherrschaft und vier Machtkonzeptionen im Anarchismus

»Macht ist ein Vermögen, welches großen Hindernissen überlegen ist. Ebendieselbe heißt eine Gewalt, wenn sie auch dem Widerstande dessen, was selbst Macht besitzt, überlegen ist« (Kant; 1)

In der politischen Philosophie der Gegenwart gibt es zwei Begriffe, an denen sich der Anarchismus immer neu abarbeitet: der Begriff der Herrschaft und der Begriff der Macht. Während sich die anarchistische Position hinsichtlich Herrschaft rasch markieren läßt, zeichnen sich in Bezug auf den Begriff der Macht vier verschiedene Tendenzen ab, die sich möglicherweise aus unterschiedlichen Auffassungen über Zielrichtungen des Anarchismus ergeben.

Anarchismus ist gegen Herrschaft. Unter Herrschaft wird die Verfügungsgewalt des Menschen über Menschen verstanden, oder im Sinne von Max Weber die »Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden« (2). Ursache der Verfügungsgewalt sind z.B. Hierarchien. Insbesondere beinhaltet(e) Herrschaft die staatliche »Obrigkeit«. In der Politik- und Sozialwissenschaft wurde Herrschaft lange als 'äußere' Herrschaft diskutiert, also anhand klarer Phänomene wie Regierung, Institutionen, Statuspositionen usw., und eine solche Bestimmung hat dort noch immer einen festen Platz. Daß Herrschaft als politische Herrschaft zunehmend unsichtbarer daherkommt, darauf haben aber nicht nur W. Haug und M. Wilk hingewiesen (und verweisen damit auf besondere Wirkungen gerade von Macht). Der Staat ist für Haug und Wilk heutzutage gekennzeichnet durch eine Fülle vielfältiger Mechanismen der Herrschaftssicherung, die durch die Einbeziehung der 'Beherrschten' erfolgt, und nicht mehr durch diktaturgleiche Zwangsmaßnahmen. Sie schreiben: »Ein Staatssystem, dem es gelingt, den sozialen Körper einer Gesellschaft mit Machtstrukturen zu überziehen und zu durchdringen, das also mehr denn je durch den Menschen 'hindurch' und weniger 'über' ihn herrscht, wird von diesen anders wahrgenommen. Herrschaftssicherung, die durch die Einbeziehung der Menschen erfolgt und die Methoden offener Unterdrückung eher zu vermeiden sucht... , wirkt subtil, und ist damit schwer durchschaubar« (3).

Der Anarchismus zielt auf Enthierarchisierung der Gesellschaft ab, weil er Enthierarchisierung als eine adäquate Strategie zur Emanzipation und Individualisierung ansieht. Der Anarchismus setzt hier eine Kausalbeziehung zwischen Enthierarchisierung und Emanzipation voraus. Wo Hierarchien vorhanden, aber nicht mehr offen sichtbar und beispielsweise weniger schmerzhaft spürbar sind, kann diese Strategie scheitern. Und es sind möglicherweise gerade die Mechanismen von Macht, die für eine Unsichtbarwerdung und für ein nicht-mehr-Wahrnehmen von Herrschaft sorgen, beispielsweise durch deren Verinnerlichung. Heute ist mehr denn je ein Zugang zum Thema der Herrschaft notwendig, der nicht einfach nur darauf basiert, sie einseitig als politische Willkür zu verklären. Herrschaft reproduziert sich über Zustimmung und formiert sich auch auf der Ebene subjektiver Meinungen und Verhaltensweisen, die darauf hinauslaufen, Mitmenschen zu vereinnahmen, zu 'besitzen', sich gefügig zu machen bzw. ihnen Nachteile zuzufügen, die die Betroffenen hinnehmen müssen. Womöglich halten die Beteiligten das noch für 'selbstverständlich'. Und dies ist die (psychologische und soziale) Ebene von Macht, weshalb für mich Macht kausal zur Herrschaft gehört und als Begriff nicht für den Anarchismus gangbar gemacht werden sollte.

Nun gibt es einen philosophischen Machtbegriff, der auf Vorstellungen eines M. Foucault oder F. Nietzsche basiert. Beide erklärten Macht zu einem generellen Prinzip sozialer Beziehungen, als ubiquitär, d.h. zum Lebensprinzip, aus dem es keinen Ausbruch geben kann. Es gäbe kein 'Außerhalb' von Macht, weil jeder Mensch per se ein Subjekt der Macht ist, indem er über bestimmte Fähigkeiten verfügt. Besonders Nietzsche betrachtete Macht als eine der Voraussetzungen des individuellen Lebens.

Entgegen dieser ubiquitären Ausrichtung des Machtbegriffs möchte ich den Machtbegriff als Instrumentarium zur Behandlung eines speziellen Themas, nämlich das der Herrschaft, erhalten. Der Grund liegt darin, daß ich meine, daß er in der Lage ist, die weniger sichtbaren und informellen Aspekte von Herrschaft zu fassen und erlaubt, sie zu beschreiben und zu analysieren. Das Thema der »Macht« ist daher aus meiner Sicht kein lapidares, denn möglicherweise zeigt ein anarchistischer Diskurs zur »Macht« nicht weniger als den IST-Stand der Wahrnehmung von Herrschaft.

Denn im nichtanarchistischen Diskurs scheint ein kritischer Begriff von »Herrschaft« langsam aber sicher zu verschwinden oder in der Frage nach »legitimer Herrschaft« zu verkommen. J. Habermas spricht sogar von der »Ohnmacht der Mächtigen«, die ihre Macht von den Menschen an der Basis (die übrigens herrschaftsfrei kommunizieren würden) übertragen bekommen, sie aber nicht selbst erzeugen können (4). Folgte man dieser Behauptung, käme man schnell dahin, zu glauben, es gäbe im bundesrepublikanischen Parlamentarismus keine eigentliche Herrschaft mehr, gerade weil die Regierenden durch Menschen an der Basis gewählt sind und die Einseitigkeit einer Entscheidungsproduktion durch Herrschaft durchbrochen wird. In der parlamentarischen Demokratie scheint demnach "Herrschaft" genau dort verschwunden zu sein, wo eine Mehrheit der Menschen ihre Stimme bei der Wahl zugunsten einer bestimmten Regierung abgegeben hat. Indem Herrschaft auf die Wahl-Zustimmung einer Bevölkerungsmehrheit bauen kann, scheint die Anforderung an maximale Legitimität der Hegemonie erfüllt und demnach kein Grund zu bestehen, Herrschaft infrage zu stellen. Nach U. Wehler sei die demokratische Legitimation von Herrschaft anderen Legitimationsversuchen, beispielsweise religiösen (der »gottgewollte« Herrscher) »haushoch« überlegen (5). Aber immer gibt es eine Regierung. Wozu eigentlich? Gäbe es tatsächlich herrschaftsfreie Kommunikation an der Basis (wie Habermas behauptet), warum sollte sie überhaupt in staatliche Institutionen einmünden? Eben das ist eine Ergebnis von M a c h t, daß sich die Menschen ein Leben ohne Regierung und äußere Steuerung schwer vorstellen können, sie haben Ohnmacht erfahren und verwechseln Wahlen augenscheinlich mit Mündigkeit. Wie kommt ein solcher Irrtum zustande? Durch die Verinnerlichung von Herrschaft, durch psychologisches verdecktes Herrschaftstraining (Macht), das den Glauben entstehen läßt, daß Regiertwerden 'selbstverständlich' sei. Nun aber gibt es - gemäß dem Anarchismus - überhaupt keine Legitimität von Herrschaft. Herrschaft ist immer illegitim, weil sie die Menschen z.B. in Regierende und Nichtregierende trennt und daher Positionen ungleich verteilt. Die 'stärkste' Legitimation von Entscheidungen fußt aus anarchistischer Sicht nicht auf der Legitimation von (Beschlüsse fassenden) Repräsentanten, sondern auf der Partizipation der von einer Entscheidung Betroffenen (Direktdemokratie).

Eine klassische soziologische Machtdefinition bestimmte Macht als feststehende Größe bzw. als "Nullsumme", d.h. es gibt in einer Gesellschaft immer eine bestimmte Summe an Macht, die aber verschieden aufgeteilt ist (Machtsummenkonstanz). Man kann demnach nur in dem Maße Macht haben, als man sie jemandem anders wegnimmt. Ein Jemand oder eine Gruppe besitzt dann in demjenigen Maße Macht, als jemand oder eine Gruppe, der/die der Macht unterworfen ist, sie nicht besitzt. Jemand oder eine Gruppe setzt hierbei in demjenigen Maße Macht und Bedürfnisse durch, als die Unterworfenen an Möglichkeit zur Bedürfnisbefriedigung einbüßen (vgl. dazu auch Max Weber; 6). Macht und Bedürfnisbefriedigung verlaufen auf Kosten der Unterworfenen. Neuere Theorien (Parsons z.B.) denken Machthabe und Machtunterwerfung allerdings als einen wechselseitigen Prozeß, von dem beide Seiten, Mächtige und Unterworfene profitieren (7). Unterwerfung erfolgt damit eher 'freiwillig'. Freiwillige Unterwerfung ist ein wesentlicher Aspekt in Herrschaftsverhältnissen, übrigens auch, wenn sie keinen direkten 'Profit' für die Unterworfenen enthält. Sie kann als Denkmuster informell erzeugt werden, und zwar unter Einfluß dessen, was uns als politisch 'richtig' oder 'falsch' anerzogen wird. Diesen Einfluß, der dem informellen Bereich der Herrschaft - ihrer kulturschaffenden Dimension - entspringt, könnte man als politische Macht bezeichnen. Bei der Einlösung des Geltungsanspruches staatlicher Herrschaft sorgt sie für Stabilität, sorgt für die auf Einsicht oder Überzeugung basierende Anerkennung der Herrschaft durch die Unterworfenen. Herrschaft/Macht wird erst durch Rückkopplung an die Unterworfenen komplett. Deren Einsichten kommen nicht von ungefähr, sondern sind das Produkt einer geschichtlichen Gewöhnung, die zwar Nuancierungen und Veränderungen zuläßt, aber die Abschaffung der Herrschaft/Macht als solche tabuisiert hat. Die Beherrschten werden also zwangsläufig »das Richtige« denken oder tun, was zum Erhalt von Herrschaft führt (ggf. eine Regierung auswechseln; 8).

Macht scheint eine Dimension, in der die innere Gewöhnung an Unterordnung und Hierarchie stattfindet. Ob nun Macht (z.B. sozial einflußreicher Gruppen) das Entstehen von Herrschaft (als Staatsherrschaft mit ihren Institutionen) erst ermöglicht hat, oder ob Macht insbesonders die Folgen von Herrschaft betrifft, ist eine andere Frage. Macht scheint mir sowohl Ursache der Entstehung von Herrschaft, als auch von der Herrschaft auf die Ebene subjektiver 'Denk-Selbstverständlichkeiten', die Ebene des Alltäglichen transferiert wird. In beiden Fällen jedoch ist politische Macht und Herrschaft eng miteinander verbunden. Und es gibt bestimmte Formen von Macht, die auf den ersten Blick nicht unmittelbar mit einer aktuellen politischen Herrschaft zusammenzuhängen scheinen, beispielsweise die soziale Vormachtstellung des Mannes über die Frau. Wenn die These stimmt, daß Herrschaft und Macht eng zusammenhängen, dann drückt sich in der sozialen Vormachtstellung des Mannes jedoch durchaus ein »Obrigkeitsverhältnis« aus, wie es der politischen Herrschaft entspricht. Tatsächlich waren und sind Männer in der 'traditionellen' Politik bei weitem in der Überzahl, Frauen wurde ein Wahlrecht lange Zeit versagt und sie waren unterprivilegiert.

Zweifellos kann man über die Interpretation des Machtbegriffs und damit über seine Nähe zum Phänomen der »Herrschaft« streiten. Etymologisch bedeutet der Begriff schlicht »können, vermögen«, abgeleitet von »maht« (ahd.; 9). Der vielseitige Umgang mit dem Begriff läßt sich in neueren sozialwissenschaftlichen Pubklikationen nachlesen (10). Auch im Anarchismus meinen beileibe nicht alle dasselbe, wenn von Macht die Rede ist. Und dementsprechend zeichnen sich unterschiedliche Tendenzen in der Frage ab, ob Anarchismus den Begriff der "Macht" zur Beschreibung eigener Absichten anwenden soll. Ähnlich wie in der Sozialwissenschaft und in Teilen der Philosophie gibt es Uneinigkeit in der Frage, was »Macht« denn sei, bzw. worin denn jenes »Können, Vermögen« besteht.

Als Schlüssel zum Verständnis hilft die Definition von Macht als »power over x« oder als »power to x« (11). Macht als »Power over x« würde bedeuten, daß Macht die Chance enthält, über etwas anderes (»x«) zu verfügen und es ggf. zu beschränken. Wäre x ein Mensch, hieße das, über einen Menschen verfügen zu können und beispielsweise die Möglichkeit zu haben, seine Chancen auf Bedürfnisbefriedigung zugunsten eigener Bedürfnisse zu vermindern. Macht als »power to x« würde hingegen bedeuten, daß jemand, der Macht besitzt, die Fähigkeit oder Möglichkeit hat, etwas zu tun bzw. Ziele zu erreichen: nämlich »x« (jemand hat z.B. die Möglichkeit, zu schreiben, zu reisen, mitzubestimmen etc.). Somit haben wir zwei grundsätzlich unterschiedliche Bestimmungen von Macht, eine 'negative' oder eine 'positive' Sichtweise. Ist Macht ein politisches Verhältnis, bleibt die Frage nach der Ordnung, die sie stiftet. Ein Ordnung im Sinne von »power over x« wäre, wenn x ein Mensch ist, nicht anarchistisch. Wohl erkennbar lag diesem Text bislang ein Verständnis von Macht als »Power over x« zugrunde.

Die anarchistischen Umgangsweisen mit dem Begriff der Macht verlaufen derzeit in 4 Varianten:


1. die Ablehnung von Macht, z.B. in Anlehnung an eine klassische Machtdefinition von Max Weber, der unter Macht die Durchsetzung eigener Bedürfnisse gegenüber anderen verstand (bzw. die »Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben« durchzusetzen). So schreibt der anarchistische Soziologe Bernd Drücke: »Der Anarchismus unterscheidet sich gerade dadurch von anderen politischen Philosophien, daß er Macht verwirft. Dabei faßt er Herrschaft oft im Sinne von Verfügung des Menschen über den Menschen und Macht als Mittel dies durchzusetzen auf« (1998; 12). »Macht« bzw. Machthabe wird als gegensätzlich zu anarchistischen Zielvorstellungen begriffen.

2. die skeptische Adoption des Machtbegriffs, wobei dem Machtbegriff ggf. eine Tendenz zur Destruktion zugesprochen wird (als »power over x«): Anarchie sei ein »Zustand, in dem die Macht am weitesten aufgespalten ist, so daß sie im Idealfall gleichmäßig auf die gesamte Gesellschaft verteilt ist« (13). Hier findet sich die Vorstellung einer Machtsummenkonstanz. Ähnlich im folgenden: »Beim Anarchismus handelt es sich ... um ein Gedankengebäude, das jegliche Form von Herrschaft ablehnt und nicht etwa nur die politische ... Der Anarchismus fordert das gleiche Recht auf Freiheit für alle Menschen, was eine gleichmäßige Verteilung der Macht bedingt« (R., 1999; 14).

3. eine deutlich positiv verfaßte Hinwendung zum Machtbegriff, allerdings mit einer Machtdefinition im Sinne von »power to x«: Der Machtbegriff wird philosophisch z.B. im Sinne von M. Foucaults Machtvorstellung interpretiert (Macht als allgemeines gesellschaftliches Wirkungsprinzip), eine Abkehr von Macht als illusorisch verworfen (Jürgen Mümken im Schwarzen Faden; 1998; 15). Aus dieser Position läßt sich dennoch ein antiherrschaftliches Konzept entwerfen.

4. eine positive Interpretation des Machtbegriffs mit Tendenzen im Sinne von »power over x«. Diese Position wurde u.a. von Janet Biehl im Schwarzen Faden 1/1999 vertreten. Biehl als Vertreterin der Bewegung des »libertären Kommunalismus« hat dem Anarchismus hier ein Konzept namens »Duale Macht« vorgelegt. Das Konzept enthält viele unterstützungswerte Aspekte und ist von daher zu begrüßen. Dabei tut sich Biehl aber teilweise schwer, mögliche Wechselverhältnisse zwischen Herrschaft und Macht zu sehen. Dem Staat soll künftig eine Macht der Kommunen entgegengestellt werden, wobei die Kommunen dem Staate allmählich die Macht abringen. Biehl: »Die Erringung der Macht - der Volksmacht - ist alles andere als freiheitsfeindlich, ist vielmehr der einzige Weg zur Freiheit. Und Politik ist die Kunst, Macht zu erringen und auszuüben und dadurch die Freiheit der direkten Demokratie in föderierten Gemeindeversammlungen herbeizuführen«. Im Rahmen des kommunalistischen Konzepts könnten auch libertäre »Bürgermeister« gewählt werden, sollten sich aber »vornehmen, aus dem Bürgermeister einen Vorsitzenden und aus dem Stadtparlament einen Föderationsrat zu machen, in den die Bürgerversammlungen der Stadtbezirke ihre Delegierten entsenden«. Für die Zukunft sprach sich Biehl für den Ersatz »staatlicher Heere und Polizeikräfte« durch »Bewaffnung des Volkes« im Sinne einer »Bürgermiliz oder Bürgerwehr« aus (16). Hierzu würden dann auch Offiziere gewählt.


Es wurde bereits deutlich kritisiert, daß Biehl bei ihrem Konzept von einheitlichen Interessen der StadtbürgerInnen und Kommunemitglieder ausgeht, die heute wahrscheinlich gar nicht gegeben sind (O. Lubin, 17). Die Konsequenz wäre, daß diese Einheit erst erzwungen werden müßte oder herbeimanipuliert, was dann Macht als »power over x« notwendig macht. Was mich angeht, betrachte ich auch eine Wahl eines Bürgermeisters als »Vorsitzenden« und sogenannte »Volksmilizen« kritisch. Letztlich ließen sich die Sichtweisen Biehls zurückweisen, wenn man sie folgendermaßen aufs allergröbste verkürzt: 'Wählt Vorsitzende in den Stadtrat und erkämpft dann die Macht mithilfe bewaffneter Milizen'. Die Bejahung von kommunaler Macht in direkter Konkurrenz zur Staatsmacht schiene sich dann genau auf jene Spiele einzulassen, die der Staat vorgibt und letztlich (mithilfe des Militärs oder der Polizei) gewinnt. Bei einem solchen Appell in Richtung auf revolutionären Aktionismus bliebe der philosophisch-kritische Diskurs über Macht schnell auf der Strecke mit der Folge, daß sich selbst im Falle einer erfolgreichen Revolution neue Machtverhältnisse an die Stelle der alten setzen könnten. Zur Frage einer anarchistischen Armee oder Miliz habe ich mich bereits skeptisch geäußert (18). Alexander Berkman hielt den Generalstreik für ein geeigneteres Mittel sozialrevolutionärer Pragmatik (19).

Unter den genannten vier Machtdefinitionen halte ich aus anarchistischer Sicht nur jene Vorstellungen für sinnvoll und anwendbar, die Macht entweder ablehnen (und sich daher ihrer Bedeutung für Herrschaft im Klaren sind) oder sich im Sinne von »power to x« auf die Fähigkeiten und Möglichkeiten des Menschen beziehen, selbstgesetzte Ziele zu erreichen. Auch hier würde in der anarchistischen Praxis idealerweise kein »power over x« herauskommen. Der Anarchismus hat per Definition als »an-archia« keine Ambitionen zu einer Macht als »power over x«. Deshalb würde ich den Machtbegriff auch nicht gerne zur Beschreibung anarchistischer Ziele einsetzen wollen (»Erringung der Volksmacht« u.ä.), sondern den Begriff der Macht genau dort verwenden, wo er zur Beschreibung von Herrschaftsverhältnissen und ihrer informellen Aspekte taugt. Anarchistisches Ziel wäre z.B. »Freiheit«, nicht Macht. Libertäre Aktivitäten könnten auch durch Wörter wie »Engagement« etc. bezeichnet werden. Zur Zeit könnte es jedenfalls passieren, daß zwei AnarchistInnen »Macht« sagen, dabei aber an ganz verschiedenes denken.

Anmerkungen:
1.) I. Kant, Kritik der Urteilskraft, 2. Buch. Analytik des Erhabenen, Par. 28. Von der Natur als einer Macht, Stuttgart 1986, S. 159
2.) K.H, Hillmann, Wörterbuch Soziologie, Stuttgart 1994, S. 330
3.) Wolfgang Haug/ Michael Wilk, Der Malstrom. Aspekte anarchistischer Staatskritik; Grafenau 1995, S. 8; Eingangswort
4.) s. Th. Bonacker in: P. Imbusch, Macht und Herrschaft, Opladen 1998, S. 210, 207
5.) ZDF-Sendung "Wir sind das Volk. Weltformel Demokratie?"
6.) Machtdefinition M. Webers: Macht sei die »Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel, worauf diese Macht beruht« (M. Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Tübingen 1980, S. 28)
7.) s. A. Giddens in: P. Imbusch, a.a.O., S. 131 ff.
8.) s.a. R. Burnicki, Anarchie als Direktdemokratie, Moers 1998, S. 67
9.) Duden 7, Mannheim 1989, S. 431
10.) stellvertretend für andere: P. Imbusch, Macht und Herrschaft, Opladen 1998; mit Aufsätzen zu Marx, Mosca und Pareto, Weber, Gramsci, Horkheimer und Adorno, Parsons, Ahrendt, Bordieu, Habermas, Lyotard, Foucault u.a.
11.) vgl. Peter Imbusch, a.a.O., S. 10
12.) B. Drücke, Zwischen Schreibtisch und Straßenschlacht, Ulm 1998, S. 32; s.a. Anarchie als Direktdemokratie, a.a.O. S. 7
13.) H. Barclay, in: Drücke, a.a.O. S. 31;
14.) R., Libertarians, in Ralf G. Landmesser (Hrsg.), Kalenda Nr. 17, Berlin 1999, o.S. (S. 211)
15.) J. Mümken, Keine Macht für Niemand. Versuch einer anarchistischen Aneignung des philosophischen Projektes von M. Foucault; in: Schwarzer Faden Nr. 63, 1/98, S. 34 ff.
16.) Janet Biehl, Die duale Macht, in: SF Nr. 67, 1/99, S. 37, 40, 38
17.) O. Lubin in GWR 240, S. 17
18.) Anarchie als Direktdemokratie, a.a.O., S. 37-40
19.) A. Berkman, ABC des Anarchismus, Berlin 1978 (Guhl), S. 61 f.

(leicht geänderte Fassung aus: GWR 248, 04/2000)

Originaltext: http://www.postanarchismus.net/texte/burnicki_macht.htm


Creative Commons - Infos zu den hier veröffentlichten Texten / Diese Seite ausdrucken: Drucken



Email