Ralf Burnicki - Repräsentative Demokratie oder ...

...selbstverwaltete Gesellschaft? Zeigemäße Gedanken aus anarchistischer Perspektive

Es ist ein gängiger Leitsatz, dass Demokratie dazu dient, die Interessen der Mitglieder einer Gesellschaft in den politischen Entscheidungen abzubilden. Doch wie ist die Wirklichkeit? Ganz im Gegenteil finden sich in Demokratien Hierarchien, Befehls- und Gehorsamsverhältnisse und Herrschaft.

Hierarchie bedeutet, dass eine Organisation durch Über- und Unterordnung geprägt ist, die sich über Befehls- und Gehorsamsverhältnisse ausdrücken kann (nach Max Weber das Merkmal von „Herrschaft. Im weitesten Sinne können sich Hierarchien aber bereits darin zeigen, dass es in einer Sozialordnung „Teilsysteme“ (Christian Fuchs) gibt, die über größere Chancen verfügen, Interessen durchzusetzen, als andere. Für einige dieser Teilsysteme ist dabei charakteristisch, dass sie über mehr Einfluss als andere verfügen, kollektiv-bindende Entscheidungen herzustellen. Sie können Christian Fuchs zufolge „Vorteile nutzen, die sich für sie aus ihrer höheren Position in sozialen Hierarchien ergeben“, und sie haben hier die prinzipielle Möglichkeit, ihre Präferenzen auf Kosten anderer durchzusetzen. Solche Teilsysteme können also Entscheidungen herbeiführen, die zu Lasten derjenigen gehen, die in der hierarchischen Ordnung weiter unten angesiedelt sind.

AnarchistInnen („an-archia“, das heißt „ohne Herrschaft“) lehnen solche sozialen Asymmetrien rundweg ab und streben stattdessen danach, einen Zustand sozialer, politischer und ökonomischer Egalität herbeizuführen. Dabei geht es um eine Sozialordnung mit gleichberechtigten Beziehungen der Individuen und gleichberechtigtem Mitspracherecht bei Entscheidungen.

Repräsentation als soziale Pyramide

Menschen, die nach Herrschaftsfreiheit streben, geraten rasch in Opposition zu Repräsentativdemokratien. Denn in repräsentativen Demokratien entstehen politische und räumliche Strukturen, die soziale Pyramiden bedeuten sowie Zentren und Peripherien konstituieren (z.B. Regierungssitze und Bevölkerung). Je mehr eine gegliederte Arbeitsteiligkeit existiert mit politischen EntscheidungsträgerInnen samt Verwaltung auf der einen Seite und der Bürgerschaft auf der anderen Seite, je mehr also eine Trennung der Lebens- und Entscheidungsbereiche praktiziert wird, desto eher erlauben die gesellschaftlichen Verhältnisse hierarchische Spaltungen. Und je deutlicher Politik und BürgerInnen, Entscheidungszentralen und Entscheidungsbetroffene auseinanderdividiert sind, desto eher wird der Zustand einer politischen Hierarchie stabilisiert. Auch gewählte Regierungen sind aus anarchistischer Sicht ein Ausdruck asymmetrischer Verhältnisse und wie auch fehlender politischer Gleichberechtigung, denn der/die einzelne BürgerIn verfügt weder jederzeit noch in gleichem Maße über Entscheidungsbefugnisse wie eine Regierung. Konsequenterweise beinhaltet die Gesellschaftsvorstellung des Anarchismus auch keine Wahl von RepräsentantInnen, sondern es sollen jederzeit alle Menschen an sie betreffenden Entscheidungen mitwirken. Vor diesem Hintergrund wird eine Regierung geradezu als Zumutung betrachtet.

Am Parlamentarismus wird kritisiert, dass die gewählten EntscheidungsträgerInnen „prinzipiell unzugänglich“ bleiben. Es wird die Entscheidungsmacht der Abgeordneten und damit das Fehlen von Verpflichtung gegenüber ihren WählerInnen bemängelt. Es wird kritisiert, dass eine Mehrheit über eine Minderheit mitentscheidet – ohne jegliches Vetorecht der Betroffenen. Außerdem wird problematisiert, dass es faktisch den „Beruf der professionellen PolitikerIn“ gibt, was zu einer Machtanhäufung in den Händen Weniger führt. Schließlich wird kritisiert, dass parlamentarischer „Pragmatismus“ zur Stagnation des Politischen führt, weil parlamentarische NachfolgerInnen nicht losgelöst von der Politik der VorgängerInnen agieren können. Entscheidend aber bleibt eine grundsätzliche Kritik. Parlamentarische Repräsentation bedeutet, dass eine BürgerInnenschaft EntscheidungsträgerInnen in ein Parlament wählt, ohne dass diese nach der Wahl irgendeiner direkten Kontrolle der WählerInnenschaft unterliegen, noch dass sie durch die WählerInnenschaft vor Ablauf der festgelegten Zeit absetzbar sind. Das ist aus anarchistischer Sicht völlig herrschaftlich. Auch wird kritisiert, dass eine Mehrheit der WählerInnenschaft, deren gewählte Partei die Regierung stellt, über die Geschicke einer Minderheit mitentscheidet. Minderheiten scheinen nach einer Wahl bestenfalls noch als Opposition geeignet. Doch warum sollte eine Minderheit von Nicht-Einverstandenen die kollektive Entscheidung einer Mehrheit überhaupt hinnehmen? Die bloße Gewohnheit oder spekulative Aussicht, irgendwann selbst einmal Mehrheit zu werden, rechtfertigt eine solche Hinnahme ebenso wenig wie der historische Prozess, der ergab, dass Mehrheitsentscheidungen für alle Mitglieder einer Gesellschaft (also auch für Minderheiten) als bindend angesehen wurden.

Repräsentation als Produktion von Benachteiligten

Die in anarchistischen Medien wiederkehrende Kritik am Parlamentarismus zielt u.a auf drei wesentliche Punkte: 1. RepräsentantInnen zu wählen, die zudem für einen längeren Zeitraum mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet sind, läuft dem Anspruch auf politische Partizipation zuwider. 2. Mit der Wahl von RepräsentantInnen entscheidet eine Mehrheit gegen den Willen einer Minderheit. Diese Minderheit muss ihren Willen „zurückstecken“. Es ist problematisch, dass ein Mehrheitsvotum mehr wiegt als das Votum von Minderheiten. 3. RepräsentantInnen produzieren und übergehen Betroffene, indem sie Gesetze einbringen und Beschlüsse fassen, die Bevölkerungsteile benachteiligen (z.B. Maßnahmen für eine Ökonomisierung der Bildung, das Recht auf Asyl abschaffen oder verschärfen, Kürzung der Sozialhilfe, usw.).

Diese Gesichtspunkte stimmen gegenüber parlamentarischen bzw. repräsentativen Demokratien bedenklich. Allein der dritte Aspekt verdeutlicht, dass sich in parlamentarischen Demokratien „Herrschaft“ im Sinne von Befehls- und Gehorsamsverhältnissen (Max Weber) äußert. Die von einer Regierung (in Abstimmung mit weiteren staatlichen Institutionen) durchgebrachten Gesetze haben den Charakter allgemeiner Verbindlichkeit, d.h. die Betroffenen an der „Bevölkerungsbasis“ haben sich zu fügen, sich danach auszurichten, zu gehorchen. Wie gesagt zeigen sich Hierarchien aber bereits darin, dass es in einer Sozialordnung Teilsysteme gibt, die über größere Chancen verfügen Interessen durchzusetzen, als andere. Für einige dieser Teilsysteme ist dabei charakteristisch, dass sie über mehr Einfluss auf die Herstellung kollektiv-bindender Entscheidungen verfügen, als andere. Dies beinhaltet die prinzipielle Chance, eigene Präferenzen zu Lasten derjenigen durchzusetzen, die in der hierarchischen Ordnung weiter unten angesiedelt sind. Mit der Wahl von RepräsentantInnen, die für eine längere Zeitspanne mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet sind, wird genau jenes Teilsystem eingesetzt, das über einen großen Einfluss auf die Herstellung kollektiv bindender Entscheidungen verfügt. Innerhalb der Legislaturperioden sind RepräsentantInnen niemandem verpflichtet. Betroffene von Entscheidungen müssen demnach nicht bei Entscheidungen berücksichtigt, geschweige denn persönlich hinzugezogen werden. Sie können also gegen ihren Willen übervorteilt werden.

Indem in parlamentarischen Demokratien das Votum einer Mehrheit gegenüber einer Minderheit privilegiert ist, wird wiederum eine „Rangordnung“ hergestellt. Eine Opposition ist schnell zum verbalen Korrektiv herabgestuft und mit geringen Einflussmöglichkeiten im politischen System ausgestattet. Etliche Oppositionsmeinungen, die z.B. eine Prozenthürde nicht überspringen konnten oder von den Medien als uninteressant eingestuft werden, finden sich überhaupt nicht öffentlich repräsentiert. Ebenso wie – und das ist der Widersinn einer repräsentativen Demokratie – diejenigen Bevölkerungsteile, die ansässig sind, aber gar nicht über das Wahlrecht verfügen.

Für eine selbstverwaltete Gesellschaft

Im Gegensatz zu AnhängerInnen einer repräsentativen Demokratie drängen AnarchistInnen darauf, dass Betroffene gleichberechtigt an politischen Entscheidungen partizipieren können und dass politische Entscheidungen in einen „öffentlichen gesellschaftlichen Raum“ (Wofgang Haug) zurückgeholt werden. Um dies näher zu beschreiben, griffen in der Tradition des Anarchismus stehende Theoretiker wie z.B. Cornelius Castoriadis auf den Begriff der „autonomen Gesellschaft“ zurück. Diese autonome Gesellschaft sei dadurch gekennzeichnet, dass sie sich zwar Institutionen schafft, diese allerdings ständig hinterfragt und verändert, anstatt von ihren selbstgeschaffenen Institutionen bestimmt zu werden. Alle haben hier die gleichen Mitspracherechte, alle haben die jederzeitige Chance, mitzuwirken. Hier fußen Bedeutungen auf dem alltäglichen Leben, hier wird Gesellschaft von den Betroffenen gemacht statt umgekehrt. Solche Formen sozialer Selbstkonstituierungen sind in der Geschichte der politischen Bewegungen immer wieder realisiert worden: in den Town-Meetings in der amerikanischen Revolution, in Sektionen der Französischen Revolution, in der Pariser Kommune, bei den Arbeiterräten und den Sowjets in der Frühform, bei den ArbeiterInnenräten der 1920er Jahre und in der anarchistischen Rätevorstellung, wie sie beispielsweise heute in der Freien ArbeiterInnen-Union (FAU) praktiziert wird. Ihnen allen ist gemein, dass die Repräsentation bei politischen oder anderen Entscheidungen als kein Modell betrachtet wird, das automatisch zur Demokratie gehört, sie wird sogar als „ein der Demokratie fremdes, aristokratisches Prinzip“ (S. Münster) gesehen.

Aus dem Blickwinkel der von Castoriadis befürworteten autonomen Gesellschaft sind Hierarchielosigkeit bzw. (soziale, politische und ökonomische) Gleichberechtigung die Voraussetzung für einen emanzipativen Prozess der Selbstbestimmung. Der öffentliche Raum und die sozialen Beziehungen in ihm bedürfen der völligen Gleichstellung der Individuen, um Prozesse unparteilichen Denkens zu ermöglichen. Dabei sei eine „gesellschaftlich verallgemeinerte Autonomie nicht etwa nur eine demokratietheoretische Frage im Sinne einer abgespaltenen Sphäre“, sondern es geht um die Gesamtheit sozialer Verhältnisse und Beziehungen: „Eine autonome Gesellschaft kann nicht entstehen und bestehen, wenn die Spaltungen in Führer und Geführte, in Befehlende und Ausführende, Eigentümer und Eigentumslose usw. aufrechterhalten bleiben“ (S. Münster). Damit mündet die soziale Frage in die Forderung nach der umfassenden Abschaffung sozialer Asymmetrien.

Autonome Gesellschaft: Offenheit für Öffentlichkeit

Die gesellschaftlichen Institutionen in einer autonomen Gesellschaft hätten dem Anspruch auf soziale Gleichberechtigung nicht entgegenzustehen, sondern ihn umzusetzen. In einer autonomen Gesellschaft gäbe es keine über Jahrzehnte feststehenden institutionell gesicherten Formen der Kommunikation wie etwa das Parlament. Stattdessen gäbe es idealerweise nun allerorten eine Mitentscheidung im Rahmen einer allgemeinen und öffentlichen Kommunikation, die sich mit der praktischen Frage befasst, wie die Menschen miteinander leben wollen und werden. Partizipation geriete hier vom fernen Mithören der Parlamentsdebatten zur direkten Kommunikation, zur eigenen Beteiligung, zum direkten und wechselseitigen Hineinhorchen in den Willen der anderen, der versammelten Gemeinde, und zur Herstellung gemeinschaftlicher Entscheidungen. Gesellschaftliche Einrichtungen oder Gesprächsräume würden nicht installiert, um Gremien von Fachleuten ein Forum zu bieten, sondern um viele öffentliche Diskussionsforen und Entscheidungsgelegenheiten zu ermöglichen und Entscheidungen von dem fortschreitenden Willen der Menschen abhängig zu machen. Regeln hätten einen bewusst vorläufigen Bestand, wodurch das „Abseits der Regel“ möglichen Auftrieb erhält. So wäre diese Gesellschaft ständig “im Flusse“, ein permanenter Prozess der Delegitimation von Erkenntnissen und „politischen Autoritäten“, abseits von fest verteilten Aufgaben und Funktionen. Dies erscheint als eine politische Ordnung, die gegenüber der repräsentativen Demokratie offener wäre für das, was unmittelbar geschieht, offener für das Ereignis. Ein „open-ear“-Prozess und eine „face-to-face“-Partizipation wären Grundlage einer fraktalen Gesellschaftsordnung, in der sich die Frage nach der Legitimation von Herrschenden erledigt hat und durch den Blick auf die persönlichen kooperativen Möglichkeiten ersetzt wird. Die Institutionen sind dazu da, eine Vergrößerung dieser kooperativen Möglichkeiten zu erwirken, sie sind von der Bevölkerungsbasis gestaltet, von ihr abhängig und offen für Meinungswandel – der Fluss der Kommunikation fließt gleichsam durch sie hindurch und nicht an ihnen vorbei. Die Offenheit dieser Institutionen für Öffentlichkeit wäre idealerweise der Garant für Partizipation.

Dies wäre dann Direktdemokratie oder Basisdemokratie unter anarchistischen Vorzeichen, oder (weil in Teilen der anarchistischen Bewegung Bedenken bestehen, den Begriff der Demokratie zu nutzen) auch schlicht Selbstverwaltung – synonyme Begriffe für denselben Versuch, der demokratischen Schwäche der repräsentativen Demokratie eine Alternative entgegenzuhalten, in der sich die oben genannten Problematiken des Repräsentationsprinzips auflösen.

In den Einrichtungen dieser selbstverwalteten Gesellschaft könnte die angestrebte Mitwirkung aller Menschen an sämtlichen Entscheidungen, die sie betreffen, umgesetzt werden. Ebenso könnten diejenigen, die von einer angestrebten Entscheidungsperspektive Nachteile erfahren würden, ein Vetorecht ausüben. Ein höhergestelltes Entscheidungsgremium als die Versammlung der (von einer Entscheidungsperspektive) Betroffenen gäbe es nicht. Dies setzt die Dezentralisierung politischer Entscheidungen voraus sowie, dass jetzige Entscheidungszentren durch Basisentscheidungen vor Ort ersetzt würden.

Wie eine solche Gesellschaft nun aber nicht nur angedacht und angestrebt, sondern tatsächlich erreicht werden kann, das ist eine Frage, die sich hier nicht in Kürze beantworten lässt, auf die aber jeder und jede eine persönliche Antwort finden kann. Und damit beginnt oder scheitert die Idee bereits. Das Modell der autonomen Gesellschaft wird allerdings durch einen großzügigen Optimismus getragen. Denn die von Castoriadis und AnarchistInnen befürwortete autonome Gesellschaft fußt letztlich auf der Annahme, dass ein breiter Wille der Bevölkerung zur politischen Partizipation überhaupt (jetzt oder irgendwann) vorliegt.

Ralf Burnicki

Literatur:

  • Ralf Burnicki: Anarchismus und Konsens. Frankfurt/M. 2003/2004.
  • Cornelius Castoriadis: Gesellschaft als imaginäre Institution. Entwurf einer politischen Philosophie, Frankfurt/M. 1984.
  • Christian Fuchs: Soziale Selbstorganisation im informationsgesellschaftlichen Kapitalismus. Gesellschaftliche Verhältnisse heute und Möglichkeiten zukünftiger Transformationen. Wien 2001.
  • Wolfgang Haug / Michael Wilk: Der Malstrom. Aspekte anarchistischer Staatskritik. Grafenau 1995.
  • S. Münster: Castoriadis und das revolutionäre Projekt. In: GWR März 1998, Nr. 227.
  • Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Tübingen 1972.


Aus:
Malmoe 48

Originaltext: http://www.malmoe.org/artikel/alltag/1963


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