Helmut Rüdiger - Zentralistischer Parlamentarismus / Funktionelle Vertretung (1945)

"Die Parlamente", sagt Peter Kropotkin in seinem klassischen Aufsatz über die "Repräsentative oder parlamentarische Regierung", haben "getreu der Überlieferung des Königtums und dessen neuzeitliche Umwandlung in das Jakobinertum, (...) nichts anderes getan, als die Machtmittel in den Händen der Regierung konzentriert. Auf die Spitze getriebenes Beamtentum - dies ist das charakteristische Merkzeichen der Repräsentativregierung (…)

Es ist auch schon des öfteren dargestellt worden, daß die Herrschaft der Mehrheit nicht dasselbe ist wie Autonomie des Volkes. Denn auch große Minderheiten werden in der modernen parlamentarischen Demokratie nicht vertreten. "Das Dogma der Demokratie ist absurd", schreibt Albert Jensen, der freiheitlich-sozialistische Theoretiker (…), denn "ihre Konsequenz ist, daß es richtig ist, wenn 100 Menschen 99 tyrannisieren." (…)

Solche kritischen Einwände gegen den Parlamentarismus wurden leider so gut wie nie beachtet. Die bürgerliche Demokratie in ihrer Selbstgefälligkeit beharrte darauf, die heutige reale Form des Zentralismus und der politischen Mehrheitsherrschaft als eine wahre Volksregierung darzustellen. Die Wirklichkeit läßt weder die Freiheit des Volkes noch die wirklichen Interessen aller Volksschichten zum Ausdruck kommen. (…)

Die Parlamentarismuskritik von Proudhon, Kropotkin, Spencer und vielen anderen mehr ist auch in unserer Zeit wieder zum Ausdruck gekommen, z.B. in gewissen radikalen literarischen Kreisen. So schreibt z.B. der Schwede Birger Beckmann (...): "Es ist nicht Volksherrschaft sondern Volksfreiheit, wonach man streben muß. Es hat sich gezeigt, daß eine organisierte, modifizierte, repräsentative Herrschaft des Volkes in gewissen Zusammenhängen (...) eine Garantie für die Freiheit des Volkes sein kann. Aber es hat sich auch gezeigt daß die Herrschaft des Volkes zu einer mehr oder weniger totalen Vernichtung der Freiheit des Volkes führen kann, weil die Herrschaft des Volkes in einer modernen repräsentativen Form als das natürliche Sprungbrett für Diktatoren von kleinerem oder größerem Format ausgenutzt werden könnte." (…)

Typisch für die schwache konstruktiv-freiheitliche Tendenz in den demokratischen Bewegungen unserer Zeit ist die Art und Weise, wie man auf Feststellungen wie von Beckmann reagiert. Man zieht nämlich die Schlußfolgerung, daß die Demokratie bloß härter als früher gegen ihre Feinde vorgehen muß. Alles, was man z.B. von dem Heranwachsen des Nationalsozialismus aus dem Parlamentarismus lernen kann, sei, daß die demokratischen Regierungen und Volksvertretungen größere Machtbefugnisse als früher bekommen müßten.

Demokratie bedeutet nach dieser Auffassung ganz einfach "mehr Staat" als früher, während der Begriff Demokratie im Gegenteil weniger Staat und mehr Freiheit für das Volk beinhaltet - mehr wirkliche, tatsächliche Autonomie des Volkes in seinen vielfältigen natürlich gewachsenen Gruppen und Einheiten. (…)

Das Individuum kann unmöglich seine Meinung über alle kollektiven Angelegenheiten durch Abgabe des Stimmzettels äußern, sondern es kann sich wirklich nur genauer über besondere Interessen und Detailfragen äußern (...). Statt in die Vielzahl von Vereinen, Gruppen etc. teilt das allgemeine Wahlrecht die Menschen in Parteien auf, in denen nur die Machtinteressen von speziellen Gesellschaftsgruppen durch die Berufspolitiker mehr und mehr zum Ausdruck kommen.

Das allgemeine Wahlrecht, das aus gemeinsamen Wahlen zu einem gemeinsamen zentralen Parlament besteht, baut auf einer typisch autoritären Voraussetzung auf: der Vorstellung, daß der Mensch überhaupt durch andere vertreten werden könnte, und daß ein autoritativer "allgemeiner Wille" in Erscheinung der allmächtigen Vertreterschaft sich aus der lebendigen Einheit des Volkes ableiten läßt. Dagegen haben Proudhon, Frantz und Cole festgestellt: Der Mensch kann nicht vertreten werden, und es gibt keinen allgemeinen Willen. Der Gedanke, daß der Einzelne für längere oder kürzere Zeit die Handhabung seiner ganzen Interessen einer kleinen Gruppe gewählter Vertreter überlassen soll, ist absurd und antifreiheitlich. (…)

Die Kritik des allgemeinen Wahlrechts läuft auf die Forderung nach einem speziellen oder funktionellen Wahlrecht hinaus. Dies bedeutet, daß der Einzelne nur anderen Menschen solche politischen Aufträge übertragen kann, die für bestimmte spezielle Gebiete für bestimmte gut definierte Zwecke gelten. Die Basis dafür bilden die organisch gewachsenen Gruppierungen des gesellschaftlichen Lebens, in denen das Individuum seine verschiedenen sozialen "Funktionen" erfüllt. (…)

Die heute vorherrschende Auffassung von dem einheitlichen, das ganze Leben dirigierenden Staat einerseits und dem leblosen "Sandhaufen" von atomisierten Untertanen, die sich ihren Willen durch das Zählen ihrer Köpfe dokumentieren lassen, ist verhängnisvoll. Nach dieser Auffassung wird die moderne Demokratie sich naturgemäß zur Diktatur entwickeln. Vor allem, wenn sie - was unvermeidlich ist - die Administration noch größerer Gebiete umfassen lassen muß. (…)

Die Gemeinde, das Bundesland, der Staat sind territoriale Einheiten, während die Mitglieder bzw. Angehörigen eines Arbeitsplatzes, einer Werkstatt und Berufsgruppen, der Industrie usw. funktionelle Einheiten sind. Der moderne Parlamentarismus erfaßt die Bürger einer Gemeinde, eines Bundeslandes bloß territorial. Die Zentralparlamente sind allmächtig, und der Abstand zwischen den Abgeordneten und ihren Wählern ist gewöhnlich so groß, daß kein Kontakt zwischen ihnen möglich ist. Deswegen muß eine Reform der territorialen Vertretung den kleineren territorialen Einheiten größeren Einfluß vermitteln. (…)

Funktionelle Vertretung in eingeschränktem Sinn würde zwar allein nicht ausreichen, aber man muß ihre Bedeutung verstehen. In einer Zeit, in der jeder Bürger im modernen Kapitalismus das Recht und die Möglichkeit hat, seinen Wohnort beliebig zu wechseln, hat die Gemeinde, die enge Heimat, ihre ursprüngliche Bedeutung für zahlreiche Menschen verloren. Ein großer Teil der Bevölkerung wechselt mehrmals den Wohnort. Unter solchen Umständen ist die Zugehörigkeit des Einzelnen zu einer Berufs- oder Industriegruppe von größerer Bedeutung als jemals zuvor. Die funktionelle Gruppe bedeutet mehr für sein Leben, denn ein wesentlicher Teil seiner Interessen ist mit ihr verbunden. Die Politik und die sozialen Fragen interessieren den Menschen in erster Linie von Berufs wegen, in zweiter Linie von seiner Gemeinde und in letzter Hinsicht vom Staat her. (…)

Aber ohne Zweifel werden die Berufs- und Industriegruppen in der modernen wirtschaftlichen Entwicklung für die allgemeinen Interessen der Menschen immer bedeutungsvoller. Deswegen haben alle Kritiker des zentralen Parlamentarismus von Proudhon bis Harold J. Laski immer betont, daß die funktionellen Gruppen - wenigstens zum Teil - die Basis einer wahren Volksvertretung sein müssen. Individuen können nicht vertreten werden - Individuen sind ganz und gar alleinstehende, autonome Wesen. Aber gewisse Interessen, die natürlich gewachsene Gruppen von Menschen haben, müssen und können vertreten werden.

Für den modernen Menschen sind vor allem seine Interessen in seiner Berufswelt verankert, und sein Beruf steht ihm bedeutend näher als der Staat. Über die Angelegenheiten des eigenen Berufs kann er etwas sagen, und in die beruflichen Organisationen, die gewerkschaftliche Arbeit möchte und soll er eingreifen. Er will die Verantwortung für das Produkt seiner Arbeit und die Ertragsverteilung mittragen. Deshalb sind selbstverwaltete industrielle Kollektive und berufliche Gruppen wesentlich für die moderne demokratische Gesellschaft - nicht nur aus politischen Gründen.

Einer der größten Mängel der modernen Demokratie ist gerade ihr politischer Charakter. Der Gleichheit vor dem Gesetz entspricht die ökonomische Ungleichheit. Die Klassengesellschaft widerspricht offen den Prinzipien der Demokratie.

Der Gedanke, durch staatliche Gesetzgebung die wahre Demokratie zu verwirklichen, hat sich als nicht erfolgreich erwiesen. Aber durch industrielle Vertretung wäre auf jeden Fall ein Schritt vorwärts, zumindest zu einer Mitbestimmung über alle wirtschaftlichen Angelegenheiten durch alle Volksschichten gemacht; es wäre ein neuer Weg gewiesen, über den man eine neue Wirtschaft schaffen könnte. Im Staat arten alle Fragen in Machtkämpfe aus. In einer funktionellen Volksvertretung, die von Betrieben und Industriezweigen her aufgebaut wäre, würde der technisch-organisatorische Charakter der sozialen Aufgaben stärker hervortreten. Eine Einigung aller Interessenten würde dadurch leichter werden. Durch verantwortungsvolle Arbeit an gemeinsamen Aufgaben würde heute - erfolgreicher als durch jede Parteipolitik - die Kluft zwischen den arbeitenden Schichten der Bevölkerung besser überbrückt werden können. (…)

Es ist wichtig festzustellen, daß die Gewerkschaften mit ihrem schwerfälligen Apparat heute bloß in einer sehr eingeschränkten Weise als "funktionelle Vertretung" betrachtet werden können. Eine wirkliche industrielle bzw. berufliche Vertretung muß auf den Arbeitsplätzen und auf den gewerkschaftlichen bzw. industriellen Einheiten aufgebaut sein, periodisch sich wiederholende Wahlen und Kontrolle abhalten und in ständigem Kontakt zueinander stehen. Diese Vertretung wäre weniger dem heutigen Gewerkschaftswesen ähnlich als vielmehr dem Rätesystem in seiner ursprünglichen Form.

Aus: Helmut Rüdiger, Sozialismus und Parlamentarismus. Ein Diskussionsbeitrag, AHDE-Verlag, Berlin 1979, S. 41-53

Originaltext: Degen, Hans-Jürgen: „Tu was du willst“. Anarchismus – Grundlagentexte zur Theorie und Praxis. Verlag Schwarzer Nachtschatten 1987. Digitalisiert von www.anarchismus.at


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