Paul Koschemann. Das Attentat auf den Polizei-Oberst Krause in Berlin

Vorwort

Am 31. Dezember 1906 verlässt der Mechaniker Paul Koschemann nach 1Ojähriger Einkerkerung das Zuchthaus zu Sonnenburg. Damit ist die Leidenszeit Koschemanns zu Ende. Was aber nicht zu Ende sein darf, was erneut wieder einsetzen muss, das ist der Prozess gegen das Urteil, welches unseren Freund und Genossen Koschemann zehn Jahre lang den Qualen und Entwürdigungen des Zuchthauses überwies.

Jeder von Rechtsbewusstsein erfüllte Mensch erschauert, wenn er hört, dass ein Angeklagter lediglich auf Grund von Indizienbeweisen zu schwerer Strafe verurteilt wurde. Zahlreiche Fälle haben erwiesen, dass selbst der gelungenste Indizienbeweis zusammenbricht durch kleine, gering eingeschätzte Tatsachen, denen Staatsanwalt und Gerichtshof bewusst oder unbewusst keine Bedeutung beimessen. Eine furchtbare Anklage gegen die heutige Justiz käme zustande, wenn sie alle wieder sie Klage erheben könnten, alle die das Beil des Henkers und die Zermürbung des Zuchthauses verstummen gemacht hat.

Auch Paul Koschemann wurde auf Grund eines Indizienbeweises verurteilt. Als in der Nacht zum Charfreitag im April 1897 das furchtbare Urteil gegen ihn gefällt worden war, hatten Blätter aller Richtungen darauf hingewiesen, dass bei der Urteilsfällung starke Irrtümer der Geschworenen und Richtern unterlaufen seien. Trotz diesen nachweisbaren und nachgewiesenen Irrtümern hat das Reichsgericht in Leipzig das Urteil bestätigt, da alle Formalitäten bei der Prozessierung erfüllt worden waren.

Da wir der festen Überzeugung sind, dass unser Genosse Paul Koschemann unschuldig verurteilt worden ist, dass er das Opfer eines furchtbaren Justiz - sagen wir Irrtums - geworden, halten wir es für Pflicht, den Fall Koschemann wieder aufzurollen.

Es ist furchtbar schwer, und schlimme Konsequenzen hat man zu tragen, wenn man es heute unternimmt, Ankläger gegen die heutige Justiz zu sein. Zu fest hat sich in den Talarträgern der Unfehlbarkeitsdünkel festgesetzt.

Wir aber tragen gern alle Konsequenzen. Wir klagen die Justiz an: Paul Koschemann ohne den geringsten tatsächlichen Beweis wegen Mittäterschaft an einem Attentatsversuch gegen den Polizeioberst Krause zu Berlin verurteilt, ihn unschuldig auf 10 Jahre ihrer Gerechtigkeitshölle, dem Zuchthaus, überwiesen zu haben.

Deshalb soll diese Broschüre eine Anklageschrift sein gegen die Justiz des heutigen Klassenstaates. Es soll nachgewiesen werden, dass nicht Paul Koschemann der Mittäter, sondern Paul Koschemann der Anarchist vom Schwurgericht zu Berlin zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt worden ist. Zugleich aber soll diese Broschüte ein Appell sein an alle rechtlich denkenden Menschen, mitzuhelfen, damit die heutige Justiz gezwungen werde, ihre Schuld einzugestehen und gut zu machen. Wohl wissen wir, dass, während in anderen Ländern das Rechtsbewusstsein im Volke, einmal geweckt, stürmischer und stürmischer die Justiz zu einem pater peccavi zwingt, dies in Deutschland unendlich schwierig ist, besonders wo ein Anarchist in Betracht kommt. Allzusehr ist die Unkenntnis und die Voreingenommenheit gegen die anarchistische Idee verbreitet, und allzusehr ist in den Deutschen, trotz der unendlichen Zahl geradezu unglaublicher Urteile, welche eine mit dem Rechtsbewusstsein im schneidensten Widerspruch urteilende Justiz gefällt hat, der Glaube an ihre Heiligkeit und Unfehlbarkeit hineingeknechtet worden.

Sollten wir also unseren eigentlichen Zweck: die Rehabilitierung unseres Genossen Koschemann durch die Justiz nicht erreichen, so glauben wir doch zu erreichen, dass alle rechtlich denkenden Menschen den Fall Koschemann ernstlich prüfen, um die Frage sich zu beantworten, was liegt hier vor: Ein gerechtfertigtes Urteil? Ein Justizirrtum? Oder ein bewusster Justizmord?

Je nach der Beantwortung dieser Fragen wird der Einzelne dann zu handeln, seine Pflicht zu tun haben.

Die Freunde und Genossen Koschemann`s haben für ihn eine Sammlung eröffnet. Nicht nur dass Koschemann nach den Entbehrungen einer zehnjährigen Zuchthaushaft körperlich geschwächt ist und der Erholung bedarf, um den Existenzkampf wieder aufnehmen zu können - es wird ihm dieser Existenzkampf um so schwieriger, weil gegen ihn die Polizei mit Ausweisungen höchst wahrscheinlich vorgehen wird. Koschemann bedarf daher materieller Hilfe. Tue jedermann seine Pflicht.

Die Unterstützung Koschemanns ist ein Prozess gegen seine Verurteilung!

Verfasser und Verlag: "Der Freie Arbeiter"

1. Der Anarchismus und die Propaganda der Tat

Im Vorwort haben wir darauf hingewiesen, dass Paul Koschemann, der Anarchist, verurteilt worden ist. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass Unkenntnis und Voreingenommenheit über die Idee des Anarchismus den meisten Menschen unmöglich machen, in eine objektive Prüfung des Falles einzutreten. Deshalb halten wir es für unbedingt erforderlich, als Grundlage für die ganze Beurteilung klar zu legen: die Idee des Anarchismus und die Stellung desselben zur Propaganda der Tat.

Anarchismus ist der Aufbau aller menschlichen Beziehungen und einer wahren menschheitlichen Kultur auf die unbedingteste Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Freiheit jedes Einzelnen. Da diese Selbständgkeit und die Freiheit des Einzelnen zur Voraussetzung dessen wirtschaftliche Unabhängigkeit hat, so ist der Kommunismus die ökonomische Bedingung des Anarchismus. Wir nennen uns daher kommunistische Anarchisten. Der kommunistische Anarchismus sucht mithin die menschliche Gesellschaft zusammenzuhalten durch die Solidarität, entgegengesetzt der heutigen Gesellschaft, welche nur durch Zwang und Gewalt zusammengehalten wird. Eine freie Ordnung - und wahre Ordnung basiert allein auf Freiheit - wollen wir gestalten; jeder Einzelne soll als völlig freier, selbständiger und sich selbstbestimmender Mensch solidarisch sich einreihen zu gemeinsamer Arbeit für sich und damit im Interesse des Ganzen.

Die Durchführung dieser Idee des Anarchismus ist das Resultat der Erziehung (Selbsterziehung) der einzelnen Menschen zu charaktervollen, selbständigen und freiwollenden Individuen. Diese Erziehung kann erreicht werden nur nach Befreiung des Menschen aus jeder wirtschaftlichen Abhängigkeit und Unterdrückung. Deshalb richtet der Anarchismus seine schärfsten Angriffe gegen das wirtschaftliche System, welches sich aufbaut auf die wirtschaftliche Abhängigkeit der Vielen von den Wenigen, der wirtschaftlichen und körperlichen Ausbeutung fast aller durch einige - gegen das System des Kapitalismus. Die Taktik des Anarchismus ist daher die des direkten Kampfes gegen die wirtschaftliche Produktions- und Konsumtionsformen des Kapitalismus, durch Erschütterung und Unterbindung dieser Formen. Diese Taktik des Anarchismus richtet sich, wie erkenntlich, nur gegen die heutige privatkapitalistische Produktionsweise und kommt für die Gestaltung der Idee des Anarchismus nur insofern in Betracht, als sie in den Trägern dieser Taktik - den Organisationen - die Ansätze für die wirtschaftlichen Gruppen hat, welche künftig die Produktion und die Verteilung der Produkte übernehmen. Sonst hat der Anarchismus als Weltanschauung keine andern Waffen, um sich durchzukämpfen, als die Waffen des Geistes, der gesunden Vernunft, mit welcher er auf die Erkenntnis der Menschen einzuwirken sucht, um sie loszulösen von allen Voreingenommenheiten und sie durch die Freiheit des Geistes zur vollen persönlichen Freiheit zu führen.

Das Vorstehende, richtig verstanden, macht klar, dass der Anarchismus der unbedingteste Feind jedes Zwanges und jeder Gewalt, der Todfeind der Organisation der Gewalt - des Staates - ist. Anarchismus ist die Vergesellschaftlichung der Menschheit, in welcher jeder Einzelne als vollkommen freies und selbständiges Individuum in freier Solidarität an der Erhaltung und Fortentwicklung der Menschheit mitarbeitet. Das ist nicht Ziel der menschlichen Kultur, es ist deren Grundlage.

Der Staat ist dagegen eine antisoziale Organisation. Indem er die Menschen in Klassen scheidet, solche die herrschen und denen die Regierenden zu dienen haben, und solche die beherrscht werden und die den Beherrschten nichts anderes als Objekte der Ausbeutung sind und daher von ihnen in geistiger und materieller Unfreiheit erhalten werden - indem der Staat die Menschen in Klassen scheidet, reisst er die gesellschaftliche Zusammengehörigkeit der Menschen auseinander.

Der Anarchismus, die wahre soziale, weil freie, Organisation der Menschen wird mit dem Staat der antisozialen Zwangsorganisation sich nie aussöhnen können. Sie werden mit einander ringen, bis der Anarchismus den Staat völlig überwunden hat. Der Anarchismus greift deshalb auch entschieden und rücksichtslos alle Institutionen des Staates an, welche nicht der Menschen und ihrer Wohlfahrt willen da sind, sondern nur zur Aufrechterhaltung, zum Schutz dieser Organisation der Ausbeutung und Unterdrückung.

Wir Anarchisten kennen keine besseren Staats- und Regierungsformen, wir kennen keine bessere Justiz, wir kennen keinen besseren Militarismus - wir kennen nur eines, die Vernichtung des Staates, des Antisozialismus - und die Aufrichtung des Sozialismus. Aus dieser Stellungsnahme gegen den Staat erklärt sich unser ablehnender Standpunkt, uns in irgend einer Weise im sogenannten politischen Leben positiv zu betätigen. Unsere Lage und Stellung ist in der absoluten Monarchie dieselbe wie im sozialdemokratisch-republikanischen Staate. Unsere gesamte Tätigkeit konzentriert sich auf die Propagierung unserer Idee und auf den wirtschaftlichen Kampf weil wir durch direkten Angriff auf das wirtschaftliche System dessen Vernichtung und damit auch die Vernichtung seiner Organisation, des Staates, erstreben.

Das ist die Idee des Anarchismus, das ist seine Stellungnahme zum Staate und seinen Institutionen und zum Kapitalismus.

Die meisten Menschen jedoch kennen den Anarchismus von dieser Seite aus nicht. Sie erblicken in den Anarchisten nicht ernst strebende Menschen, welche die wahre Sozialisierung der Menschheit zu erkämpfen suchen, sondern sie sehen in ihnen nur eine Gruppe radikaler Leute, welche mit allen Mitteln der Gewalt, durch Ermordnung von Staatsoberhäuptern und sonstigen Trägern des herrschenden Systemes, durch Bombenwerfen - kurz, durch sogenannte Propaganda der Tat alles bestehende über den Haufen zu rennen versuchen. Teils aus Unkenntnis, teils in bewusster Absichtlichkeit wird die Idee der Anarchie - der freien Ordnung - verunglimpft und der Masse verächtlich gemacht indem man mit dem Worte Anarchie den Begriff des planlosen Durcheinanders, der Unordnung verbindet, sodass ein Anarchist als ein unklarer Kopf betrachtet wird, welcher die grösste gesellschaftliche Unordnung durch Dynamit und sonstige Attentate herbeiführen will. Das ist die Ansicht, welche die Sozialdemokratie gegen besseres Wissen in die Massen trägt, das ist aber auch die Ansicht, welche in bourgeoisen Kreisen in bornierter Unkenntnis gehegt wird und aus der heraus die Gerichtshöfe jederzeit gegen angeklagte Anarchisten geurteilt haben.

Diese Ansicht ist falsch. Das ist bereits nachgewiesen. Es ist nur noch erforderlich, die Stellung des Anarchismus zur Propaganda der Tat klarzulegen. Vor allem: die Taktik des Anarchismus ist die Propaganda der Tat in keinem Falle. Jede solche Tat ist Tat des Einzelnen und hat beurteilt zu werden aus dem physischen und seelischen Wesen dieses Einzelnen. Sie wird hervorgerufen durch die Resonanz, welche in seiner Seele die Einwirkungen der Dinge von aussen, die Betrachtung seiner eigenen und der allgemeinen Lage seiner Mitmenschen, in ihm auslösen. Gewiss freilich ist es, dass die Idee des Anarchismus diese Resonanz zu einer sehr volltönigen macht, sodass, wenn in einem Menschen die entsprechenden seelischen Bedingungen gegeben sind, dieser Wiederhall in einer individuellen Tat ausklingt.

Die Idee des Anarchismus weckt nun einmal im Einzelnen ein verfeinertes Gerechtigkeits- und Ehrgefühl; sie lässt ihn das grauenhafte Elend, die Unfreiheit seiner selbst und seiner Mitmenschen vollklar zur Erkenntnis werden; sie macht auch den Einzelnen in seinen Entschlüssen selbständiger, unabhängiger von Beeinflussungen; sie stählt seinen Willen und nährt seinen Mut; sie schafft in gewisser Beziehung die Bedingungen zur befreienden Tat, die den Verüber von einem auf ihm lastenden Druck befreit und vielfach auch die Menschheit von dem Drucke, mit welchem die Scheusslichkeit gewisser Personen und deren Handlungen sie belastet haben.

Aber wohl verstanden, nicht die Idee des Anarchismus, welche alle Gewalt verwirft, ruft diese Gewalttaten unmittelbar hervor. Diese sind unter den heutigen verbrecherischen und unordentlichen Verhältnissen nur die Folgen der psychologischen Einwirkung dieser Idee auf ganz bestimmt geartete Einzelne. In einer anarchistischen Gesellschaft würden gerade diese Einzelnen die herrlichsten und edelsten Menschen werden. Es ist unbestreitbare Tatsache, dass ein Kalejew, eine Perowskaia, ein Angiolillo, eine Konopljanikowa und so viele andere Propagandisten der Tat durchaus zart beseitete und edle Charakter waren.

Verantwortlich und Urheber im wahren Sinne ist einzig und allein die im Staate organisierte Unterdrückung und Ausbeutung. Sie schützt sich mit dem Mittel niederträchtigster und heuchlerischter Gewalt und schafft und erhält dadurch all das Elend, all die Verzweiflung, all die Entwürdigung, unter welcher die Menschheit verkümmert. Gewaltsam wird der Mensch gegenwärtig daran verhindert, ein wahrer, voller, freier Mensch zu sein, und dieser Gewalt, die ihn niederdrückt, gegenüber reckt er sich bald in Masse, bald als Einzelindividuum mit Gewalt wieder auf.

So die Taten Einzelner zu verstehen, sie zu verteidigen, das nimmt der Anarchismus allerdings für sich in Anspruch und wird sich darin niemals behindern lassen. Als Gegner der Gewalt, können wir trotzdem den Widerstand gegen sie durchaus verstehen, ja wir erklären ihn als ganz natürlich. Ist der Widerstand gegen die Gewalt nicht in der ganzen Natur verbreitet? Der Mensch ist Teil der Natur, hat die Kraft zum Widerstand und es wäre um die Menschheit geschehen, wenn er sich als Individuum und als Masse nicht gegen seine gewaltsame Unterdrückung und Ausbeutung wehren würde.

Allerdings, die Gewalt die von unten herauf der Gewalt von oben antwortet, ist nicht allein Folge äusserer Verhältnisse, sie hat ebensoviel mit dem inneren Wesen zu tun. Was ist es, das den Einen zur Tat treibt, während tausend andere alles willig ertragen? Dieser Eine ist in seinem Wesen feiner organisiert, er fühlt sein Unrecht schärfer, das Elend packt ihn tiefer als die ändern.

Es ist nicht Grausamkeit, nicht Blutdurst, oder irgend eine andere Art "verbrecherischer Tendenz", die ihn zu dem Schlag gegen die organisierte Gewalt treiben. Im Gegenteil, das Motiv ist ein starker sozialer Instinkt, eine Überfülle an Liebe und Sympathie mit den Leiden der Mitmenschen; eine Liebe so stark und die ganze Persönlichkeit durchdringend, dass sie die Berechnung verschmäht, ihr Wesen nur in einer Tat enthüllen kann, die den Einsatz des Lebens fordert.

Gewöhnlich wird angenommen, dass Menschen, die sich entschliessen, einen Dolch oder eine Kugel in das feige Herz der regierenden Gewalt zu senden, zu diesem Entschluss getrieben werden durch den Gedanken, dass sie damit die Welt von den Fesseln des Despotismus befreien werden. Soweit wir die Psychologie solcher Taten durchschauen können, liegt ihnen die Annahme, dass nach der Beseitigung eines Königs der Mob nicht mehr schreien wird: "Der König ist tot, es lebe der König!", völlig fern.

Die Ursachen liegen tiefer, so tief, dass die Vorstellungskraft der hirnarmen Menge sie nicht erfassen kann. Sie liegen in der Disharmonie begründet, die zwischen dem sensitiven, selbstbewussten Individuum und den unerträglichen sozialen Zuständen entstehen muss. Diese Disharmonie führt in manchen Fällen unvermeidlich zu einer rebellischen Erhebung der Individualität gegen die Gemeinschaft.

Wir haben gezeigt, dass die Gewalt nicht das Resultat von persönlichem Einfluss ist, oder durch die Bekennerschaft zu einem Ideal hervorgerufen wird. Damit wird es überflüssig, die Frage lang und breit auszuspinnen, ob der Anarchismus die Gewaltanwendung in sich einschliesst oder nicht. Wir kümmern uns nicht darum, was der Geistespöbel sagt, aber zu denen, die verstehen können, möchten wir sagen, dass der Anarchismus, der eine das ganze Menschenleben umfassende Philosophie ist, dahin strebt, einen Gesellschaftszustand zu schaffen, in welchem das innerste Wesen des Individuums in Harmonie mit den äusseren Zuständen sein kann, was einer Emporhebung des Menschen, einer Verschönerung des Daseins gleichkommt. Zu diesen wollen wir auch sagen, dass wir nicht Gewalt predigen. Der Staat brütet die Gewalt aus, und Gewalt zeugt wieder Gewalt. Die Verfolgungen von Männern und Frauen, welche gegen diese Brutstätte der Gewalt die Stimmen erheben, ändern an der Sache nichts, sie können den Kampf nur erbitteter und schärfer werden lassen.

Die Gewalt wird eines natürlichen Todes sterben, wenn die Menschheit begriffen haben wird, dass jedes Wesen in seiner Art einen Platz im Universum hat. Und wenn es auch mit den anderen Wesen solidarisch verbunden ist, so muss ihm doch Spielraum für das eigene Wachsen gewährt werden. Dieser Spielraum ist dem Menschen im Anarchismus gegeben.

Die Verwirklichung der anarchistischen Idee ist das Aufhören der Propaganda der Tat. Der Staat und die gegenwärtige Gesellschaft dagegen sind ihre Ursachen.

Nach dieser prinzipiellen Darlegung muss die Frage aufgeworfen werden, konnte Koschemann als überzeugter Anarchist zu dem Versuch eines Attentates und gerade gegen den Polizeiobersten Krause kommen. Diese Frage ist unbedingt zu verneinen. Der Polizeioberst Kraus hatte nie etwas mit den Anarchisten zu tun und er verkörpert kein System. Als Anarchist wäre Koschemann, selbst wenn er den psychologischen Einwirkungen unterlegen, wenn seine individuelle Charakterlage ihn zu einer Tat prädestiniert hätte, aus ganz erklärlichen und verständlichen Gründen nie darauf verfallen, ein Attentat gegen den Polizeioberst Krause zu versuchen.

2. Die Kistensendung an den Polizeioberst Krause

Wir bringen in der Darstellung der Anklageschrift gegen Koschemann den Bericht über die Kistensendung an den Polizeioberst Krause und die Beschreibung der Kiste selbst: Am Sonnabend den 29. Juni 1895, abends zwischen 7 und 8 Uhr wurde auf dem Kaiserlichen Postamt zu Fürstenwalde an der Spree als unfrankiertes Postpaket eine Kiste aufgegeben, die in braunes Packpapier eingehüllt war. Neben der Adresse war auf weissem Papier ein Glas abgezeichnet. Die daneben gleichfalls auf weissem Papier befindliche Adresse lautete: Herrn Oberst Krause, Berlin N.O., Alexanderplatz 2. Dieselbe Adresse war auf der Postpaketadresse angegeben. Als Absender war dort aufgeführt C. Becker, Fürstenwalde. Das Postgewicht ist auf 12 1/2 Kilogramm angegeben. Um 11 Uhr 3 Minuten nachts ist das Paket mit der Bahnpost Zug 1100, von Fürstenwalde abgegangen, um 12 Uhr 30 Minuten auf dem Schlesischen Bahnhof angekommen und um 2 Uhr nachts auf dem Kaiserlichen Postpaketamt in der Oranienburgerstrasse hier eingegangen. Der dort im Verleseraum beschäftigte Posthilfsbote Bock bemerkt, dass aus dem Paket eine Flüssigkeit tropfte. Er besichtigte es näher und nahm dabei einen starken Benzingeruch war. Um sich zu überzeugen, ob die ausgeflossene Flüssigkeit Benzin war, zündete er ein Streichholz an, worauf jene hell brannte und einen starken Rauch entwickelte.

Nachdem zunächst das Gewicht der Kiste auf 11 Kilogramm 680 Gramm festgestellt war, wurde sie auf Anordnung des Postassistenten Dobrogowsky durch den Postschaffner Worbs geöffnet. Zuerst wurde der Bindfaden zerschnitten und die Papierhülle gelöst. Da das Benzin aus dem Boden hervordrang, wurde die Kiste so gestellt, dass der Deckel nach unten und der Boden nach oben gerichtet war. Der Boden wurde mittels einer Scheere vorsichtig abgelöst. Die Beamten nahmen jetzt wahr, dass sich in der Mitte der Kiste eine kleine Holzkiste befand, die mit Pulverbehältern versehen war. Rechts und links davon lagen 6 mit heller Flüssigkeit gefüllte und mit dunkeln Schnüren und weissen Gipstuten versehene Flaschen. Eine weitere Flasche war zerbrochen und zum grössten Teil ausgelaufen. Auch das Ticken eines Uhrweckers wurde gehört. Die Kiste wurde vorsichtig auf den Packhof gebracht, und in dessen Mitte niedergesetzt, wo in einer Entfernung von 30 Schritt Beamte sie bewachten. Bald nach 3 Uhr erschien der herbeigerufene Reviervorsteher, Polizeileutnant von Moisy in Begleitung des Polizeileutnants Hetschko.

Diese stellten folgendes fest: Die Kiste ist 50 Zentimeter lang, 40 Zentimeter breit und 35 Zentimeter hoch. Sie besteht aus ca. 5 mm dicken Brettchen und war festgefügt. Die innere Einrichtung war dadurch in zwei Abteilungen geteilt, dass eine zweite kleinere Kiste, welche das Uhrwerk in sich schloss, auf dem Boden der grösseren Kiste festgeschraubt war. Der Raum um die kleinere Kiste war mit sieben 3/4Liter-Flaschen so verpackt, dass die Flaschen sämtlich mit den Hälsen nach derselben Richtung gedreht, mit Zeitungspapier fest umstopft, aber selbst nicht eingewickelt, über- und nebeneinander lagen und die Kiste bis obenhin füllten (1). Die Flaschen waren Rotwein-Flaschen bezw. solche Flaschen, die einen gleichmässig verlaufenden Hals haben. Die Korken waren so weit in die Flaschenhälse hineingestossen, dass sie kurz vor dem Flaschenbruch die Flüssigkeit abschlossen. In dem Flaschenhalse über dem Korken steckte dann eine Papphülle, welche aus dem Halse soweit herausragte, dass über der Tülle und dem Flaschenkopfe ein Gipsverschluss hergestellt werden konnte. Das Innere des Flaschenhalses und der Tülle war mit Pulver gefüllt und mit einer Zündschnur in Verbindung gebracht. Die Zündschnüre endlich führten nach dem Innern der kleinen Kiste und endeten in einem Pulvermagazin. Dieses Pulvermagazin bestand aus einem extra dazu geklebten Papierkarton von ca. 6 cm Höhe, 5 cm Breite und 1/2 cm Dicke und war an der schmalen Innenfläche der kleineren Kiste festgeklebt.

Unmittelbar vor diesem Pulvermagazin befand sich die Mündung eines kleinen Taschenrevolvers. Der Revolver war mit dem Hahn nach unten und dem Abzug nach oben so befestigt, dass er an einem aus dem Boden der Kiste hervortretenden Holzpflock festgenagelt war. Die Abzugsstange des Revolvers war durch ein etwa 10 cm langes Stück Holz verlängert und dieses mit Bindfaden und Gips an dem Abzüge befestigt. Von der Spitze dieses verlängerten Abzuges führte ein dünner Bindfaden nach dem Uhrwerk. Um die weitere Konstruktion des Uhrwerks, welches die Explosion augenscheinlich zu einer bestimmten Stunde herbeizuführen bestimmt war, zu verstehen, muss folgendes vorausgeschickt werden. Das eigentliche Uhrwerk bestand aus einer gewöhnlichen Weckeruhr. Auf die Wirbel auf der Rückseite der Uhr, welche zum Aufziehen des Uhr- bezw. Weckerwerkes dienen, waren Rollen von Nähmaschinengarn aufgeklemmt und mit Gips und Glaserkitt befestigt. Diese Rollen waren angebracht, um als Lager verschiedener Fadenleitungen zu dienen. Die so vorbereitete Uhr war nun in kurzer Entfernung hinter dem Revolver so befestigt, dass die Füsse der Uhr in Holzlagern verkittet waren und ein an dem Träger der entfernteren Weckerglocke befestigter Draht das Uhrgehäuse nach hinten festhielt. Von der vorliegenden Abzugsstange des Revolvers führte nun ein dünner Bindfaden nach der Rolle des Weckerwirbels und war hier mit einem Nagel befestigt. Die Kombination war nun augenscheinlich so, dass durch das Abschnurren des Weckers die Schnur an dem Revolverabzug auf die Rolle aufgewickelt, der Revolver durch den Abzug erst gespannt und gleichzeitig abgeschossen werden sollte.

Der Revolver war mit Patronen geladen, welche noch die Bleigeschosse enthielten. Das Geschoss der abgeschossenen Patrone sollte vermutlich die Hülle des Pulvermagazins durchschlagen und eine Öffnung für die folgende Feuergarbe bilden. Durch das Pulvermagazin mussten die Zündschnüre zu den Flaschen entzündet, die Flaschenhälse durch das darin befindliche Pulver zersprengt und der Inhalt der Flaschen zur Explosion gebracht werden. Vermutlich um noch die Wirkung zu sichern, waren noch sowohl die Flaschen als auch sonst die Innenwände der grösseren Kiste mit sogenannten Schlagröhren versehen, deren Zündschnüre auch nach dem Pulvermagazin führten.

Da die Weckeruhren aber nur auf 12 Stunden vorher einstellbar sind, die Explosion aber augenscheinlich erst nach 24 Stunden erfolgen sollte, war noch eine andere Vorrichtung notwendig, welche durch folgende Kombination des Absenders der Kiste erreicht worden ist. Auf der Rolle des Uhrwerks war ein Bindfaden häufig umwickelt und das freie Ende über die Rolle des Weckers gezogen und an einem Nagel befestigt. Die Schnur von der Verlängerung der Revolverabzugstange war nicht straff angezogen, sondern locker gelassen und die Lockerung auf die Länge abgepasst, um welche die Schnur von der Rolle des Uhrwerks während des Ganges der Uhr innerhalb der Zeit von der Einstellung des Mechanismus bis zu der Weckzeit (1/2 11 Uhr) abgewickelt werden musste. Die Dicke der Rolle am Weckerwerk und am Uhrwerk war auch so abgepasst, dass bei gleicher Umdrehung der Wirbel auf der Rolle des Weckers mehr Schnur aufgewickelt wurde, als von dem Uhrwerk abgewickelt wurde. Der Wecker war auf 1/2 11 Uhr eingestellt, die Kiste sollte aber erst wenn die Uhr das zweite Mal 1/2 11 Uhr nach der Einstellung zeigte, also etwa nach 24 Stunden zur Explosion kommen.

Es entwickelte sich nun folgender Vorgang. Nachdem der Mechanismus eingestellt und die Kiste aufgegeben war, ging die Uhr vielleicht 8-10 Stunden. Die Rolle des Uhrwerks drehte sich rückwärts und wickelte eine Quantität des daraufgewickelten Bindfadens ab. Um 1/2 11 Uhr nachts trat der Wecker das erstemal in Tätigkeit. Die Rolle an dem Weckerwirbel drehte sich auch rückwärts und wickelte erstens die von dem Uhrwirbel abgewickelte Schnur, zweitens gleichzeitig aber auch die lose gelassene Schnur zu dem Abzüge des Revolvers auf. Da die Rolle auf dem Weckerwirbel aber stärker war als diejenige auf dem Uhrwerkwirbel, so war die Schnur des Uhrwerk sehr bald aufgerollt und hielt nun die Rolle des Weckerwerkes fest, so dass sie sich nicht weiterdrehen konnte. Nach ca. 1/4 Stunde ist aber das Uhr so weit weitergegangen, dass das Weckerwerk durch die innere Uhrkonstruktion wieder ausser Tätigkeit gesetzt wurde. Die bis dahin durch die Schnur festgehaltene Rolle des Weckers hatte nun nicht mehr das Bestreben sich weiter abzudrehen und auf diese Weise hatte das Uhrwerk wieder 12 Stunden Zeit, von der Uhrwerkrolle Bindfaden abzuwickeln. Nach den nächsten 12 Stunden ging der Wecker zum zweitenmal los. Jetzt zog er sofort die bereits straffe Schnur zum Revolverabzuge an. Durch die Hebelwirkung der Verlängerung wäre der Wirbel imstande gewesen, den Revolver durch den Abzug zu sperren und abzufeuern.

Endlich führte von dem Revolverabzug noch eine Schnur über eine der Wirbelrollen hinweg nach dem Deckel der Kiste. Diese Schnur hatte offenbar den Zweck, den Abzug des Revolvers bei einem eventuellen früheren Oeffnen der Kiste loszureissen und die Kiste zur Explosion zu bringen. (2)

Um eine Explosion, die jeden Augenblick eintreten konnte, zu verhindern, zerschnitt der Polizeileutnant Hetschko zunächst die Zündschnüre zu den Flaschen mit einer Kneifzange. Sodann wurden die Umhüllungen der Flaschen entfernt und diese herausgenommen. Der schon halb gespannte Revolver wurde durch Zwischengreifen mit den Fingern ausser Schussbereitschaft gebracht. Die Patronen wurden entfernt. Endlich wurden die verschiedenen Verbindungen beseitigt und das Uhrgehäuse losgeschraubt, sodass das Uhrwerk aus den es umgebenden Zündmassen entfernt und die Gefahr beseitigt werden konnte.

Nach dem Gutachten des Redakteur Schultz von der deutschen Uhrmacherzeitung ist die Uhr eine sogenannte Junghaus Weckeruhr aus der Fabrik der Gebrüder Junghaus in Schramberg. Der Verfertiger des Apparats hat eine teilweise Abstellung des Weckerwerkes, so dass es erst am folgenden Tage vormittags 10 1/2 ablaufen konnte, auf folgende Art herbeigeführt. Die Holzrolle am Gehwerkschlüssel dreht sich je in 6 Stunden einmal um. Die Rolle am Weckerwerk macht 13/4 Undrehungen bei Ablauf des Weckers dadurch, dass der Bindfaden von der Weckerrolle zum Abzüge des Revolvers schlaff gelassen wurde, so dass die Weckerrolle bei einem halben Umgang sich leer drehte und dadurch, dass ein zweiter Bindfaden viermal um die Gehwerkrolle gewickelt und dann festgespannt mit der Weckerrolle verbunden wurde, war nach 6 Stunden der Faden von der Gehwerkrolle abgewickelt, das Weckerwerk konnte nun um einen Umgang ablaufen. Der zur Gehwerkrolle führende Faden war alsdann wieder gespannt und verhinderte ein weiteres Ablaufen des Weckerwerkes. Während dieses Ablaufes hatte es, da der erste halbe Umgang der Rolle leer erfolgte, mit dem zweiten halben Umgang den Revolverhahn zur Hälfte aufgezogen.

Während der folgenden 1 1/2 Stunden liess das Gehwerk einen weiteren Wirbelumgang von seiner Rolle ab, so dass sich der Revolverhahn noch mehr spannte, jedoch nicht abfallen konnte, da hierzu ein voller Umgang der Weckerrolle erforderlich war. Während der folgenden 10 1/2 Stunden wickelten sich zwei weitere Umgänge des Bindfadens von der Gehwerkrolle ab. Erfolgte dann die zweite Auslösung, so konnte das Weckerwerk ungehindert ablaufen und brachte nach 1/4 Umgang den Hahn zum Niederfallen.

Die technische Ausführung ist zwar primitiv, seine Kombination aber zeugt von Scharfsinn und Überlegung. So würde der zur Befestigung um den Glockenstuhl gewundene Draht die Bewegungsfreiheit des Weckerhammers möglicherweise gehindert haben. Der Verfertiger hat aber die Vorsicht gebraucht, das obere Ende des Befestigungsdrahtes schleifenförmig zu gestalten, so dass der Weckerhammer innerhalb der Schleife frei schwingen kann. Das Weckerwerk hat genügende Kraft, um den Revolver zur Entladung zu bringen. Diese musste auch schon dann erfolgen, wenn der Deckel der Kiste abgehoben wurde.

Nach dem Gutachten des Dr. Jeserich haben die beiden Röhren an der Längsseite der im Inneren der grossen Kiste befindlichen kleineren Kiste 30.5 und 30.8, die beiden Röhren am Deckel 32 und 16.2, und die Röhre an der Schmalseite 12.8 Kubikzentimeter Pulver enthalten. Da sämtliche Röhren vollständig mit Pulver gefüllt waren und 1 Kubikzentimeter Pulver 0.95 Gramm wiegt, die der Revolvermündung gegenüber befindliche Kiste 92.4 Kubikzentimeter enthielt, waren im ganzen 203 Gramm Pulver enthalten. Hierzu kamen noch aus den 3 Papierröhren ca. 25 Gramm Pulver. Ferner enthielt jede der 7 Flaschen einen Zünder mit 4-5 Gramm Pulver. Unter der Weckeruhr befand sich noch eine Mauserpatrone mit 4.5 Gramm Pulver.

Die Anordnung der Zündpatronen in den Flaschenhülsen war äusserst intelligent (?). Die Zündpatronen gingen nicht vollständig durch den Korken durch, sondern um ein Ausfliessen aus den Flaschen zu verhindern, nur ein Stück in den Flaschenhals hinein. Sie waren nach allen Seiten mit Gips bis auf die schmale Zündungszuführung versehen. Wenn das Pulver der Patronen zur Explosion kam, mussten die Flaschenhälse zersprengt werden und der Inhalt musste auslaufen. Für Funken und Feuerbildung sorgte der Inhalt der Längsröhren, die nicht wie die anderen Röhren aus Gewehr-, sondern aus sogenannten Meht-(Satz)-Pulver bestanden, welches seines höheren Kohlenstoffgehalts wegen langsamer und mit intensiverer Flamme brennt.

Die 7 Flaschen enthielten insgesamt beinahe 5000 Gramm Ligroin, das häufig als Benzin verkauft wird und viel leichter flüchtig als dieses ist. Der Inhalt der Flaschen musste, da die Flaschen auch als Patronen gesprengt wurden, bei der Explosion mit der Stichflamme in Berührung kommen. Der ganze Raum, in dem die Explosion stattfand, wäre mit brennender Flüssigkeit erfüllt worden. Alles was sich in ihm befand musste verbrennen, es wäre ein nicht löschbares Flammenmeer entstanden.

Beim Gangwerk ist zur Befestigung der Rolle Gips, beim Weckerwerk Glaserkitt verwendet worden. Das verwendete Papier ist Zeitungspapier und zwar meistens vom Berliner Lokalanzeiger. Es fanden sich auch Teile der Zeitung La cote libre, des Dresdener Anzeigers und der Frankfurter Oderzeitung vor.

Im Innern der Kiste waren zur Verstärkung der Seitenwände Holzstücke verwandt, die auf beiden Seiten, offenbar zur Irreführung C.P. signiert waren; auf der einen Seite stand noch darunter kfurt a.O. Die Flaschen sind teils Rotweinflaschen, teils Schnapsflaschen.

Der Revolver ist ein sogenannter 5 Millimeter-Lefoucheux gringerer Güte, der die Marke U und darüber 2 Kronen trägt. Das Packpapier, mit dem die Kiste umhüllt war, war mit einem Petschaft gesiegelt, auf dem die Buchstaben C.B., von einer Schleife umgeben, standen.

Der Polizeioberst Krause geht regelmässig jeden Sonntag Vormittag 10 1/4 Uhr in die Kirche. Am Sonntag den 30. Juni 1895 hat er dies ausnahmsweise nicht getan, da er infolge der erlittenen Aufregungen - die Entdeckung des Kisteninhalts war ihm noch in der Nacht mitgeteilt - angegriffen war. Die Explosion der Kiste musste am Sonntag, den 30. Juni 1895, vormittags 10 1/2 Uhr, aber auch schon früher erfolgen, wenn vorher der Kistendeckel abgenommen wurde. Ein Mann wie der Polizeioberst Krause pflegt grosse ihm von einem Unbekannten zugesandten Kisten nicht selbst zu öffnen. Aus den dargestellten Tatsachen folgt, dass ein persönlicher Racheakt nicht anzunehmen ist. Es handelt sich vielmehr, wie die Voruntersuchung ergeben, um eine anarchistische Schreckenstat.

Diese Schlussfolgerung ist eine rein willkürliche. Aus der ganzen Beschreibung der "Höllenmaschine" geht hervor, dass sie aus Absicht so angefertigt war, dass sie ihren Zweck nicht erfüllen konnte. Kein Mechaniker, ja kein mit solchen Arbeiten dilletantisch Vertrauter hätte die Kiste so fabriziert, wie sie es tatsächlich war. Koschemann war ein sehr geschickter Arbeiter in seinem Berufe und würde, wenn er der Anfertiger der Kiste gewesen wäre, ohne weiteres derartige Stümperarbeit nicht haben machen können. Aber das wird ja der Zweck der "Höllenmaschine" wohl gewesen sein, nicht loszugehen, sondern vordem schon zur Entdeckung zu führen.

Dazu kommt, dass die Kiste so abgesandt war, dass sie an einem Sonntag ankommen musste, wo der Polizeioberst Krause, wie die Anklageschrift selbst zugibt, um die Zeit, wo die Explosion hätte stattfinden müssen, sonst regelmässig in der Kirche war. Bei einem ernstlich beabsichtigten Anschlag gegen den Polizeiobersten Krause würde die Kiste auf dem Postamte jedenfalls so aufgegeben worden sein, dass sie an einem Werktage im Büro der Polizei eingetroffen wäre.

Die Tatsachen der durchaus unzweckmässigen Anfertigung der Kiste und der Aufgabe der Kiste zur Post zu einer Zeit, welche die Ablieferung und eventuelle Explosion der Kiste an einem Sonntag um eine Zeit bedingte, wo der Empfänger regelmässig in der Kirche war, besagen es klar und deutlich, dass der Zweck der Sendung absolut kein Mordanschlag auf den Polizeiobersten Krause war. Die Ermittelungen der Polizei setzten aber einen "anarchistischen Anschlag" voraus und gingen daher von der richtigen Fährte von vornherein ab. Wie oft aber Unschuldige durch falsche Voraussetzungen der Polizei in Verdacht und in Strafe kommen, pfeifen die Spatzen von den Dächern.

Auch die weitere Untersuchung ging ausschliesslich von dieser vorgefassten Meinung aus. Jede andere Spur übersah man geflissentlich. Wenn man diese Beharrlichkeit in der Annahme eines "anarchistischen Anschlages" betrachtet, so kommt man allerdings zu der Überzeugung, dass der Zweck der Kistensendung vielleicht erfüllt worden ist. Koschemann, ein junger, befähigter Genosse, der für die Propagierung der anarchistischen Idee eine bedeutende Kraft war, wurde auf lange Zeit aus der Bewegung herausgerissen. Die geistig rege anarchistische Bewegung, welche eben in Berlin wieder eingesetzt hatte, auf längere Zeit durch polizeiliche Massregeln unterbunden.

Es wäre gut gewesen, den Fall auch nach der Richtung hin zu untersuchen, ob hier keine bezahlte Polizeiarbeit vorliege. Die Geschichte des Anarchismus weist eine Reihe solcher bestellter Polizeiarbeiten zwecks Diskretierung und Niederdrückung der anarchistischen Bewegung auf.

Eine andere Spur wäre vielleicht in der Familie des Polizeiobersten Krause zu verfolgen gewesen.

3. Das Beweismaterial gegen Koschemann

Die Ermittelung der Polizei und die spätere Untersuchung gingen wie gesagt von ganz bestimmten Voraussetzungen aus. Man wollte einen anarchistischen Anschlag aus der Kistensendung machen. Als man einmal Koschemann ins Auge gefasst hatte als den Täter, spürte man nun jedem Worte nach, das er je geäussert, jeden Schritt, den er je gegangen. Und selbstverständlich, da man nur suchte, was man brauchen konnte für eine Anklage und alles ausschied, was nicht dazu brauchbar war, brachte man allmählich einige abfällige oder kritische Äusserungen Koschemann`s zusammen.

Das ist eben das Verderben eines jeden Angeklagten, dass bei allen Untersuchungen der Richter nicht ausgeht von dem Standpunkte der Schuldlosigkeit, sondern vom gegenteiligen Standpunkte. Ich traue mich aber hundert gegen eins zu wetten, dass ich dem lammfrommsten Spiesser die schändlichsten Staatsverbrechen nachweise, wenn ich sie nachweisen will und die Möglichkeit habe, alle seine Privat- und sonstigen Äusserungen sowie Handlungen zu durchstöbern. Kommt nun dazu, dass der Untersuchungsrichter die oben konstatierte Unkenntnis und deshalb Voreingenommenheit gegen den Anarchismus hat, dass er in dem Anarchisten nur einen auf Zerstörung und Schreckenserregung sinnenden Menschen betrachtet, dann ist es klar, wenn ohne weiteres, ohne einen Übergang, ohne eine Begründung es in der Anklageschrift heisst: "Koschemann ist Anhänger der Propaganda der Tat."

Alles andere Beweismaterial hat dieses unbewiesene Axiom zur Voraussetzung. Da nützte es Koschemann nichts, dass er vor dem Untersuchungsrichter, vor Gericht immer und immer wieder erklärte, er sei wohl Anarchist aber nicht Anhänger der Propaganda der Tat. Die Herren Richter verstehen nicht zwischen Anarchismus und Propaganda der Tat den Unterschied zu machen und mit überlegenem, ungläubigem Lächeln begegnen sie dieser strikten und durchaus wahrscheinlichen Erklärung.

Prüfen wir das Beweismaterial, welches der Anklage gegen Koschemann zu grunde lag. Es sollte durch dasselbe der Nachweis geliefert werden, dass Koschemann Propagandist der Tat wäre, zu dieser Tat also fähig sei, dass er ferner die Kisten tatsächlich angefertigt und in Fürstenwalde zur Post gegeben habe und endlich, dass sein Alibinachweis misslungen wäre. Das ganze Beweismaterial suchte Koschemann der Täterschaft zu überführen, von einer Mittäterschaft an dem geplanten Attentat ist nicht im geringsten die Rede; sie kam für die Anklagebehörde absolut nicht in Betracht.

Wodurch beweist nun die Anklage, dass Koschemann Propagandist der Tat gewesen sei? Lassen wir die Anklageschrift selbst reden:

"Koschemann ist Anhänger der Propaganda der Tat. Er ist wegen Verbreitung der anarchistischen Broschüre: "Gretchen und Helene" mit 9 Monaten Gefängnis bestraft. In dieser revolutionären Broschüre wird direkt zur Begehung allgemeiner und individueller Gewalttaten aufgefordert. Koschemann hat diese anarchistische, dauernd zu Gewalttaten anreizende Most`sche Zeitung "Die Freiheit" direkt unter Kreuzband von Amerika bezogen. Er ist als Mechaniker befähigt, eine Explosivkiste herzustellen. Bei der Haussuchung am 2. Juli 1895 ist bei ihm neben Leitungsdrähten und anderen Sachen eine Kiste vorgefunden, an deren einer Seite ein Uhrwerk angeschraubt war. Bei der Angeschuldigten Gürtler ist ein Koschemann gehöriger Dolch beschlagnahmt worden.

Er hat nicht nur oft geäussert: "Religion ist Mumpitz, in der Bibel steht Unsinn", sondern auch wiederholt Drohungen ausgestossen, dass man die Behörden mit Gewalt beseitigen müsse. Als ihn seine Verwandten vor den Folgen warnten, sagte er: "Ach was, mir kann keiner." Auf eine andere Vorhaltung, dass sein Treiben für seine beiden Brüder, die Lehrer werden wollen, schlimm sei, erwiderte er unter Hinweis auf diese und seine Eltern: "Ich kann doch nur vier unglücklich machen, während ich beabsichtige, Tausende glücklich zu machen."

Anfangs Juni 1895 hat er gelegentlich einer Lobrede auf die Anarchie den Polizeioberst Krause mit den Worten bedroht: "Der Erste, welcher fällt, ist Krause." Auf die Frage welcher Krause, entgegnete er: "Der Polizei-Oberst Krause". Auf die Einwendung, dieser habe doch mit den Anarchisten nichts zu tun, äusserte er: "Das ist ganz egal"."

Auf solch schwankende Füsse stellte der Staatsanwalt seine Behauptung Koschemann sei Propagandist der Tat. Koschemann war Anarchist - gewiss und wenn er als solcher behauptet, er sei nicht Anhänger der Propaganda der Tat so ist ihm dies schlechthin zu glauben. Alle Erfahrungen bestätigen es, dass ein Anarchist vor Gericht noch nie seinen Standpunkt in irgend einer Weise verleugnet hat. Da versucht nun ein Staatsanwalt zu beweisen, dass, weil Koschemann die Broschüre "Gretchen und Helene" verbreitet, die Most´sche "Freiheit" bezogen, einen Dolch besessen, die Religion für Mumpitz erklärt habe und in echt anarchistischer idealer Gesinnung alle Familienrücksichten beiseite setzend, gesagt habe: ich wirke für die anarchistische Idee, da mache ich Tausende glücklich und kann nichts darauf geben, wenn ich im Interesse dieser Idee verfolgt werde und dadurch vielleicht meinen Eltern und Geschwistern, welche mich nicht verstehen, einen Kummer bereite.

Denn das allein ist der Sinn der in der Anklageschrift angezogenen Worte. Nun soll Koschemann freilich auch gesagt haben: "Der Erste, welcher fällt, ist "Krause". Die Äusserung bestritt er aber ganz entschieden. Auch da ist Koschemann glaubwürdig. Denn hatte er diese Äusserung im Juni 1895 gebraucht, so wäre gegen ihn sicher eingeschritten worden. Die Staatsanwaltschaft hätte eine Anklage gegen ihn wegen Bedrohung erhoben, denn diese Äuesserung soll öffentlich bei einer Lobrede auf die Anarchie gefallen sein.

Oder sollte die Polizei, welche die Versammlung, in der Koschemann jene Worte gesprochen haben soll, überwacht hat, erst die Tat haben reifen lassen wollen? Da hätte sie ja neben Koschemann wegen Begünstigung auf der Anklagebank sitzen müssen.

Die Anklagebehörde unterstellte weiterhin, dass die Broschüre "Gretchen und Helene" direkt zur Begehung allgemeiner und individueller Gewalttaten aufforderte und ebenso dauernd die Most`sche "Freiheit". Der Staatsanwalt und seine Mitarbeiter hatten, wenn sie diese Unterstellung machten, weder diese Broschüre noch die "Freiheit" je gelesen oder wenn schon, sie nicht verstanden. Sie hatten nicht ausgelegt was in jenen Schriften stand, sondern sie hatten unterlegt. Die Broschüre "Gretchen und Helene" erklärt wohl die Taten der Terroristen, aber sie fordert in keinem Worte dazu auf. Im Zwiegespräch suchte eine Anarchistin ihre Freundin von der Richtigkeit der anarchistischen Idee zu überzeugen. Die ganze Anklage der Schrift ist nicht dazu geeignet, zur Aufforderung zu Gewalttaten. Ähnlich steht es mit der "Freiheit".

Aber selbst wenn es der Fall wäre, wo ist der Beweis dafür, dass Koschemann mit dem Inhalt der "Freiheit" sich vollkommen im Einverständnis befunden hätte. Tausende haben diese Zeitung gelesen und deshalb sollen sie alle Propagandisten der Tat sein?

Alles zusammengenommen, ergibt dieses Beweismaterial absolut keine Gewissheit, dass Koschemann Propagandist der Tat war und es bricht, da das andere Material sich auf diese unbewiesene Voraussetzung stützt, schon dadurch die ganze Anklage zusammen.

Koschemann soll die Tat wirklich begangen haben. Wie beweist dies die Anklageschrift? Lassen wir das an uns vorübergleiten.

"Koschemann hatte den Bibliothekdiener Brede gefragt, wann die Bürostunden des Oberst Krause seien und wann sich die höheren Beamten auf dem Polizei-Präsidium einfänden. Brede, der bei der Königlichen Bibliothek die Beamten zwischen 10 und 11 Uhr kommen sieht, erwiderte: "Die höheren Beamten werden wohl zwischen 10 und 11 Uhr erscheinen." Koschemann sagte darauf: "So, so, ich dachte, sie würden schon früher dort sein." Im Mai 1895 hat Koschemann sich von Brede eine alte Weckeruhr leihen wollen. Brede hatte keine. In der zweiten Hälfte des Mai 1895 hat sich Koschemann von dem Händler Gürtler auf 14 Tage eine Weckeruhr geliehen. Am 2. Pfingstfeiertage, den 3. Juni 1895, hat sich Koschemann für 4,50 Pfg. bei dem Uhrmacher Hübscher in Königswusterhausen eine solche Junghaus Weckeruhr gekauft, wie sie in der Attentatskiste Verwendung gefunden hat.

Er trug diese in einem kleinen Paket und erwiderte auf die Frage nach dessen Inhalt: "Ich habe mir eine Weckeruhr gekauft, um nicht die Zeit zu verschlafen. Ich wohne jetzt in Rixdorf und arbeite in der Ackerstrasse". Das Paket trug später der verstorbene Onkel Koschemann`s in einem rotgeblümten Taschentuch zum Bahnhof und hielt es während der Bahnrückfahrt auf den Knien. Bei dem Uhrmacher Hübscher hat Koschemann sich Kurthe genannt.

Koschemann ist auch der Ablieferer der Attentäterkiste gewesen, wie dies nach den Bekundungen der meisten Zeugen, die jenen gesehen haben, als erwiesen gelten muss. Der Postbote Schwemmer, der die Kiste in Fürstenwalde angenommen hat, hat deren Aufgeber als einen jungen Mann von schlanker Figur mit frischem, bartlosen Gesicht im Alter von 20 Jahren geschildert, der einen grauen Stoffanzug und einen eingeknickten weichen Filzhut trug, wie ihn auch Frauen zu tragen pflegen. Er hat ein scheues Wesen gezeigt, kein Wort gesprochen, und nach Abnahme der Kiste schleunigst das Postgebäude verlassen, indem er beide Flügeltüren zugleich aufdrückte. Schwemmer will den Eindruck gehabt haben, dass die Person im Orte fremd war. Koschemann erschien ihm etwas grösser als jene, die auch ein stärkeres Gesäss zu haben schien. Er weiss nicht ob Koschemann das Paket abgeliefert hat oder nicht. Er will eine bestimmte Angabe nicht mehr machen können.

Die unverehelichte Schwandt, die mit dem Kistenablieferer zusammen im Postraum war, hat dessen Gesichtszüge sich nicht einprägen können, da jener es vermied, sich ins Gesicht sehen zu lassen. Die Figur Koschemanns stimmt mit der jenes Menschen überein, den sie für einen im Anfang der zwanziger Jahre stehenden Mann gehalten hat.

Der Barbier Hünecke, dessen Laden sich in der Nähe des Postamts in Fürstenwalde befindet, hat die verdächtige Person zweimal Vorbeigehen sehen. Da sie langes und lockiges Haar trug, das wie eine Perücke nach innen umgebogen war, eine weibische Gangart und auffallend kleine Füsse hatte, hielt Hünecke sie für ein verkleidetes Mädchen.

Infolge dieser Bekundung Hünecke`s sind seinerzeit die Recherchen der Kriminalpolizei nach dem Täter vor allem auf die Ermittelung des betreffenden Mädchens gegangen. Die meistverbreiteten Berliner Tagesblätter, wie der Lokal-Anzeiger (siehe No. 308 vom 4. Juli 1895, No. 310 vom 5. Juli 1895, No. 312 vom 6. Juli 1895, No. 313 vom 7. Juli 1895, No. 314 vom 8. Juli 1895, No. 316 vom 9. Juli 1895, No. 326 vom 15. Juli 1895) brachten widerholt Artikel, wonach zweifellos ein verkleidetes Mädchen die Kiste abgeliefert habe, die Kiste, die wie angegeben 25 Pfund wog.

Nach Gegenüberstellung Koschemann`s hat jedoch Hünecke erklärt, dass er diesen nach Gestalt, Gang und den verhältnismässig kleinen Füssen als die in Fürstenwalde gesehene Person mit Bestimmtheit wiedererkenne. Nach seinen Wahrnehmungen hat Koschemann damals ein graues Waschstoffjakett getragen, das anscheinend eben aus dem Laden geholt war und das hinten nach Art der Jägerjoppen zusammengehalten wurde.

Koschemann hat einen trippelnden Gang und ein bartloses, mädchenhaftes Gesicht. Er trug im Juni 1895 langgelocktes Haar. Er hat aussergewöhnlich kleine Füsse. Die Länge des rechten Fusses ist 26.5 Zentimeter, die des linken 26 Zentimeter, die Breite des rechten Fusses ist 9.6 Zentimeter, die des linken 9 Zentimeter. Dabei ist seine jetzige Grösse 167 Zentimeter. Der Bremser Lawisch war am 29. Juni 1895 Fahrkartenschaffner in Fürstenwalde. Kurz vor Abfahrt des um 8 Uhr 6 Minuten von dort nach Berlin abgehenden Schnellzuges passierte als letzter die verdächtige Person die Bahnkontrolle. Nach Gesicht, Gang und Haltung hat Lawisch Koschemann als jene Person mit Bestimmtheit wiedererkannt.

Auch der Fahrkartenschaffner Kunicke, der gleichfalls Bahnkontrolldienst hatte, hält Koschemann nach Figur, Gang und dem Eindruck der ganzen Persönlichkeit für die Person, die damals als letzter die Bahnkontrolle passierte.

Der Polizeiassistent Adolf, den Hünecke auf die verdächtige Person aufmerksam gemacht hat, kann nicht sagen, ob Koschemann mit jener identisch ist oder nicht. Adolf ist nach seiner eigenen Angabe kurzsichtig. Die Schüler Karl Hoffmann und Willy Kaul haben die verdächtige Person mit der Kiste in Fürstenwalde an der Ecke der Promenaden- und Schützenstrasse getroffen. Jene, die ein einreihiges, vorn bis oben zugeknöpftes, hinten zusammengeschnürtes Waschstoffjakett trug, setzte die Kiste, die in ein Tuch gehüllt war, auf einen Pfahl, ruhte sich aus und fragte die beiden Schüler, wo es nach der Post gehe. Hoffmann antwortete: "Sie müssen die Promenadenstrasse herunter und in die Friedrichsstrasse hineingehen." Der Fremde ging trotzdem den Weg, den er gekommen war, ein Stück zurück und in den Stadtpark hinein. Bald darauf kam er wieder und schlug den Weg zur Post ein. Diesmal war die Kiste ohne Tuch. Beide Schüler hielten den Fremden nach Stimme, trippelndem Gang und der ganzen auffallenden Erscheinung, insbesondere den blonden Locken und dem bartlosen Gesicht für ein verkleidetes Frauenzimmer, teilten sich dies mit und erzählten dies auch alsbald zu Hause. Beide Zeugen haben Koschemann nach Gesicht, Haar, Figur, Gang und der Erscheinung mit Bestimmtheit als jene Person wiedererkannt.

Die unverehelichte Schinke hat die verdächtige Person, die ein hinten zusammengeschnürtes Waschstoffjakett und einen kleinen weichen Filzhut trug, gesehen, als diese die Kiste am Kriegerdenkmal in Fürstenwalde absetzte und sich dabei nach allen Seiten umsah, ob sie beobachtet wurde. Auf den linken Arm geschoben trug sie ein dunkles, an 4 Enden zusammengeknotetes Tuch. Ehe sie dann in trippelnder Gangweise in der Eisenbahnstrasse in der Richtung zur Post ging, fuhr sich die Person in auffallender Weise mit beiden Händen hinten an die Haare. Denselben eigentümlichen Haargriff hat die Zeugin an Koschemann beobachtet, als er auf dem Gerichtsflur vorbeigeführt wurde, was sie auch sofort dem Richter mitteilte. Der Gang und die ganze Erscheinung Koschemann`s erschienen ihr genau so wie der jener Person, die sie zuerst für ein verkleidetes Mädchen gehalten hatte. Koschemann hat auch früher wiederholt die charakteristische Eigentümlichkeit gezeigt, sich vorn über die Backe und das Ohr hinweg in die Haare zu fahren.

Frau Stadtsekretär Sterngräber hat die verdächtige Person, die ein mit einer Schnur zusammengehaltenes Waschstoffjakett und einen weichen eingeknickten Filzhur trug und die ein zusammengeknotetes Tuch unter dem Arm hielt, vor 8 Uhr in der Eisenbahnstrasse gesehen. Sie hielt diese dem Gange nach für ein verkleidetes Mädchen. Nach Gegenüberstellung mit Koschemann hat sie erklärt, dass dieser der Figur und dem Gange nach sehr wohl mit jener Person identisch sein kann. Die Haare sind ihr bei dieser länger und mehr dunkelblond erschienen. Sie glaubt, dass Koschemann damals eine Perücke getragen hat.

Der Buchhalter Corvinus sah vom Koupee aus auf dem Bahnhof in Fürstenwalde, wie eine Person mit mädchenhaftem Gang und starken Hüften schnell in den Zug stieg. Er kann sich der Person nicht mehr genau erinnern, er glaubt aber, dass sie breitere Hüften und mehr mädchenhafte Bewegungen hatte als Koschemann.

Der Professor Pringsheim sah auf dem Bahnhof in Fürstenwalde eine mit einem Waschstoffanzug bekleidete Person, deren Gesicht weiche Züge zeigte und die für einen Mann auffallend breite Hüften und einen weibischen Gang hatt, in den Zug einsteigen. Er hielt die Person, die ein Bündel unter dem Arm trug, das wie ein unordentlich zusammengelegtes Tuch aussah, zuerst für ein verkleidetes Mädchen. Koschemann erscheint ihm zwar der Figur nach grösser und weniger breit in den Hüften, andererseits sind dessen Nasse, Profil und Haare genau so, wie die jener Person.

Der Schaffner Sacha II hat der verdächtigen Person in Fürstenwalde den Platz im Zuge angewiesen. Er hielt sie für eine verkleidete Frau. Der Anzug erschien ihm wie ein Sträflingsanzug, auf dem Kopf will er eine Mütze mit Schirm gesehen haben. Die Person, die ein an den Zipfeln zusammengeknotetes Tuch in der Hand hielt, hat in hoher Stimme gesprochen. Er kann sich der Person nicht mehr genau erinnern. Er glaubt aber, dass jene kleiner war als Koschemann. Dieser spricht auch in hohem Ton.

Der Büroassistent Petsch, der sehr kurzsichtig ist und eine Brille trägt, ist mit der verdächtigen Person von Fürstenwalde nach Berlin in demselben Koupee gefahren. Sie hat einen Waschstoffanzug und einen kleinen weichen Filzhut getragen. Die auffallend kleinen Füsse sowie das lange Haar haben in Petsch den Eindruck hervorgerufen, er sei ein verkleidetes Frauenzimmer.

Er will den wogenden Busen bemerkt und in den Händen der Person ein Paket gesehen haben, das er für den Futterstoff von weiblichen Kleidern hielt. Er hält daher Koschemann nicht für jene Person. Neben Petsch sass ein Soldat, dessen Waffengattung er nicht erkannt hat.

Auch auf dem Bahnsteig A (Fern- und Vorortverkehr) des Schlesischen Bahnhofes ist die verdächtige Person mit der Kiste am Abend des 29. Juni 1895 vor 6 Uhr gesehen worden.

Um 6 Uhr 5 Minuten fährt fahrplanmässig der Zug 203 vom Schlesischen Bahnhof ab und trifft um 6 Uhr 51 Minuten in Fürstenwalde ein. Am genannten Tag ist dieser Zug mit 4 Minuten Verspätung um 6 Uhr 9 Minuten abgefahren und in Fürstenwalde erst um 6 Uhr 57 Minuten mit 6 Minuten Verspätung eingetroffen.

Um 8 Uhr 6 Minuten abends fährt der Zug No. 6 fahrplanmässig von Fürstenwalde ab und trifft in Berlin um 8 Uhr 52 Minuten ein. Am genannten Tage ist der Zug mit 3 Minuten Verspätung um 8 Uhr 9 Minuten abgefahren, jedoch fahrplanmässig um 8 Uhr 52 Minuten auf dem Schlesischen Bahnhof eingetroffen.

Diese beiden Züge hat der Kistenaufgeber mit der auf dem Schlesischen Bahnhof für 2 Mark 90 Pfennig gelösten Rückfahrkarte 3. Klasse No. 7990 benutzt. Auf dem Schlesischen Bahnhof ist die verdächtige Person von folgenden Zeugen gesehen worden:

Der Stationsassistent Horn, der Eisenbahnarbeiter Gladisch und der Weichensteller Komowski, die sämtlich dort dienstlich zu tun hatten, sahen die Person an der grossen Fahrplantafel in der Lage, dass sie sich mit dem rechten Ellbogen darauf stützte, die rechte Hand an der Backe hatte und die linke Hand in die Hüfte lehnte. Sie wollen vor der Person eine Kiste aus rohem Holz gesehen haben, die ohne Umhüllung war. Bekleidet war die Person mit einem grauen Anzug und einem Filzhut nach Art der Damenhüte. Sie hatte ein auffallend starkes Gesäss. Gladisch will Ohrlöcher in den Ohren gesehen haben. Gladisch will einen Zwirn-, Komowski will einen Waschstoffanzug gesehen haben. Dem Zeugen Horn erscheint Koschemann grösser und nicht so voll wie jene. Gladisch hält Koschemann für grösser und breiter als jene. Komowski hält Koschemann für grösser und im Gesicht für schmaler als jene Person.

Der Schuhmacher Bethge, der die Person in derselben Stellung sah, ist durch diese auffallende Stellung auf den Gedanken gekommen, es sei ein verkleidetes Mädchen. Er hat aber keine rohe Holzkiste, sondern ein eingeschlagenes Paket gesehen, das die Form einer Kiste hatte. Die Person war seiner Wahrnehmung zufolge kleiner und strammer als Koschemann.

Dem Fabrikanten Schütze, der die Person gleichfalls nur hat stehen sehen und zwar in der auffallenden gebückten Stellung, ist sie kleiner als Koschemann erschienen. Übereinstimmend meinen Gladisch, Komowski, Bethge und Schütze, dass die betreffende Person eine Perücke getragen hat.
 
Der Hausdiener Rähse hat gesehen, dass die Person eine kastanienbraune Perücke (einen sogenannten Tituskopf) trug, unter der hinten das blonde Haar zum Vorschein kam. Der Hut sass so fest, als ob er auf den Kopf gepresst wäre. Er hat bei ihr 2 Pakete gesehen. Das eine war eine mit Packpapier umhüllte Kiste, wie er durch Anstossen mit dem Fusse feststellte. Das andere war zusammengerollt. Der Anzug war von grau-grünem Waschstoff. Das Jakett hatte hinten einen Gurt. Rähse glaubt, dass Koschemann`s Hut derselbe Hut ist, den jene Person getragen hat. Er hielt diese zuerst für ein verkleidetes Frauenzimmer. Nach Gegenüberstellung Koschemanns hat er diesen nach dem Haar, den Augen und den Bewegungen des Körpers als jene Person mit Bestimmtheit wieder erkannt. Der Figur nach erschien er ihm zuerst etwas grösser als jene.

Auch Frau Rähse, die früher auf dem Schlesischen Bahnhof gesehene Person nach der gezierten Stellung für ein verkleidetes Mädchen hielt, hat den Eindruck empfangen, als sei Koschemann jene Person. Nur ist ihr jene kleiner erschienen als diese.

Koschemann sitzt seit dem 22. Januar 1896 in Straf-, bezw. Untersuchungshaft. Er ist infolgedessen schlanker geworden als früher. Sein Körpermass beträgt augenblicklich 167 Zentimeter. Da er am 9. Februar 1897 erst 23 Jahre alt geworden ist, ist anzunehmen, dass er am 29. Juni 1895, als er erst 21 Jahre 4 Monate alt war, ein geringeres Körpergewicht hatte als jetzt.

Das zum Siegeln des Pakets benutzte Petschaft mit den Buchstaben C.B., die von einer Schleife mit Punkten umgeben sind, ist von dem Graveur Mentel in Berlin verfertigt. Mentel liefert diese Petschafte in Berlin an die Firma Theodor Kaiser, Friedrichstrasse 47 und E. Wünsche, Invalidenstrasse 126.

Frau Kaiser hat im Mai 1895 an einen zwanzigjährigen Mann, dessen sächsischer Dialekt ihr auffiel, ein solches Petschaft mit den Buchstaben C.B. verkauft. Koschemann, der zwar in der Provinz Sachsen aufgewachsen ist und etwas sächsisch spricht, ist nach der Bekundung der Frau Kaiser nicht der Käufer gewesen.

Am 27. oder 28. Juli, also ein oder zwei Tage vor Absendung der Attentatskiste hat eine junger Mann, der mit grauem Anzug und weichem Filzhut bekleidet war und der angab, es sehr eilig zu haben, bei Frau Wünsche einen Stempel verlangt. Als diese ihm einen Kautschukstempel vorlegte, erklärte er, er wolle einen Stempel zum siegeln und zwar mit den Buchstaben C.B. Koschemann erscheint ihr nach Gang, Figur und Benehmen dem Käufer sehr ähnlich".

Diese sich in jedem einzelnen Zeugen widersprechenden Angaben genügten der Staatsanwaltschaft, eine so schwerwiegende Anklage gegen Koschemann zu erheben. Wir brauchen eine Kritik dieser Aussagen gar nicht zu geben. Sie kritisieren sich selbst. Das furchtbare aber ist, dass diese Aussagen fast genau so und noch mehr sich widersprechen, auch dem Gerichte als Grundlage seines ungeheuerlichen Urteiles dienten.

Kommt nun der "misslungene" Alibinachweis, welcher dem Staatsanwalt als Beweis gegen Koschemann diente. Genosse Koschemann konnte zwar nachweisen, dass er an dem fraglichen Sonnabend abend auf einem Feste der Loewe`schen Arbeiter bei Sternecker in Weissensee war. Er machte auch genaue Zeitangaben. Zuerst war er bei seinem Freunde und Genossen Westphal, dann bei seinem Barbier auf dem Alexanderplatz und von da fuhr er mit der Pferdebahn nach Weissensee. Diese Angaben wurden bestätigt. Die Frau des Barbiers Breuer erklärte ausdrücklich, dass Koschemann mit Westphal zwischen 6 3/4 und 7 1/4 Uhr in ihrem Laden gewesen sei. Sie erinnerte sich ganz bestimmt, weil ein Kriminalbeamter seit zwei Tagen darnach gefragt habe. (Koschemann war gleich nach der Kistenabsendung verhaftet worden, auf Grund seines Alibis aber wieder freigelassen worden).

Das Paket ist in Fürstenwalde zwischen 7 und 8 Uhr aufgegeben. Nach 7 1/4 Uhr ging ein Zug nicht mehr nach Fürstenwalde. Es bestanden nur geringe Zeitdifferenzen. Genosse Koschemann strengte nun sein Gedächtnis an und berichtigte in einigen Eingaben an den Untersuchungsrichter seine Zeitangaben. Daraus wurde ihm ein Strick. Wer aber weiss nicht, wie verschieden die Uhre gehen? Wer von allen Menschen kann schon nach acht Tagen nur ganz genaue Zeitangaben über seinen Verbleib geben? Ist es nicht unerhört, dass eine Untersuchungsbehörde einfach erklärt: wir behaupten, dass Sie diese oder jene Tat an diesem oder jenem Tage um diese Zeit begangen haben - so, jetzt beweisen Sie, wo Sie um diese Zeit gewesen sind, aber ganz genau, ohne eine Minute zu fehlen. Ja, welche Zeit nimmt denn die Behörde an? Wie ging die Uhr des Angeschuldigten?

Koschemann hat bewiesen, dass er an dem betreffenden Sonnabend zwischen 6 3/4 und 7 1/ Uhr bei Barbier Breuer und später bei Sternecker gewesen war, das hätte genügt, wenn die Anklagebehörde objektiv verfahren wäre. Ja, mehr, Koschemann hatte einen Alibizeugen, den Genossen Westphal. Aber man schleppte diesen mit auf die Anklagebank und so ging er ihm als Zeugen verloren.

Das ganze Beweismaterial konnte nicht genügen zur Erhebung der Anklage, geschweige denn zur Verurteilung. Die objektive Prüfung des Vorstehenden wird diese Behauptung bestätigen.

4. Der Prozess gegen Koschemann und Genossen

Koschemann war gleich nach der Entdeckung des Inhaltes der Explosionskiste verhaftet worden. Man gab also der Sache sofort schon eine bestimmte Spitze. Da er aber sein Alibi nachweisen konnte, wurde er aus der Haft wieder entlassen. Ende des Jahres 1895 wurde er wegen Verbreitung der Broschüre "Gretchen und Helene" neuerdings verhaftet und im Januar 1896 wegen Aufreizung u.s.w. zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Diese Strafe wurde am 4. August 1896 unterbrochen und Koschemann erneut in Untersuchung wegen der Kistensendung an den Polizeioberst Krause genommen. Er habe, behauptet die Anklageschrift, während jener Straftat in Plötzensee "ein auffallend scheues und ängstliches Wesen gezeigt. Er hat den Eindruck hervorgerufen, als habe er wegen einer noch ungesühnten Tat ein böses Gewissen!" (?)

Am 6. April begann dann endlich die Gerichtsverhandlung gegen Koschemann und Genossen vor dem Schwurgericht zu Berlin. Angeklagt waren Koschemann und Westphal "vorsätzlich durch Anwendung von Sprengstoffen, Gefahr für das Eigentum, die Gesundheit und das Leben des Polizeioberst Krause herbeizuführen, verabredet zu haben, ferner den Entschluss, den Polizeioberst Krause zu töten, durch vorsätzliche und mit Überlegung ausgeführte Handlungen, die einen Anfang der Ausführung dieses Verbrechens enthalten, betätigt zu haben. Frau Westphal und Wilhelm Weber von dem Vorhaben gewusst und der Behörde oder dem Polizeioberst Krause keine Mitteilung gemacht zu haben, endlich. Frau Gürtler nach Begehung der Tat dem Angeschuldigten wissentlich Beistand geleistet zu haben, um ihn der Bestrafung zu entziehen."

Mehr als hundert Zeugen und Sachverständige waren geladen. Den Vorsitz führte ein Herr Riek, die Anklage vertrat Staatsanwalt Canzow. Die Geschworenen waren Kaufleute, Fabrikdirektoren, Chemiker und dergleichen der heutigen Gesellschaft angehörige Menschen, welche gewiss alles andere als eine Voreingenommenheit gegen die Angeklagten hatten.

Der Prozess richtete sich weniger gegen die Angeklagten, als gegen den Anarchismus der Angeklagten. Schon gleich zu Beginn der Verhandlung richtete der Vorsitzende Riek eine Ansprache an die Zeugen, aus welcher bereits seine Überzeugung von der Schuld der Angeklagten herausklang. Es lässt sich daraus schliessen, in welchem Sinne die Verhandlung geführt wurde. In der Tat hatten die Angeklagten durch die Barschheit des Vorsitzenden viel zu leiden, eine Barschheit, welche der unparteiische Herr Vorsitzende nur gegen die Angeschuldigten und die Entlastungszeugen anwandte.

Es kann hier nicht darauf ankommen, den ganzen Prozess aufzurollen. Wir wollen nur einige interessante Momente hervorheben.

So sagte der als Sachverständige vorgeschlagene Ober-Telegraphenassistent Stegen aus, dass nach seiner Ansicht jeder Mechaniker die Vorrichtungen an der Kiste anders hergestellt hätte als dies geschehen sei. Die Sache sei so wenig kunstgerecht und so stümperhaft, dass man einen Mechaniker nicht für den Verfertiger halten könne. Über dieses Sachverständigenurteil ging der Gerichtshof hinweg. Ebenso beschränkte der Präsident die Verteidigung, als dieselbe auf die Familienverhältnisse des Polizeioberst Krause eingehen wollte. Unbeachtet liess das Gericht auch die Aussage des Güterexpedienten Schulz-Erkner, welcher mit Bestimmtheit behauptete, dass die Schriftzüge des Begleitscheins der Sprengkiste sehr grosse Ähnlichkeit mit der Handschrift des Polizeileutnants a.D. Raschke zeigten.

Einen ganz wesentlichen Fingerzeig gaben die damaligen Herausgeber des "Sozialist", die Genossen Spohr und Landauer dem Gericht. Als Erfolg konnten sie ihre Verhaftung wegen Verdacht des Meineids verzeichnen. Spohr bekam am 25. Januar 1897 einen Brief, in welchem unter Berufung auf eine angebliche Karte Spohr`s ein gewisser Uhrmacher Henkmann ihm die Vorteile eines mechanischen Zünders angepriesen hatte. Die Karte war gefälscht. Henkmann hatte früher unter sehr verdächtigen Umständen in dem anarchistischen Klub bei Spaeth verkehrt. Die eigentümliche Stellung der Polizei im Prozesse gegen Koschemann veranlassten Spohr und Landauer, dem Henkmann auf den Leib zu rücken. Als aber Genosse Landauer am 8. April 1897 in H.`s Wohnung kam, musste er erfahren, dass sich Henkmann nebst seiner Frau selbst getötet - verbrannt habe. Er stellte nun das Material in dieser Sache den am Prozess Beteiligten zur Verfügung. Am Donnerstag, den 13. April wurden dann Spohr und Genossen als Zeugen vernommen. Ihre Aussagen konnten dem ganzen Prozess eine andere Richtung geben, das mühsame und doch so leichtgefügte Werk der Staatsanwaltschaft zusammenkrachen lassen - man verhaftete sie am selben Tage noch wegen Meineidsverdacht. Nach beendigtem Prozess wurde das Verfahren wieder niedergeschlagen. Die Aussagen Spohr`s und Landauer`s wurden aber dadurch für Koschemann zu einer Belastung anstatt Entlastung.

Mehr Beachtung schenkte das Gericht den Belastungszeugen, besonders aber dem Zeugen Brede, welcher aussagte, Koschemann habe ihn gefragt, wann Krause zum Büro ginge. Koschemann bestritt dies entschieden. Seltsam ist es, dass Brede erst nach so langer Zeit die Entdeckung machte, dass Koschemann an ihn jene Frage im Jahre 1895 gerichtet habe.

In der Nacht vom Gründonnerstag auf Charfreitag wurde das Urteil gefällt und Koschemann der Beihilfe zum Mordversuch schuldig gesprochen und daraufhin zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilt. Welch ein Urteil. Die ganze Anklage und Beweisaufnahme im Prozess war auf die Täterschaft Koschemann`s gerichtet, nicht im geringsten auf Beihilfe.

Wie kamen die Geschworenen zu ihrem haarsträubenden Schuldigspruch? Sie werden sich gesagt haben: Koschemann ist der Tat nicht überführt. Des Mordversuchs können wir ihn nicht schuldig sprechen. Aber er ist Anarchist. Sprechen wir ihn frei, so leidet das Ansehen der Polizei und Justiz, welche sich in diesem Prozess so sehr und so einseitig engagiert hatten. Verurteilen wir Koschemann also wegen Beihilfe. Ein paar Jahre Zuchthaus hat er ja wegen seiner anarchistischen Gesinnung verdient. Der Anarchist Koschemann ist verurteilt worden.

5. Schlussbemerkung

Das Ergebnis des Prozesses gegen unseren Genossen Koschemann, der annähernd zwei Jahre währte, war also: Der Täter total unbekannt, in der Phantasie der Herren Geschworenen mithin der grosse Unbekannte und Koschemann in nicht näher bezeichneter Weise der Mithelfer dieses grossen Unbekannten. Und merkwürdig: Koschemann, welcher die Kiste nicht auf dem Schlesischen Bahnhof getragen (denn sonst wäre er der Täter) hat sie nach der Meinung der Polizei, welche Zeugen hierfür herbeischaffte, und der des Staatsanwaltes, welcher sich auf deren Aussagen stützte, doch dort getragen. Er soll nach der Beweisaufnahme die Kiste in Fürstenwalde aufgegeben haben. Das Urteil aber besagt, er hat sie nicht aufgegeben. Er soll die Frage an Brede gerichtet, die Weckeruhr gekauft u.s.w. haben - alles nach der Annahme der Staatsanwaltschaft - also der Täter sein. Aber die Geschworenen sagen, nein er ist nicht der Täter sondern der Mittäter. Die Beweisaufnahme ging also auf Täterschaft, alles andere war ja ausgeschlossen.

Das Urteil wirft die ganze Beweisaufnahme über den Haufen. Die Geschworenen wussten aus ihren Träumen während des Prozesses vielleicht, oder aus dem Kaffesatz, oder aus den Karten, dass Koschemann dem grossen Unbekannten geholfen hatte. Wie? Wo? Wann? Warum? Womit? All diese elementaren Fragen blieben unbeantwortet.

Und das Gericht selbst! Freudig schloss es sich dem widersinnigen Schuldigspruch der Geschworenen an: Koschemann musste 10 Jahre ins Zuchthaus. Justizirrtum oder Justizmord?

Ein Geschworenenspruch braucht keine Begründung. Später gab das Gericht eine solche. Gegen Koschemann und einen Genossen Warsoenke war ein Verfahren wegen Verleitung zum Meineide eingeleitet. Dieses Verfahren wurde eingestellt und nun befindet sich im Einstellungsbeschluss gewissermassen eine Begründung des gegen Koschemann gefällten Urteils. Dieselbe stützt sich:

  1. auf Koschemann`s Anarchismus
  2. auf Koschemann`s Gestalt, Aussehen und Kleidung
  3. auf die angebliche Wiedererkennung durch Zeugen
  4. auf die Aussage Bredes
  5. auf den angeblich missglückten Alibinachweis.


Die vorliegende Broschüre hat in jeder Hinsicht diese Begründung widerlegt. Die Kiste war absolut nicht von einem Anarchisten abgesandt worden. Die Angaben über Koschemann`s Gestalt, Aussehen und Kleidung u.s.w. waren sich durchaus widersprechend. Die Mehrzahl der Zeugen hielten den Kistenabsender für eine verkleidete Frau. Einzelne Zeugen haben sogar die gestochenen Ohrringlöcher gesehen. Gegen Brede hat Koschemann sofort eine Anzeige wegen wissentlichen Meineides eingereicht. Diese Aussage fällt auch, weil die Kiste so abgesandt wurde, dass sie am Sonntag eintraf, wo Krause nicht in seinem Büro war. Das Alibi Koschemann`s ist durch die Aussage der Barbiersfrau Breuer geradezu glänzend nachgewiesen.

Wir fassen zusammen: Unser Genosse Koschemann ist unschuldig 10 Jahre im Zuchthaus gewesen. Wir fordern alle rechtlich Gesinnten auf, mitzuwirken, dass die Justiz gezwungen werde, ihre furchtbare Schuld einzugestehen und gut zu machen.

Fußnoten:
1.) Die Verpackung der Flaschen war eine durchaus mangelhafte, man möchte fast sagen darauf berechnet, dass die Flaschen beim Transport zerschlagen würden. Der Anfertiger der Kiste hatte Kitt und Gips zur Verfügung um die Flaschen so zu sichern dass ein Zerbrechen zur Unmöglichkeit geworden wäre; obenauf war übrigens gerade die Getreidekümmelflasche gelegt worden, diese Flaschen sind bekanntlich aus sehr dünnem Glase, und diese Flasche war es auch welche zerbrach! Anm. des Verfassers.
2.) Wenn eine Schnur auch nach dem Deckel der Kiste ging, so musste, gleichviel ob die Kiste am Boden oder Deckel geöffnet wurde, der Revolver zum Abzug kommen, da dieser am Boden befestigt war. Die Kiste wurde am Boden geöffnet und doch schoss der Revolver nicht los!? Anm. des Verf.

Originaltext: Paul Koschemann. Das Attentat auf den Polizei-Oberst Krause in Berlin. a-verbal-Verlag, Berlin 1983 (Nachdruck von 1906). Digitalisiert und bearbeitet (That zu tat, ueberall zu überall, Bureau zu Büro etc.) von www.anarchismus.at


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