Augustin Souchy - Der Syndikalismus und die Kollektivverträge
„In mehreren Ländern haben sich die syndikalistischen Organisationen zur Zeit mit den Kollektivverträgen zu beschäftigen. Da die reformistischen Gewerkschaften die Arbeiterbewegung monopolisieren wollen, müssen sich die revolutionär-syndikalistischen Gewerkschaften dagegen wehren. In vielen Ländern sind die Verhältnisse ähnlich gelagert. Das Sekretariat der IAA hat auf Wunsch der schwedischen Genossen eine Rundfrage über die Stellung der Syndikalisten zu den Kollektivverträgen bei allen Sektionen der IAA veranstaltet. Die Ergebnisse dieser Rundfrage und das hierbei gesammelte Material werden wir in eigenen fortlaufenden Artikeln, die dieser Einleitung folgen, veröffentlichen." Die Redaktion
Die syndikalistische Bewegung unterscheidet sich in Zielsetzung, Kampfesmethoden und Taktik von den reformistischen Gewerkschaften. Während diese bestrebt sind, mit den bestehenden Mächten von Staat und Kapitalismus in Frieden zu leben und in Verfolgung dieser Friedenspolitik mit den Unternehmern Arbeitsgemeinschaften bilden und langfristige Kollektivverträge abschließen, rücken jene stets den Gedanken des kompromißlosen Klassenkampfes in den Vordergrund. Die Syndikalisten aller Länder sind Gegner langfristiger Kollektivverträge, und die täglichen Erfahrungen erweisen ihren Standpunkt immer wieder als richtig. Die Reformisten aller Länder sind für langfristige Kollektivverträge, und sie treten in den letzten Jahren sogar für die internationale Anerkennung ihrer Politik durch die kapitalistischen Staaten ein. Das Internationale Arbeitsamt soll ihnen dazu verhelfen, alle Staaten zur Ratifizierung gewisser Arbeiterforderungen zu veranlassen.
Der Abschluß von freiwilligen Kollektivverträgen zwischen Arbeitern und Unternehmern ist nur möglich, wenn die Arbeiter sich zu diesem Zwecke vereinigen. Die Arbeiterorganisation ist also Voraussetzung für die Schaffung von Kollektivverträgen, sie ist jedoch nicht gleichbedeutend mit denselben, ebenso wenig wie die Ablehnung der Kollektivverträge die Ablehnung der Gewerkschaften bedeutet.
Gegenüber den individuellen Abmachungen zwischen dem Arbeiter und Unternehmer ist die Festsetzung von Kollektivverträgen für die Arbeiterschaft ein Fortschritt. Vereinzelt sind die Arbeiter der Willkür des Ausbeutertums ausgeliefert. Sie haben sich daher organisiert, um auf diesem Wege durch die Organisation höhere Löhne, kürzere Arbeitszeit und bessere Arbeitsbedingungen zu erkämpfen. Das Unternehmertum wendet sich gegen diese Bestrebungen und bekämpft rücksichtslos die Arbeiterorganisationen. Der Kampf um das Koalitions- oder Vereinigungsrecht war in allen Ländern hart und dauert teilweise noch bis in die jüngste Zeit hinein. Es gibt Länder, die heute noch nicht – oder nicht mehr – die Vereinigungsfreiheit der Arbeiter anerkennen wollen. Es läßt sich auch nachweisen, daß überall, wo die Koalitionsfreiheit nicht besteht, die Lage des Proletariats schlechter ist als in den Ländern mit Koalitionsfreiheit. Es besteht also zwischen Koalitionsfreiheit und der Lage der Arbeiterschaft ein unverkennbarer Zusammenhang.
Die Hebung der Lage der Arbeiterschaft ist auf den organisierten Kampf der Arbeiterorganisationen zurückzuführen. Dagegen wäre es absolut falsch, die Errungenschaften des Proletariats auf das Konto von Kollektivverträgen zu setzen. Das Bestreben der reformistischen Arbeiterorganisationen, das heute fast ausschließlich auf den Abschluß von möglichst langfristigen Tarifverträgen ausgeht, hat jedoch die falsche Annahme von der Wundertätigkeit der Kollektivverträge zur Voraussetzung. Nicht der Abschluß der Kollektivverträge an sich, sondern der vorausgegangene Kampf, die Macht und der Einfluß, den die Arbeiterorganisationen auf das Unternehmertum auszuüben vermögen, sind die wichtigsten Faktoren bei dem Fortschritt der Arbeiterschaft. Die Kollektivverträge sind nur der formale Ausdruck, in welchen die Ergebnisse eines Arbeitskampfes zusammengefaßt werden. Leider legen die reformistischen Gewerkschaften auf diesen Formalismus einen größeren Wert als auf die realen Machtverhältnisse im Hintergrunde; sie ziehen stets Verhandlungen und Abschluß von Verträgen dem offenen Kampfe vor. Sie ziehen sogar den Staat zu Hilfe, der ihnen die Vermeidung von Kämpfen durch gesetzlich verbindliche Schiedssprüche ermöglichen soll.
Es kann nicht geleugnet werden, daß dadurch der Sinn der Arbeiterbewegung in sein Gegenteil gewandelt wird. Bei der zahlenmäßigen Überlegenheit der reformistischen Gewerkschaften wird durch diese Politik sogar die Koalitionsfreiheit zu eine Farce. Nach gesetzlicher Verbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen, die durch Schiedssprüche aufgezwungen werden, sind revolutionäre Minderheiten der Arbeiterbewegung zwangsläufig in ihrer Tätigkeit gehindert, und das vielgerühmte Koalitionsrecht wird zur Illusion.
Es ging hier dem Proletariat wie es den unterdrückten Klassen oft im Kampfe um ihre Freiheit ging. Die Forderung um die Koalitionsfreiheit wurde erfüllt und gesetzlich durch ein Koalitionsrecht festgelegt. In allen bürgerlich-liberalen Staaten existiert heute ein solches Vereinsgesetz. Durch die Anteilnahme der Arbeiterparteien an dem Parlamentarismus und später sogar an den Regierungen verstanden sie es, die reformistischen, gesetzestreuen Gewerkschaften zu privilegieren. Das Koalitionsrecht schlug in einen Koalitionszwang um, die Arbeiter sollen gezwungen werden, sich den Gewerkschaften anzuschließen, die die Regierungen, in denen Sozialdemokraten sitzen oder in die sie zu kommen gedenken, anerkennen und die sich mit den bestehenden Verhältnissen ausgesöhnt haben. Die revolutionären Organisationen dagegen, deren Ziel die Beseitigung der kapitalistischen Gesellschaftsordnung und der Lohnknechtschaft ist, sollen geknebelt werden. Nur Tarifverträge von gesetzlich anerkannten Gewerkschaften haben heute in vielen Staaten sogenannte Rechtsgültigkeit. Abkommen revolutionärer Organisationen werden dagegen durch Gerichtsurteil ungültig erklärt. So geschieht es tatsächlich in Deutschland, Spanien, Italien, Rußland, teilweise versuchte man es auch in Schweden und Norwegen, und andere Länder sind auf dem Wege zu demselben Ziele.
Und doch bedeutet der Abschluß von Kollektivverträgen in der Geschichte der Arbeiterbewegung einen Fortschritt. Es ist nur zu verständlich, daß die Arbeiter, wenn es ihnen gelungen ist, nach schwerem Kampfe dem Unternehmertum einige Verbesserungen abzuringen, und ihre Organisation durch den Kampf selbst viel gelitten hat, ihre Errungenschaften vertraglich festlegen wollen, um die Unternehmer zur Einhaltung der Verbesserungen zu zwingen. Andererseits wollen sich auch die Unternehmer den Arbeitern gegenüber in derselben Weise durch möglichst langfristige Verträge sichern, um während der tariflich festgesetzten Zeit keinerlei Streiks und Arbeitseinstellungen befürchten zu müssen.
Doch es gibt heute noch Länder, wo die Unternehmer sich weigern, Kollektivverträge anzuerkennen, und die kämpfenden Arbeiter es als einen Sieg betrachten, wenn sie ihren Ausbeutern ein Lohnabkommen oder einen Arbeitsvertrag aufzwingen können. Das ist vielfach in den Balkanländern und auch in Portugal und Mexiko der Fall, wo das Proletariat nur zu einem geringen Prozentsatz organisiert ist. Gelingt es den Arbeitern, sich zu organisieren, durch ihre Organisationen Lohnforderungen zu stellen oder andere Verbesserungen durchzusetzen und dieselben für eine gewisse Zeit sicherzustellen, dann haben sie ohne Zweifel einen Fortschritt errungen.
Wie soll nun die Sicherstellung der Errungenschaften erfolgen? In erster Linie und hauptsächlich durch die Arbeiterorganisation selbst, die sich so kampfestüchtig als möglich erhalten und ausgestalten muß, um ständig auf der Wacht zu sein und jeden Gegenangriff der Unternehmer abschlagen zu können. In zweiter Instanz erst durch Verträge mit dem Unternehmertum, die jedoch möglichst kurzfristig bemessen sein und dem Arbeiter Handlungsfreiheit lassen müssen.
Man könnte hier den Einwand machen, daß Abkommen und Verträge nur dann von den Unternehmern eingehalten werden, wenn diese sich dazu gezwungen fühlen oder wenn die Verträge ihnen zusagen. Aus diesem Grunde sei die ganze Vertragspolitik nur ein Schein, während die realen Machtverhältnisse im wirtschaftlichen Leben das Entscheidende seien. Das ist schon richtig. Schließlich ist die gesamte heutige Rechtsordnung nur eine Fiktion, ein Spiegelbild der wirtschaftlichen Kräfte. Bricht die wirtschaftliche Macht des Kapitalismus zusammen, dann fällt mit ihm auch die gesamte Rechtsordnung; all die vielen Gesetze und Verordnungen über das Eigentum, seinen Schutz, die Sozialpolitik und das Militärwesen fallen gleich einem Kartenhaus zusammen. Solange aber die Arbeiter nicht die Kraft haben, den Kapitalismus zu stürzen, werden sie nicht umhin können, sich auch der fiktiven kapitalistischen Rechtsordnung zu bedienen und dieselbe ihren Zielen dienstbar zu machen, soweit es ihnen möglich ist. Aus dem gleichen Grunde sind auch die revolutionären Gewerkschaftsorganisationen gezwungen, Kollektivverträge und Lohnabkommen mit den Unternehmern abzuschließen, und es muß immer noch als vorteilhafter angesehen werden, wenn diese Verträge von den revolutionären Gewerkschaften als von den reformistischen abgeschlossen werden, weil letztere die Interessen der Arbeiter allzu leicht aufs Spiel setzen und sie oft genug im Interesse politischer Parteirücksichten verraten (...).“
Aus: „Die Internationale“, Nr. 12/1928, abgedruckt in: FAU-Bremen (Hg.): Syndikalismus – Geschichte und Perspektiven. Ergänzungsband, Bremen 2006
Originaltext: http://www.syndikalismusforschung.info/sokollektiv.htm