Häftlinge haben ein Interesse, im Gefängnis zu arbeiten. Sei es, um einen Beruf zu erlernen, etwas Geld zu verdienen oder mit dem Lohn Angehörige draußen zu unterstützen. Arbeit ist auch ein wichtiger Teil des Resozialisierungsprinzips im Justizvollzug. Doch die klassische Vorstellung des Häftlings, der in der Wäscherei arbeitet, entspricht nicht mehr der Realität. Die Insassen in Österreichs Gefängnissen arbeiten nicht mehr nur in systemerhaltenden Betrieben, sondern zunehmend auch in eigenen Werkstätten, die von externen Firmen und Privatpersonen beauftragt werden können - zu weitaus schlechteren Konditionen, als dies am normalen Arbeitsmarkt der Fall wäre.

Die Justiz wirbt offensiv mit der Produktionsmöglichkeit im Gefängnis. Auf der Webseite des Justizministeriums justiz.gv.at ist etwa zu lesen: "Der Vorteil für Sie als Unternehmer besteht darin, dass hoch motivierte Arbeitskräfte sofort zur Verfügung stehen und bei einem derartigen Beschäftigungsverhältnis der Arbeitgeberbeitrag für die Sozialversicherung bei den Lohnkosten entfällt." Kein Kündigungsschutz, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keine Einzahlung in die Pensionskassen. Sind die Resozialisierungsmaßnahmen also Arbeit oder Ausbeutung?

Zum gesamten Artikel von Werner Reisinger in der Wiener Zeitung

Ergänzung 1.12.2015: Nun gründet sich auch im Häfn Graz-Karlau ein Ableger der Gefangenengewerkschaft GG/BO


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