How to do Kundgebungen, Infotische ...

Wenn du oder deine Gruppe politisch aktiv wir(s)d, dann wollt ihr mit eurer politischen Meinung früher oder später an die Öffentlichkeit treten – sei es in Form von einer Kundgebung, einem Infotisch oder gar einer Demonstration.

Die Kundgebung oder die Demo fallen eindeutig unter das Versammlungsgesetz. Dieses Gesetz ist verfassungsrechtlich gewährleistet und daher ‚wichtiger’ als andere Gesetze wir z.b. die Straßenverkehrsordnung. Das bedeutet, dass eine Kundgebung nicht untersagt werden darf, nur weil dadurch z.B. der reguläre Verkehr gestört werden würde. Eine ‚Versammlung’ nach dem Artikel 12 StGG (= Staatsgrundgesetz, also ein Gesetz, das die Grundrechte der österreichischen StaatsbürgerInnen sichern soll) ist eine ‚Zusammenkunft mehrerer Menschen, wenn sie in der Absicht veranstaltet wird, die Anwesenden zu einem gemeinsamen Wirken (z.b. Diskussionen, Manifestationen...) zu bringen, sodass eine gewisse Assoziation der Zusammenkommenden entsteht’.

Versammlungen, die unter diese Definition fallen, müssen spätestens 24 Stunden vorher bei den Behörden angezeigt (= angemeldet) werden. Die zuständige Behörde ist meist in größeren Städten die Bundespolizeidirektion, in manchen Fällen (Bregenz) die Sicherheitsdirektion, der Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft (in den meisten Orten).

Die Anzeige darf nichts kosten und kann persönlich abgegeben, eingeschrieben per Post geschickt oder gefaxt werden, wichtig ist in jedem Fall, dass ihr euch eine Kopie der Anmeldung aufhebt und diese vor Ort bei der Kundgebung/Demo vorweisen könnt, falls es Probleme gibt.

Was unbedingt in der Anzeige vorkommen sollte:

  • Name und Adresse der/des VeranstalterIn (z.B. eure Gruppe - es muß aber einE konkreteR Verantwortlicher angegeben werden)
  • Ort, Datum
  • An: (Name der Behörde)
  • Betrifft: Anzeige einer Versammlung
  • Wir zeigen die Abhaltung folgender Demonstration/ Kundgebung... an:
  • Zeit: (Datum, Beginnzeit, voraussichtliches Ende - gebt am besten etwas früher und später als den eigentlichen Beginn an, damit ihr Zeit zum Auf- und Abbauen habt!)
  • Ort: (Versammlungsort, bei Demos Route)
  • Zweck: z.B. Öffentliche Bekanntmachung unserer Forderungen nach...
  • Es werden verwendet: (nun müsst ihr alles aufzählen, was für Materialien und Gegenstände ihr für eure Versammlung benötigt – also Fahrzeuge, Lautsprecher, Megaphone, Transparente, ... ) Es empfiehlt sich möglichst viel anzugeben, falls im Laufe der Planungen noch etwas hinzukommt, das ihr bei der Anmeldung noch nicht bedacht habt!
  • Unterschrift des/der VeranstalterIn


Grundsätzlich gilt, dass die/der AnmelderIn bei der von ihr/ihm angemeldeten Demo/Kundgebung nicht anwesend sein muss; mensch kann ja verreist oder sonst nicht erreichbar sein für allfällige Untersagungsbescheide. Allerdings ist die/der AnmelderIn für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich (was heißt, dass z.B. nach Ausschreitungen im Rahmen einer Demo die/der AnmelderIn damit rechnen sollte, in bestimmten Fällen eine Anzeige zu bekommen. Eine Anzeige wegen Ruhestörung gibt es z.B., wenn die Polizei oder die zuständige Behörde bei einer Kundgebung dazu auffordert, eine Soundanlage leiser zu schalten und ihr dem nicht nachkommt. Im Normalfall gibt es entsprechende Warnungen an die/den AnmelderIn a la: "Wenn die Musik weiterhin so laut ist, müssen Sie mit einer Anzeige rechnen".). In den meisten Fällen habt ihr lediglich eine Verwaltungsstrafe zu befürchten, das heißt eine (nicht allzu hohe) Geldstrafe. Und im Normalfall läuft das ganze natürlich ohne ein Nachspiel ab...

Wenn bis zum Beginn der Veranstaltung keine Untersagung vorliegt, dann kann sie legal stattfinden. Untersagt kann eine Kundgebung allerdings nur mit Bescheid werden. Das ist ein amtliches Schriftstück, das von der Behörde, wo ihr die Anmeldung eingereicht habt, ausgestellt wird und indem die genauen Gründe der Untersagung aufgeführt sein müssen. Wenn z.B. Nazis bei einer Antifa-Demo eine Gegendemo angemeldet haben, ist das kein Grund, den die Polizei vorbringen kann, um die Antifa-Demo zu verbieten. Allerdings ist es möglich, die Veranstaltung zu untersagen, wenn deren Zweck den Strafgesetzen widerspricht oder ihre Abhaltung die öffentliche Sicherheit oder das öffentliche Wohl gefährdet, also wenn schon im Vorhinein Gewaltaufrufe kursieren oder das Motto einer Demo ‚Haut die Bullen flach wie Stullen!’ lautet.

Der Untersagungsbescheid kann mündlich erfolgen, er kann aber auch schriftlich angefordert werden und gegen diesen ist eine Beschwerde möglich. (Was zwar die Veranstaltung nicht mehr legalisiert, da mensch erst Monate später eventuell erfährt, dass die Unersagung rechtswidrig war…).

Es ist wahrscheinlich, dass die Polizei die Kundgebung mittels Videokamera dokumentieren wird, also sollte mensch diese Tatsache immer im Hinterkopf haben. Außerdem ist seit dem September 2002 das Vermummungsverbot in Kraft.

Wenn die öffentliche Ordnung oder Sicherheit bedroht ist bzw. sich gesetzeswidrige Vorgänge ereignen, dann hat die Polizei das Recht die Kundgebung/Demo aufzulösen. Das muss aber in deutlicher Form von der Exekutive (mittels Megaphon) durchgesagt werden, was meist recht schwierig ist, wenn die gesamte Demo am Pfeifen ist... Sobald die Exekutive die Versammlung für aufgelöst erklärt hat, müssen alle TeilnehmerInnen sofort auseinandergehen und den Versammlungsort verlassen. Wenn dies nicht geschieht, dann wird die Polizei mit Gewalt die Veranstaltung aufzulösen versuchen (Schlagstöcke, Wasserwerfer... ). Falls mensch in Folge dessen verhaftet wird, muss mensch mit einer Anzeige rechnen.

Also, überlegt euch eure Aktionen gut und passt auf euch auf!!!

Eine ausführliche Erklärung für das Anmelden von Versammlungen findet ihr hier bei der Solidaritätsgruppe Wien (PDF).

Links:


Originaltext:
jemand aus Wien


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