Derzeit läuft die Initiative für das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien. Gründe zum Unterschreiben gibt es genügend - z.B. rund 3,6 Milliarden Euro Steuergeld, die jährlich an Österreichs Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen fließen... Weitere Infos & Formulare für Unterstützungserklärungen gibt es auf der Homepage der Initiative.

Für die Schaffung eines Bundesverfassungsgesetzes:
1. Zur Abschaffung kirchlicher Privilegien
2. Für eine klare Trennung von Kirche und Staat
3. Für die Streichung gigantischer Subventionen an die Kirche
Für ein Bundesgesetz zur Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen

Begründung:
Anerkannte Religionsgemeinschaften, insbesondere die römisch-katholische Kirche, genießen in Österreich eine Sonderstellung, die aus dem Mittelalter herrührt und nicht mehr zu rechtfertigen ist. Beispielsweise werden der r.k. Kirche jährlich Millionenbeträge aus Steuermitteln gezahlt. Auch die Sanierung kirchlicher Bauten und den Erhalt katholischer Privatschulen muss der Staat weitgehend übernehmen. Unverständlich ist auch, dass die aktuellen Missbrauchsfälle von einer kircheneigenen Kommission behandelt werden, anstatt von einer neutralen staatlichen Kommission sowie von der Justiz.

Die Unterzeichner fordern daher ein Bundesverfassungsgesetz für die Abschaffung kirchlicher Privilegien sowie ein Gesetz für die Schaffung einer Sonderkommission zur lückenlosen Aufklärung der kirchlichen Missbrauchs- und Gewaltverbrechen. Außerdem fordern die Unterzeichner eine klare Trennung von Staat und Kirche, denn diese zählt zu den wesentlichen Pfeilern einer Demokratie.


Während ganz Österreich unter einem Sparpaket zu leiden hat, räumt der Staat der Kirche nicht nur folgende ungerechtfertigte Vorteile ein, sondern muss an sie auch noch jährlich Millionenzahlungen leisten:

  • Die Erhaltung katholischer Privatschulen und Kindergärten erfolgt überwiegend aus Steuergeldern.
    Andere Privatschulen müssen fast alles selbst finanzieren.
  • An öffentlichen Schulen werden die Religionslehrer vom Staat bezahlt, unterstehen aber dem kirchlichen Dienstrecht. Die Lehrinhalte unterliegen keiner staatlichen Kontrolle.
  • Auch kirchliche Fakultäten werden vom Staat bezahlt, aber vom Vatikan kontrolliert.
    Die dort erlangten akademischen Grade sind staatlich anerkannt.
  • Kirchliche Besitztümer sind vielfach grundsteuerbefreit.
  • Kirchliche Güter werden vielfach aus Mitteln der Allgemeinheit saniert, z.B. über das Bundesdenkmalamt. Fast 50% der Denkmalausgaben dienen der Erhaltung kirchlicher Bauten. Die Kirche ist wohlhabend genug, um für den Erhalt ihrer Besitztümer selbst aufzukommen.
  • Die Kirche hat mit dem Kirchenrecht ein eigenes Rechtssystem installiert, einen “Staat im Staat” und entzieht sich so demokratischen Abläufen sowie einer staatlichen Kontrolle. Beispiel: Installierung einer kircheneigenen Missbrauchskommission anstatt Übergabe der Täter an die Justiz.
  • Katholischer Religionsunterricht: die Abmeldung vom schulischen Religionsunterricht wird erschwert.
  • Die Kirchensteuer ist steuerlich absetzbar, wodurch dem Staat Einnahmen entgehen. Die Administration der Steuereintreibung wird staatlich unterstützt, behördliche Meldedaten werden der Kirche zur Verfügung gestellt.
  • Die neue Spendenabsetzbarkeit kommt vor allem kirchlichen Einrichtungen zugute.
  • Der ORF ist per Vertrag gezwungen, ausführliche Religionssendungen auszustrahlen. Diese kostenlosen und vielfach vatikannahen Belangsendungen spiegeln schon lange nicht mehr die Interessen der österreichischen Bevölkerung wider.
  • Kirchliche Einrichtungen greifen in großer Zahl auf Zivildiener zu, die hauptsächlich vom Staat bezahlt werden. Die Kirche schmückt sich dann mit “ihrem” sozialen Engagement.
  • Die Kirche erhält als Großgrundbesitzer Millionen Euro an EU-Agrarförderungen.
    Hier sollte eine Obergrenze gelten.
  • Konkordat: Der Austrofaschist Engelbert Dollfuß hat 1933 einen speziellen Vertrag, das Konkordat, mit dem Vatikan abgeschlossen, welcher in Österreich Verfassungsrang genießt. Dieses Konkordat ist ein Quasi-”Staatsvertrag” zwischen dem Vatikanstaat und Österreich, der die Autonomie Österreichs in kirchlichen Belangen stark einschränkt und der Kirche in Österreich eine privilegierte, öffentlich-rechtliche Stellung gesetzlich (teilweise im Verfassungsrang) zuerkennt.


Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen
(Vermögensvertrag) vom 23. Juni 1960

Artikel II.
(1) Die Republik Österreich wird der Katholischen Kirche im Hinblick auf den Wegfall der Dotierung des Klerus aus der ehemaligen Kongruat-Gesetzgebung, im Hinblick auf den Wegfall der öffentlichen Patronate und Kirchenbaulasten, zur Abgeltung der Ansprüche, die von der Katholischen Kirche auf das Religionsfondsvermögen erhoben werden, sowie in Anbetracht der Bestimmungen des Artikels VIII dieses Vertrages beginnend mit dem Jahr 1961 alljährlich folgende Leistungen erbringen:

a) einen Betrag von 50Millionen Schilling, Durch Zusatzvertrag vom 21. Dezember 1995 vom 1. Januar 1996 ersetzt durch: 192 Millionen Schilling, seid Jan. 2002 13.953.184,16 Euro

b) den Gegenwert der jeweiligen Bezüge von 1250 Kirchenbediensteten unter Zugrundelegung eines Durchschnittsbezuges; als solcher wird der jeweilige Gehalt eines Bundesbeamten der Verwendungsgruppe A, Dienstklasse IV, 4. Gehaltsstufe, zuzüglich Sonderzahlungen und Teuerungszuschlägen angenommen.

(3) Der Gesamtbetrag nach Absatz 1 wird von der Katholischen Kirche aufgeteilt.

(4) Die Kirchenbeiträge werden weiter eingehoben; über ihre Erträgnisse kann die Katholische Kirche frei verfügen.


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