In der Auseinandersetzung mit Heiner Becker um die Urheberrechte auf die Werke von Rudolf Rocker ist die gerichtliche Zahlungsaufforderung beim juristisch Verantwortlichen der Webseite des Instituts für Syndikalismusforschung eingetroffen. Heiner Becker verlangt 2.247,03 Euro für seine Anwaltskosten, die durch die Veröffentlichung von Texten Rudolf Rockers entstanden sind. Auf der Homepage des Instituts für Syndikalismusforschung waren einige Texte Rockers zeitweilig ohne kommerzielles Interesse für jedermann öffentlich zugänglich.
Im Zuge einer von Becker betriebenen Unterlassungsaufforderung musste das Institut für Syndikalismusforschung diese Texte von seiner Webpräsenz nehmen. Neben Texten von Rudolf Rocker sind auch solche von Milly Witkop-Rocker betroffen. Bis zum Jahr 2029 beansprucht Heiner Becker die alleinigen Urheberrechte an Texten Rudolf Rockers. Erst dann werden dessen Schriften gemeinfrei.
Die finanzielle Forderung übersteigt die finanziellen Möglichkeiten des Instituts für Syndikalismusforschung. Wir sehen uns daher gezwungen, uns an die solidarische Öffentlichkeit zu wenden, um die von Heiner Becker geforderte Summe aufbringen zu können. Wir bitten um die Verbreitung dieses Aufrufs und um Spenden auf das folgende Konto:
Folkert Mohrhof
Kontonummer: 2002314600
BLZ: 43060967 (GLS Bank Bochum)
IBAN: DE64430609672002314600
BIC: GENODEM1GLS
Kennwort: Soli Syfo
Wir werden die Spendeneingänge unterhalb dieses Aufrufs auf dem Blog verzeichnen.
Weitere Informationen zu den Vorgängen um die Urheberrechte von Rudolf Rocker sind hier zu finden: Syfo-Blog / Sonderseite "Rudolf Rocker darf nicht verschwinden"
***********************
“Die heutige Gesellschaftsordnung, die auch die kapitalistische genannt wird, gründet sich auf die wirtschaftliche, politische und soziale Versklavung des werktätigen Volkes und findet einerseits im sogenannten „Eigentumsrecht“, d.h. im Monopol des Besitzes, andererseits im Staat, d.h. im Monopol der Macht ihren wesentlichen Ausdruck.” Rudolf Rocker, Prinzipienerklärung des Syndikalismus 1919
Was würde Rudolf Rocker wohl heute über das Monopol des Besitzes auf sein geistiges Werk schreiben? Immerhin verfasste er seine Texte nicht dafür, dass diese in Archiven und Antiquariaten verstauben, sondern als Beiträge für die anarchistische Bewegung. Es ist daher reichlich absurd, ein Urheberrecht auf derzeit nicht in Buchform erhältliche Texte Rockers im Internet juristisch durchzuboxen, und Rockers Werk damit zum Verschwinden zu bringen - in Heiner Beckers "Bibliothek Thélème" sind jedenfalls seit 1999 keine Texte Rockers mehr erschienen. Rudolf Mühland schrieb in einem Kommentar zu der Causa passend:
"Heiner Becker (...) hat vor etlichen Jahren von Fermin Rocker die Rechte an den Schriften von Rudolf Rocker übertragen bekommen. Wie Fermin wohl gesagt haben soll, hatte sich sein Vater Rudolf über nichtautorisierte Nachdrucke seiner Schriften und dadurch entgangene Tantiemen beschwert. Heiner Becker ist also nun tatsächlich der Sachwalter der Rockerschen Schriften. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass sowohl Rudolf als auch Fermin nichts dagegen gehabt hätten, wenn sie in unkommerziellen Verlagen, zum Wohle und zum Fortschreiten der anarcho-syndikalistischen Bewegung wieder veröffentlicht werden würden. Die anarcho-syndikalistische Bewegung ihrerseits hätte sicher nichts dagegen, dass Heiner Becker so auf sein “Eigentum” erpicht ist, wenn er die Schriften Rudolf Rockers wenigstens kontinuierlich veröffentlichen würde. Leider tut er das nicht – viel schlimmer: Er läßt Anarcho-SyndikalistInnen polizeilich und juristisch verfolgen, die Schriften von Rudolf Rocker zugänglich machen wollen. Gleichzeitig läßt er sozialpartnerschaftliche Einrichtungen (wie SPD/DGB-nahe Stiftungen) völlig “ungestraft” Rockertexte publizieren. Ein Schelm, wer böses dabei denkt..."