Albert Camus - Betrachtungen zur Todesstrafe
In der Mormonenstadt Salt Lake City im Staate Utah wurde am 17. Januar 1977 der Raubmörder Gary Gilmore auf eigenen Wunsch hingerichtet. Wir wissen nicht, ob andere nordamerikanische Staaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft wurde, diesem Beispiel folgen werden und ob diese Barbarei im Geburtsland der Menschenrechte nach zehnjähriger Pause wieder heimisch werden wird.
Am 20. Januar 1977 verurteilte ein Geschworenengericht in der französischen Provinzstadt Troyes den jugendlichen Kindsmörder Patrick Henry unter Zubilligung mildernder Umstände zu lebenslänglichem Zuchthaus. Die mutige und intelligente Verteidigungsrede des überzeugten Gegners der Todesstrafe Badinter hatte zu diesem von niemand erwarteten und unpopulären Urteil geführt. Frankreich ist heute neben Spanien das einzige Land des nicht-kommunistischen Europa, in dem die Todesstrafe noch besteht.
Eine der ersten politischen Reden Maximilien Robespierres war eine Kampfansage an die Todesstrafe. Später glaubte er die Menschenrechte mit Hilfe der Guillotine realisieren zu können. Ist das Urteil von Troyes ein Markstein auf dem Weg zur Überwindung dieser heute noch lebendigen verhängnisvollen Tradition?
Wer sich Gedanken über die Todesstrafe macht - eine Pflicht für jeden denkenden Menschen -, kennt die "Wenn" und "Aber", die dabei aufzutauchen pflegen. Man erlebt auch immer wieder, wie grundsätzliche Gegner der Todesstrafe in "Ausnahmesituationen" ins Lager der Befürworter wechseln. Dass aber nur die konsequente totale Ablehnung dieser Kapitalstrafe richtig ist, hat Albert Camus, ein vehementer Gegner der Todesstrafe, in einem meisterhaften Essay dargelegt, dem wir einige wesentliche Passagen entnehmen und hier wiedergeben:
"Die Anhänger der Todesstrafe führen bekanntlich als Hauptargument an, mit dieser Strafe werde ein Exempel statuiert. Die Köpfe würden nicht nur abgehauen, um ihre Inhaber zu bestrafen, sondern ebenso sehr, um allfällige Nachahmer durch eine entsetzliche Warnung abzuschrecken. Die Gesellschaft nehme keine Rache, sie wolle bloss vorbeugen. Sie drohe mit dem abgehackten Kopf, damit die Mordanwärter ihr Schicksal erkennen und von ihrem Vorhaben ablassen.
Dieses Argument könnte wohl beeindrucken, wenn wir nicht feststellen müssten, dass
- die Gesellschaft selber nicht an das Exempel glaubt;
- nichts beweist, dass die Todesstrafe auch nur einen einzigen zum Mord entschlossenen Menschen von seinem Vorhaben abgebracht hätte, während sie offenkundig auf Tausende von Verbrechern gar keine oder höchstens eine faszinierende Wirkung ausgeübt hat;
- die Todesstrafe in anderer Hinsicht ein widerliches Beispiel darstellt, dessen Folgen unabsehbar sind.
... Aber warum sollte die Gesellschaft denn an dieses Exempel glauben, da es das Verbrechen doch nicht verhindert und seine Wirkungen, sofern sie überhaupt vorhanden sind, unsichtbar bleiben?
Die Todesstrafe kann weder einen Menschen abschrecken, der nicht weiss, dass er töten wird, der sich plötzlich dazu entschliesst und seine Tat unter dem Zwang einer fiebrigen Eingebung oder einer fixen Idee vorbereitet, noch den Menschen, der sich zu einer Aussprache begibt und eine Waffe mitnimmt, um den Gegner oder den Treuebrüchigen einzuschüchtern, und sich ihrer schliesslich bedient, obwohl er es nicht beabsichtigt oder zu beabsichtigen glaubte. Kurzum, sie vermag den Menschen, der ins Verbrechen gerät wie ein anderer ins Unglück, nicht abzuschrecken.
Das heisst, dass sie in der Mehrzahl der Fälle wirkungslos ist. Der Gerechtigkeit halber muss anerkannt werden, dass sie bei uns in solchen Fällen nur selten zur Anwendung kommt. Aber schon dieses "selten" lässt einen erschauern.
... Und doch kann kein Zweifel bestehen: die Menschen fürchten den Tod. Der Verlust des eigenen Lebens ist bestimmt die höchste Strafe und sollte eine übermächtige Angst in uns wecken. Die aus der dunkelsten Tiefe des Seins aufsteigende Angst vor dem Tod hat verheerende Wirkungen, der bedrohte Lebenswille gerät in Aufruhr und erleidet die schlimmsten Qualen. Der Gesetzgeber durfte deshalb wohl annehmen, sein Gesetz werde auf eine der geheimnisvollsten und stärksten Triebfedern der menschlichen Natur einwirken. Aber das Gesetz ist immer einfacher als die Natur. Wenn es in die unbekannten Bezirke des Seins einzudringen versucht, um dort zu herrschen, läuft es erst recht Gefahr, der Vielseitigkeit, die es doch zu ordnen strebt, ohnmächtig gegenüberzustehen.
Die Angst vor dem Tod ist also eine unbestreitbare Tatsache, aber ebenso unbestreitbar ist, dass diese Angst, und mag sie noch so gross sein, noch nie stark genug war, um die Leidenschaften der Menschen einzudämmen. Bacon versichert mit Recht, keine Leidenschaft sei so schwach, dass sie nicht die Angst vor dem Tod auszuhalten und zu bezwingen vermöchte. Rache, Liebe, Ehre, Schmerz, eine andere Angst vermögen sie zu überwinden.
Was die Liebe zu einem Menschen oder zu einem Land, was das unbändige Verlangen nach Freiheit vollbringt, wie sollten Habgier, Hass, Eifersucht es nicht vollbringen? Seit Jahrhunderten versucht die häufig mit grausamen Abgefeimtheiten verbundene Todesstrafe dem Verbrechen zu steuern; das Verbrechen jedoch lebt beharrlich weiter.
Warum? Weil die im Menschen widerstreitenden Instinkte nicht, wie das Gesetz dies behauptet, stets gleichbleibende und im Gleichgewicht befindliche Kräfte sind. Es sind veränderliche Kräfte, die bald unterliegen, bald siegen, und deren unablässiger Widerstreit die Nahrung des geistigen Lebens bildet, elektrischen Impulsen vergleichbar, die so rasch aufeinander folgen, dass Strom entsteht. Stellen wir uns nur die Zahl der vom Verlangen bis zur Unlust, vom Entschluss bis zum Verzicht reichenden Schwankungen vor, denen wir alle im Verlauf eines einzigen Tages unterworfen sind, versuchen wir, diese Variationen bis ins Unendliche zu vermehren, und wir gewinnen eine Vorstellung der Vielfalt der psychologischen Vorgänge. Diese Gleichgewichtsschwankungen sind im allgemeinen zu flüchtig, als dass eine einzige Kraft das ganze Wesen beherrschen könnte. Aber es kommt vor, dass eine der Seelenkräfte ihre Grenzen sprengt und schliesslich das ganze Feld des Bewusstseins ausfüllt; kein Instinkt, nicht einmal der Lebenswille, vermag sich dann der Zwangsherrschaft zu widersetzen. Damit die Todesstrafe wirklich abschreckend wirkte, müsste die menschliche Natur anders geartet, und genau so unwandelbar und abgeklärt sein wie das Gesetz selber. Aber dann wäre sie eine leblose Natur. ...
Die Statistiken aller Länder, ob sie die Todesstrafe abgeschafft haben oder nicht, erbringen ausnahmslos den Beweis, dass zwischen der Abschaffung der Todesstrafe und der Kriminalität kein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Die Zahl der Verbrechen nimmt weder zu noch ab.
... Aus den langen Reihen der in den Statistiken aufgeführten Zahlen können wir nur folgenden Schluss ziehen: jahrhundertelang sind auch andere Verbrechen als Morde mit dem Tode bestraft worden, und die so oft geübte Todesstrafe hat keines dieser Verbrechen aus der Welt schaffen können. Seit Jahrhunderten werden diese Verbrechen nicht mehr mit dem Tode bestraft. Dennoch hat ihre Zahl nicht zugenommen, und einige sind sogar zurückgegangen. In gleicher Weise ist der Mord jahrhundertelang mit dem Tode bestraft worden, ohne dass die Sippe Kains ausgestorben wäre. Und schliesslich ist in den dreiunddreissig Ländern, die die Todesstrafe abgeschafft haben oder nicht mehr anwenden, die Zahl der Morde nicht gestiegen. Wer könnte daraus ableiten, dass die Todesstrafe wirklich abschreckend wirke? ...
Will man also die Todesstrafe beibehalten, soll man uns wenigstens die Heuchelei einer Rechtfertigung durch das Exempel ersparen. Wir wollen sie bei ihrem Namen nennen, diese Strafe, von der kein Aufhebens gemacht wird, diese Abschreckung, die auf die anständigen Leute ohne Wirkung bleibt, solange sie anständig sind, sie fasziniert, wenn sie es einmal nicht mehr sind, und die ihre Vollstrecker erniedrigt oder verdirbt. Gewiss, sie ist eine Strafe, eine entsetzliche, physische und moralische Qual. Exemplarisch ist sie jedoch nur in einer Hinsicht: der Sittenverderbnis. Sie bestraft, aber sie verhütet nichts, ja sie ist viel eher dazu angetan, Mordgelüste wachzurufen.
Es ist, als gäbe es sie nicht, ausser für den, der sie erleidet, zunächst seelisch während Monaten oder Jahren, und dann körperlich in jener verzweifelten und gewalttätigen Stunde, da er in zwei Stücke gehauen wird, ohne gleich das Leben zu verlieren. Wir wollen sie bei ihrem Namen nennen, einem Namen, der ihr in Ermangelung eines anderen Adels wenigstens den der Wahrheit verleihen wird, wir wollen sie als das erkennen, was sie ihrem Wesen nach ist: Rache.
Die Strafe, die züchtigt, ohne zu verhüten, heisst in der Tat - Rache. Sie ist eine beinahe mathematische Antwort der Gesellschaft an den Übertreter ihres Grundgesetzes. Diese Antwort ist so alt wie die Menschheit; sie nennt sich Vergeltung. Wer mir Leid zugefügt hat, soll leiden; wer mir ein Auge ausgestochen hat, soll ein Auge verlieren; wer getötet hat, soll sterben. ...
Die Vergeltung gehört in den Bereich der Natur und des Triebs, nicht in den des Gesetzes. Das Gesetz kann seinem Wesen nach nicht den gleichen Regeln gehorchen wie die Natur. Wenn der Mord in der Natur des Menschen liegt, ist das Gesetz nicht dazu da, diese Natur nachzuahmen.
Es ist dazu da, sie zu bessern. Die Vergeltung aber beschränkt sich darauf, eine blosse Regung der Natur zu bestätigen und ihr Rechtskraft zu verleihen. Wir alle haben diese Regung oft zu unserer Schande empfunden, wir kennen ihre Macht: sie stammt aus den Wäldern der Urzeit. ...
Wir wollen einmal annehmen, dass es gerecht und notwendig sei, die Ermordung des Opfers durch den Tod des Mörders auszugleichen. Aber die Hinrichtung ist nicht einfach gleichbedeutend mit Tod. Sie ist ihrem Wesen nach vom Verlust des Lebens ebenso verschieden wie das Konzentrationslager vom Gefängnis. Sie ist unzweifelhaft ein Mord und bildet die mathematische Gegenleistung für den begangenen Mord. Aber sie verbindet den Tod mit einem zusätzlichen Reglement, mit einer unverhohlenen, dem zukünftigen Opfer bekannten Vorsätzlichkeit, kurzum mit einer Organisation, die für sich allein eine Quelle seelischen, den Tod an Schrecken weit übertreffenden Leidens darstellt. Von Gleichwertigkeit kann also keine Rede sein. In vielen Gesetzgebungen gilt das vorbedachte Verbrechen als schwerwiegender als das reine Affektverbrechen. Aber was ist die Hinrichtung denn anderes als der vorbedachteste aller Morde, mit dem keine noch so berechnete Untat eines Verbrechers verglichen werden kann? ...
Im allgemeinen wird der Mensch, lange bevor er stirbt, durch das Warten auf die Hinrichtung vernichtet. Ein doppelter Tod wird ihm auferLegt, und der erste ist schlimmer als der zweite; er aber hat nur einmal getötet. Mit diesem Hochgericht, verglichen wirkt selbst die Vergeltung wie ein zivilisiertes Gesetz. Sie wenigstens hat nie verlangt, man müsse einem Menschen, der seinen Bruder eines Auges beraubt hat, beide Augen ausstechen. ...
Kann man uns mit Bestimmtheit sagen, dass keiner der Hingerichteten für die Gesellschaft zu retten gewesen wäre? Kann man auch nur schwören, dass keiner unschuldig ist? ...
Denn wenn der Unschuldige einmal tot ist, vermag niemand mehr etwas für ihn, abgesehen von der Rehabilitierung, falls noch jemand da ist, der sie verlangt. Dann wird ihm seine Unschuld zurückgegeben, die er in Wahrheit nie verloren hatte. Die Verfolgung jedoch, die er erdulden musste, sein furchtbares Leiden und sein grauenvoller Tod sind nicht mehr aus der Welt zu schaffen.
Es bleibt nur der Wunsch, alles zu tun, damit den zukünftigen Unschuldigen diese Qualen erspart bleiben.
... Wenn die Justiz weiss, dass sie unvollkommen ist, wäre es dann nicht angezeigt, dass sie Bescheidenheit übt und ihren Urteilssprüchen genug Spielraum lässt, damit ein allfälliger Irrtum gutgemacht werden kann? Sollte sie diese Schwäche, in der sie für sich selbst einen dauernd gültigen mildernden Umstand erblickt, nicht auch immer dem Verbrecher zugestehen? Kann ein Gericht tatsächlich sagen: "Wenn ich Sie irrtümlicherweise in den Tod schicke, so wollen Sie mir bitte in Anbetracht der unser aller Natur innewohnenden Schwäche verzeihen. Ich aber verurteile Sie ohne Rücksicht auf diese Schwäche und diese Natur zum Tode"? ...
Die Versicherung, ein Mensch müsse unbedingt aus der Gesellschaft ausgeschieden werden, weil er unbedingt schlecht sei, will auf jeden Fall besagen, dass die Gesellschaft unbedingt gut sei, und das glaubt heute kein vernünftiger Mensch mehr. Man glaubt es nicht und wird sogar eher vom Gegenteil überzeugt sein. Unsere Gesellschaft ist nur so schlecht und so verbrecherisch geworden, weil sie sich selber zum letzten Ziel und Zweck erhoben und nichts anderes mehr geachtet hat als ihren eigenen Fortbestand oder ihren geschichtlichen Erfolg.
... Weder im Herzen des einzelnen noch in den Sitten der Gesellschaft, wird es einen dauerhaften Frieden geben, solange der Tod nicht aus den Gesetzen verbannt ist."
Originaltext: Akratie Nr. 7, Frühjahr 1977. (Auswahl aus: Die Guillotine. Betrachtungen zur Todesstrafe, aus "Fragen der Zeit", v. A. Camus, Rowohlt 1960;) Digitalisiert von www.anarchismus.at